Johannes Schadland (1311/12–1373)

1359–1363 Bischof von Kulm

1363–1365 Bischof von Hildesheim

1365–1371 Bischof von Worms

1371–1372 Administrator des Bistums Konstanz

1371–1373 Bischof von Augsburg 

 

* 1311/12 Köln als Sohn des Egbertus Galleator und der Christina von de Schadelande; Dominikaner in Köln; 1329 Student der Philosophie im Kloster Frankfurt; 1346 Lektor im Straßburger Kloster; 1348 von Papst Clemens VI. zum Inquisitor für Deutschland ernannt (bis 1364); 1350 Mag. theol. (durch päpstliche Ernennung); 1359–72 päpstlicher Kollektor für Deutschland. Am 16. Dezember 1359 verlieh Papst Innozenz VI. ihm das Bistum Kulm; Konsekration vor dem 10. Januar 1360 (Zusage der Servitienzahlung); in seiner Diözese erstmals am 20. September 1361 mit einer den Wiederaufbau der abgebrannten St. Johannes-Kirche zu Thorn betreffenden Urkunde belegt; begab sich bald wieder an die Kurie nach Avignon, wo er Anfang 1363 auf das Bistum Kulm resignierte; zwischen 6. Februar und 24. März 1363 durch Papst Urban V. nach Hildesheim transferiert. Am 20. April beauftragte Johannes von Avignon aus den Hildesheimer Domscholaster Otto von Hallermund († 1381) mit der Besitzergreifung; in Hildesheim war nach dem Tod Bischof Heinrichs von Braunschweig eine Verwaltungskommission gewählt worden, welcher der Domdechant und spätere Bischof Gerhard von Berge sowie die Domherren Bernhard von Meinersen († 1368) und Wilbrand von Hallermund († 1375) angehörten und die 1363 das Bündnis Bischof Heinrichs mit Herzog Wilhelm erneuerte. Die Chronik berichtet, daß ihm – als Johannes nach seinem Regierungsantritt im August 1363 die theologischen und juristischen Bücher seiner Amtsvorgänger zu sehen wünschte – nur Kriegswerkzeug gezeigt wurde. Johannes verordnete unmittelbar nach seiner Ankunft in Hildesheim eine Bede von Geistlichen und Laien, um die Mittel für den Erwerb des für das Bistum wichtigen Schlosses Calenberg aufzubringen. In der Folge kam es um Calenberg zu Auseinandersetzungen mit der Familie von Salder, die das Schloß von den Lüneburger Herzögen zu Lehen hatte. Um einen Konflikt abzuwenden, trat das Domkapitel 1364 Calenberg gegen 1400 Mark an den Herzog von Braunschweig ab. Johannes resignierte Hildesheim – vermutlich nach Auseinandersetzungen mit dem Kapitel – 1365 in die Hände des Papstes. Er begleitete Urban V. von Avignon nach Rom und erhielt am 20. August 1365 gegen den Willen des dortigen Domkapitels das Bistum Worms, nachdem Bischof Dietrich Bayer von Boppard nach Metz transferiert worden war.

Johannes verfügte bei seiner Ernennung über keinen Rückhalt im Wormser Klerus und dürfte auch über die regionalen Probleme von Hochstift und Diözese kaum informiert gewesen sein. In Worms hatte der Gegensatz zwischen Klerus und Bürgerschaft am Ende der Regierung seines Amtsvorgängers einen neuen Höhepunkt erreicht. Bei der Lösung dieser Probleme konnte Johannes offensichtlich wesentlich weniger auf die Hilfe der Kurie zählen als der aufgrund seiner familiären Beziehungen vom Kaiser protegierte Dietrich Bayer von Boppard. Von kaiserlicher Seite erfolgte außer der noch unter seinem Vorgänger verhängten Reichsacht keine weitere Intervention. Pfalzgraf Ruprecht II. und die mit Worms verbündeten Städte Speyer und Mainz führten schließlich Anfang 1366 einen Ausgleich herbei, der auch die Billigung Kaiser Karls IV. fand. Diese sog. vierte Rachtung stärkte die bischöfliche Oberhoheit über den Rat, schränkte den Einfluß des Patriziats ein und bekräftigte die umfangreichen wirtschaftlichen Privilegien der geistlichen Stifte, die samt ihrem Besitz unter dem Schutz der Stadt stehen sollten. Nach Abschluß der Rachtung löste Johannes die Bürgerschaft vom Kirchenbann, in den sie wegen ihrer Weigerung, den bischöflichen Forderungen zu entsprechen, geraten war. Erst danach zog er von seinem bisherigen Aufenthaltsort Neuhausen in Worms ein.

Die Vermittlung Ruprechts II. im Streit zwischen Bischof und Stadt verhinderte eine erneute Konfrontation zwischen Hochstift und Pfalzgrafschaft nicht. Pfalzgraf Ruprecht II. dehnte in den folgenden Monaten pfälzische Gerichtsrechte auf Wormser Dörfer aus. Johannes, der sich in den ersten Monaten seiner Regierung um eine Verbesserung seiner Kontakte zu Karl IV. bemühte und sich darum für längere Zeit an dessen Hof aufhielt, führte dort darüber Klage.

