Lothar Friedrich (von) Metternich-Burscheid (1617–1675)

Reichsritter, seit 1635 Reichsfreiherr von Metternich-Burscheid

1652–1675 Fürstbischof von Speyer

1671–1673 Koadjutor des Erzbischofs von Mainz

1673–1675 84. Kurfürst-Erzbischof von Mainz

1674–1675 Fürstbischof von Worms

 

Lothar Friedrich von Metternich-Burscheid wurde am 29. September 1617 auf Burg Burscheid in Luxemburg als Sohn des Johann Gerhard von Metternich, Herrn zu Burscheid und Esch und Amtmanns von Wittlich und Bruch, und der Anna Maria von der Leyen geboren. Er hatte einen Bruder und zwei Schwestern.

Metternich wurde wie zahlreiche andere Familienmitglieder für die geistliche Laufbahn bestimmt und 1625 auf die Nomination seines Onkels Damian Heinrich von Metternich (†1655) Domizellar in Trier. Durch die politische Situation bedingt, dürfte er gemeinsam mit seinem Bruder das Jesuitengymnasium zu Pont-à-Mousson besucht haben. Von dort kehrten beide 1635 wegen kriegerischer Wirren nach Trier zurück, wo Metternich 1635–36 studierte. Danach immatrikulierte er sich 1641 wieder in Pont-à-Mousson. 1631 war er in Speyer und 1639 in Mainz als Domizellar aufgeschworen worden. 1640 wurde er Diakon und fand Aufnahme in das Trierer Domkapitel. Domkapitular in Speyer wurde er, trotz seines Studienaufenthaltes in Pont-à-Mousson, 1641, in Mainz 1647. In Trier war er seit 1645 Domkustos. 1654 resignierte er diese Prälatur, nachdem Erzbischof Karl Kaspar von der Leyen ihn in Würdigung seines Eintretens für seine Wahl zum Koadjutor 1653 zum „Capellan“ ernannt hatte.

Als sich 1652 nach dem Tode von Bischof Philipp Christoph von Sötern die Neubesetzung von Speyer nicht durch einstimmige Wahl ermöglichen ließ, erfolgte diese am 11. April 1652 „per scrutinium mixtum cum compromisso“. Gewählt wurde Metternich. Er nahm am 11. Mai Posseß, ließ sich am 17. Dezember 1652 zum Priester und am 24. Juni 1656 durch Weihbischof Wolther Heinrich von Strevesdorff in Bruchsal zum Bischof weihen. Die römische Wahlbestätigung war am 9. Juni 1653 gegeben worden. Im gleichen Jahr hatte Metternich, seit 1652 schon Propst von Weißenburg, durch päpstliche Postulation die Propstei des Ritterstiftes Odenheim in Bruchsal erhalten.

Mit der päpstlichen Wahlbestätigung waren Metternich u.a. die Renovierung seiner Kathedrale, die Errichtung eines Priesterseminars und die Schaffung mildtätiger Einrichtungen aufgetragen worden. Allein damit war er vor schwierige Aufgaben gestellt, denn das Hochstift Speyer war klein, dünn besiedelt und zerrissen, außerdem durch die Belastungen des Dreißigjährigen Krieges wirtschaftlich schwach und von der Pfalz umklammert, deren protestantischer Landesfürst Karl Ludwig ständig auf das stiftische Gebiet übergriff und 1654 den langjährigen Wildfangstreit auslöste. Schwierig war auch Metternichs Verhältnis zu der überwiegend protestantischen Reichsstadt Speyer, in der der Fürstbischof anders als seine Vorgänger, die Bruchsal oder Philippsburg bevorzugt hatten, Residenz nahm und zwar mit kaiserlichem Mandat und gegen den Protest des mit Repressalien und Schikanen reagierenden Stadtrates.

Während Metternich sich gegenüber der Stadt Speyer zu wehren wusste, musste er sich bei der Auseinandersetzung mit der Kurpfalz nach Verbündeten umschauen. Er suchte sie beim Erzbischof von Mainz und beim Kaiser. Da Wien aber wenig tat oder tun konnte, lockerte sich ab 1654 die unbedingt kaisertreue Haltung Metternichs, und der Bischof suchte Unterstützung bei Frankreich, das die Garantie über die Einhaltung der Westfälischen Beschlüsse von 1648 mitübernommen hatte. Die französische Regierung unter Mazarin sagte Metternich nicht nur Beistand und Entgegenkommen bzgl. Philippsburg sowie Verzicht auf eigene feindliche Handlungen zu, sondern sie band ihn auch durch Pensionen und Wahlhilfeversprechen an sich.

