Der Katholikenrat im Bistum Mainz hat sich im Zuge der seit 2006 in der Diözese gültigen Pastoralen Richtlinien zur Nachhaltigkeit (Nr. 14) bei seiner Vollversammlung am 14. März 2009 für die Selbstverpflichtung der Gemeinden zur „Nachhaltigen Gemeinde" (in anderen Diözesen auch als „FairGemeinde" bezeichnet) ausgesprochen.
Als Orientierung und Ermutigung für Pfarrgemeinde-, Seelsorge- und Dekanatsräte sowie für die diözesanen Gremien entwickelte er über den Sachausschuss „Bewahrung der Schöpfung und des menschlichen Lebens" folgende Vorschläge zur Konkretisierung des Projektes:
1.
Nachhaltige Entwicklung verknüpft das Anliegen des Umweltschutzes mit den Aufgaben der Arbeits- und Wirtschaftspolitik, der Entwicklungshilfe sowie dem Postulat sozialer Gerechtigkeit. Der Katholikenrat bittet alle Pfarreien, Verbände, Dekanate und diözesanen Einrichtungen, sich bei der Beschaffung von Lebensmitteln und anderen Gebrauchsgütern auf die Einhaltung der Kriterien der Nachhaltigkeit zu verpflichten. Im Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen muss das Prinzip der Nachhaltigkeit konsequent beachtet werden, damit die Kirche der Gesellschaft auf diesem Gebiet mit gutem Beispiel voran geht. Für Beispiele wird in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Pastoralen Richtlinie Nr. 14 verwiesen, die über die Homepage sowie in gedruckter Form über die Bischöfliche Kanzlei bezogen werden kann.
2.
Der Umweltbeauftragte der Diözese soll auch Ansprechperson für Pfarreien, Verbände, Dekanate und diözesane Einrichtungen sein. Dort sollte es überall Verantwortliche geben, die sich der Thematik „Nachhaltigkeit" und „Umwelt" annehmen und als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Zur Unterstützung wird eine entsprechende Homepage aufgebaut.
3.
Als Christen sollten wir unser Augenmerk in der Bildungsarbeit, in spirituellen Angeboten und in Gottesdiensten verstärkt auf Gottes Schöpfung lenken. Wir verstehen uns als Beauftragte Gottes für den Dienst an der Schöpfung.
4.
Soweit es die Haushaltslage des Bistums zulässt, regen wir einen eigenen Finanzierungsfonds für nachhaltige Projekte an.
Vor Ort sollten Kooperationspartner und möglichst auch entsprechende Finanzierungsmittel gesucht werden.
5.
Für Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen, die ein beispielhaftes nachhaltiges Projekt planen und umsetzen, möge die Diözese alle zwei bis drei Jahre einen Nachhaltigkeitspreis ausloben.
Als Verbraucher haben wir Verantwortung im Umgang mit den Gütern der Erde. Als Kirche sind wir mit unseren zahlreichen kirchlichen Einrichtungen Großverbraucher mit einer ganz besonderen Verantwortung. Deshalb müssen wir uns dieser Verantwortung auch in besonderer Weise stellen.
Mainz, 06. November 2009
Dr. Hildegard Dziuk
(Sprecherin des Katholikenrates)