Päpstliche Zehntforderungen zur Finanzierung einer Reichsheerfahrt im Zusammenhang mit der Rückkehr Papst Urbans V. von Avignon nach Rom brachten den vom Papst zum Kollektor bestellten Johannes in Gegensatz zu den Stiften seines Bistums. Diese unterstellten sich dem Schutz des Pfalzgrafen, dessen Beziehungen zu Karl IV. sich wegen der luxemburgischen Hausmachtpolitik des Kaisers immer mehr verschlechtert hatten.

Die Bedrängnis seines Hochstifts durch die pfälzische Einkreisung veranlaßte Johannes zu engerer Anlehnung an Kurmainz. Erzbischof Gerlach von Nassau erklärte 1368, Johannes habe ihm für die Dauer seines Wormser Pontifikats den Schutz seines Bistums in allen geistlichen und weltlichen Angelegenheiten samt allen Einkünften übertragen.

Das gespannte Verhältnis des Pfalzgrafen zum Kaiser bildete vermutlich auch den Hintergrund für dessen Fehde mit dem Grafen Walram von Sponheim († 1380), die auf den unteren Neckarraum und das vom Wormser Hochstift zur Hälfte an Sponheim verpfändete Ladenburg übergriff. 1370 gelang es Ruprecht I., die sponheimische Hälfte der Stadt an sich zu bringen. Johannes mußte zusichern, die Stadt nicht zu veräußern und eine Schädigung der Pfalz zu verhindern.

Johannes war auf Dauer den Problemen der Wormser Diözese nicht gewachsen. Er begab sich an die Kurie und bot dort seine Resignation an. Am 16. Juni 1371 entsprach Papst Gregor XI. seinem Wunsch: er transferierte ihn nach Augsburg und verlieh ihm dazu am 18. Juni die Administration von Konstanz, nachdem Bischof Heinrich von Brandis wegen seines Streits mit der Stadt Konstanz vom päpstlichen Bevollmächtigten Paul de Gabrielibus suspendiert worden war.

Am 23. September 1371 ergriff Johannes von Augsburg Besitz; er beschwor die bischöflichen Gepflogenheiten und bestätigte das Domkapitel in dessen traditionellen Rechten und Gewohnheiten. An Ostern 1372 ist er am kaiserlichen Hof zu Prag nachweisbar, wo er möglicherweise die Regalien empfing.

Das Bistum Augsburg war während der zweijährigen Vakanz vom Domdekan Konrad von Gerenberg verwaltet worden. Dieser hatte sich um eine Bereinigung des Mindelheimer Besitzstreits bemüht, war jedoch wie Bischof Walter von Hochschlitz an den Ränken des Domkustos Heinrich von Hochschlitz gescheitert. Gestützt auf eine von ihm gefälschte Urkunde hatte dieser nach Walters Tod den Mindelheimer Gesamtbesitz als sein Eigentum deklariert, dem Herzog Friedrich von Teck sodann eine Hälfte davon verkauft und die andere Hälfte zu treuen Händen überlassen. Die Androhung kirchlicher Strafen durch Urban V. blieb bei beiden wirkungslos. Aber auch von Johannes war eine Lösung des seit 1365 schwebenden Mindelheimer Besitzstreits um so weniger zu erwarten, als er sich infolge seiner Inanspruchnahme durch kuriale Aufträge Bistum und Hochstift kaum widmete. Er war nicht nur weiter als päpstlicher Kollektor tätig, sondern zugleich mit der Verwaltung des Bistums und Hochstifts Konstanz, das er wohl selbst nie betrat, beschäftigt; von Augsburg aus untersuchte er den Konflikt um den suspendierten Bischof Heinrich, der sich 1372 mit der Stadt Konstanz aussöhnte und wieder in sein Amt eingesetzt wurde. So hat das Wirken von Johannes als Augsburger Bischof und Hochstiftsherr in der urkundlichen Überlieferung kaum Spuren hinterlassen. Belegt sind lediglich eine Inkorporation und ein Vergleich für 1372 sowie einige Übereignungen, Belehnungen und Eigentumsbestätigungen zugunsten des Domkapitels. Ostern 1372 verbrachte Johannes am Hof zu Prag.

Seit dem 14. August 1372 ist der Augsburger Dompropst Otto von Suntheim als Bistumsverweser bezeugt, während Amtshandlungen von Johannes nicht mehr bezeugt sind. Vermutlich hatte sich Johannes im Laufe des Sommers 1372 von der Bistumsleitung zurückgezogen. † 1. April 1373 Dominikanerkloster Koblenz; Grab: Klosterkirche ebd.

Anastazy Nadolny - Ulrich Faust - Burkard Keilmann - Red. - Manfred Weitlauff

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 24–26.