Innenpolitisch mühte Metternich sich als Landesherr ohne sonderlichen Erfolg um die Hebung von Wirtschaft und Handel. Nicht ganz ohne Erfolg blieb sein Werben um Neuansiedler.

Recht trostlos war die kirchliche Lage im Bistum Speyer. Die römische Forderung nach Errichtung eines Priesterseminars zielte auf eine Erneuerung des Klerus, der im Speyerischen zu erheblichen Klagen Anlass bot. Die Errichtung eines Priesterseminars gelang Metternich zwar nicht, doch übertrug er seit 1653 vermehrt Ordenspriestern, vorab Kapuzinern, Pfarraufgaben. Seine Bemühungen um die sittliche und religiöse Hebung des Volkes kam über eine straffe Handhabung der Kirchendisziplin und die Einführung des 40stündigen Gebetes im Jahre 1653 kaum hinaus. Allerdings setzte er vermehrt die Mittel der Visitation ein. Deshalb geriet er mit dem Stift Odenheim in einen langanhaltenden Streit.

1660 wurde Metternich in Trier Domarchidiakon mit dem Titel eines Oberchorbischofs, und 1662 deutete sich die Möglichkeit seiner Berufung zum Koadjutor des damals ernsthaft erkrankten Mainzer Erzbischofs Johann Philipp von Schönborn an. Später kühlte beider Verhältnis ab, da Schönborn sich 1663/64 auf dem Regensburger Reichstag durch Metternich übergangen fühlte und vor allem seitdem der Mainzer Erzbischof 1663 begann, seinen Neffen Franz Georg von Schönborn zum Nachfolger aufzubauen. Erst als dessen Kandidatur sich als aussichtslos erwies, wandte Schönborn sich wieder Metternich zu. Dieser wurde am 15. Dezember 1670 mit Unterstützung des Erzbischofs, französischer Finanzhilfe und bei neutraler Haltung Wiens zum Koadjutor gewählt, nachdem ihm kurz zuvor das Wählbarkeitsbreve ausgestellt worden war. 1672 wählte ihn das Mainzer Kapitel zum Dompropst, und am 16. April 1672 postulierte ihn auch das Wormser Kapitel zum Koadjutor Schönborns. Die Mainzer Koadjutorwahl wurde von der römischen Kurie erst nach mehreren Einwänden und juristischer Klarstellung am 16. November 1671 bestätigt. Die Wormser Postulation wurde dagegen nie bestätigt und schließlich durch den Tod Schönborns (12. Februar 1673) hinfällig.

Metternich ergriff am 23. Februar 1673 offiziell vom Erzstift Besitz. Die Inthronisation folgte am 13. Mai und am 15. Mai war die feierliche Eidesleistung der Mainzer Bürgerschaft. In Speyer ließ Metternich sich fortan durch einen Statthalter vertreten. Am 29. Mai 1673 wurde ihm das Pallium verliehen. Für den Mainzer Hof blieb der Regierungswechsel nicht ohne Folgen. Die Schönborn verloren an Einfluss. Neuer Kanzler wurde Metternichs schon in Speyer getreuer Gefolgsmann Quirinus Mertz, neuer Weihbischof der ebenfalls aus Speyer berufene Johann Brassert.

Die Lebenszeit Metternichs war zu diesem Zeitpunkt nur noch knapp bemessen. Als ihn die am 16. April 1674 erteilte Konfirmation der erneut erfolgten Postulation zum Fürstbischof von Worms erreichte, war seine Gesundheit schon geschwächt. Als Kurfürst und Erzbischof vermochte er keine Akzente zu setzen. Er musste erleben, dass König Ludwig XIV. das Reich mit Krieg überzog, dass französische Truppen in seine Erz- und Hochstifte einrückten und nach der Niederlage der kaiserlichen Verbände 1674 vorübergehend eine vorteilhafte Position gewannen. Metternich bekannte sich zwar im Interesse seiner Territorien nicht eindeutig gegen Frankreich, schwenkte aber auf prokaiserlichen Kurs. Ab Juli 1674 lähmten zwei Schlaganfälle seine Aktivitäten. Er besuchte danach noch einmal Speyer und nahm hin, dass auf Ersuchen des Domkapitels 1675 kaiserliche Truppen in Mainz einrückten. Metternich starb am 3. Juni 1675 in Mainz. Sein Leib wurde im Mainzer, sein Herz im Speyerer Dom beigesetzt.

Friedhelm Jürgensmeier

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1648 bis 1803, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 1990, S. 309–310. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.