Priesterrat des Bistums Mainz

Aufgaben

Der Priesterrat versteht sich gemäß den Vorgaben des kirchlichen Rechts als ein Gremium, das vor allem der Beratung des Bischofs bei der Leitung des Bistums dient. In bestimmten Fragen muss er gehört werden bzw. er hat ein Anhörungsrecht. Darüber hinaus sind alle Priester des Bistums eingeladen, Anträge zu stellen oder Themen für die Beratung vorzuschlagen.

Wichtige Beratungsthemen waren in der letzten Zeit z.B. das Selbstverständnis und die Rollenveränderung des Priesters, die intensive Begleitung des Prozesses der Aufarbeitung von „Sexualisierter Gewalt“, die Kooperation von Priestern und Laien, die Sorge um die Priester im Ruhestand und selbstverständlich der "Pastorale Weg" des Bistums Mainz in vielfältigen Facetten.

Mitglieder

Dem Priesterrat gehören rund 30 Mitglieder an. Vorsitzender ist der Bischof von Mainz, Peter Kohlgraf.

Den geschäftsführenden Ausschuss bilden der Sekretär Pfarrer Frank Blumers (Groß-Zimmern), der auch als Ansprechpartner gilt, und sein Stellvertreter, Pfarrer Simon Krost (Mainz). 

Der Weihbischof, der Generalvikar und aus dem Domkapitel der Leiter des Dezernates „Seelsorge" sind „geborene" beratende Mitglieder.

Zu den jeweils für vier Jahre gewählten bzw. berufenen Mitgliedern zählen acht Gemeindepfarrer, zwei Kapläne, zwei Vertreter der emeritierten Geistlichen, je ein Vertreter der Geistlichen in den Schulen bzw. den Hochschulen des Bistums, je ein Vertreter der Pfarrer in Gemeinden anderer Muttersprache, der in der Pastoral tätigen Ordensgeistlichen, schließlich der Pfarrer der Mainzer Universitätsklinik und der Diözesanjugendpfarrer.

Beratende Mitglieder bzw. ständige Gäste sind der Regens des Priesterseminars, der Sekretär der Konferenz der Dekane, der Bischofskaplan, ein Vertreter der Ständigen Diakone und der Sprecher der Priesteramtskandidaten.

Der Priesterrat ist natürliches Mitglied der Diözesanversammlung.