Der Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist das gewählte Laiengremium in einer katholischen Pfarrei. Mit den Hauptamtlichen zusammen stellt der Pfarrgemeinderat die Weichen für ein lebendiges Pfarreileben und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Erstkommunion- und Firmkatechese, Jugendarbeit, die Gestaltung der Gottesdienste, Glaubensgespräche und spirituelle Impulse, Sorge um die Kindertagesstätte, Feste und Feiern und die Planung von Angeboten für ältere Menschen, besonders aber auch die diakonische Sorge um Notleidende und Bedürftige. Das alles und noch mehr sind Themen, die die Vielfalt der Kirche ausmachen und mit denen sich der Pfarrgemeinderat beschäftigt. Gemeinsam suchen die Mitglieder sie nach Wegen, Kirche vor Ort zu gestalten und die Botschaft Jesu Christi weiterzutragen.

Der Pfarreirat

Der Pfarreirat ist das pastorale Gremium auf der Ebene der neu gegründeten Pfarreien im Bistum Mainz. Er führt die Arbeit der bisherigen Pfarrgemeinderäte weiter. Er ist ein Gremium von gewählten Gläubigen und Mitgliedern kraft Amtes, das als solches das Volk Gottes der Pfarrei in der Vielfalt seiner Berufungen, Charismen und Dienste repräsentiert.

Der Pfarreirat ist das zentrale Gremium der Beteiligung in der Pfarrei. In diesem Gremium sollen sich Pfarrer und die übrigen Mitglieder über die Angelegenheiten der Pfarrei informieren, gemeinsam darüber beraten und gemeinsame Beschlüsse fassen.

Zu seinen Aufgaben gehören die Information, Beratung und Entscheidungen über die Angelegenheiten in der Pfarrei, die Umsetzung und Fortschreibung des Pastoralkonzeptes, der Anstoß neuer und die Weiterführung bestehender Projekte sowie die Sorge für die Grundvollzüge Liturgie, Katechese und Sozialpastoral. Weitere Aufgabengebiete sind Die Wahl und Beauftragung des Verwaltungsrates, Kooperation und Vernetzung, die Förderung von freiwilligem Engagement und Information und Kommunikation nach innen und außen. Der Pfarreirat bildet je nach Bedarf Fachausschüsse und Projektgruppen und bestätigt die Gemeindeausschüsse in den Gemeinden. Mit allen Unterausschüssen ist ein regelmäßiger Austausch wichtig. Ggf. schlägt der Ausschuss Personen für ein Gemeindeteam vor, zudem ist er für die Stellungsnahmen bei genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäften udn Neueinstellungen zuständig und entsendet eine Vertretung in den Rat der Katholikinnen und Katholiken.

Der Gemeindeauschuss

In jeder Gemeinde einer neu gegründeten Pfarrei ist ein Gemeindeausschuss vorgesehen, der die Verantwortung für das Gemeindeleben und die Grundvollzüge vor Ort übernimmt. Dieses ist ein Unterausschuss des Pfarreirates und wird von diesem beauftragt. Er ist das Gremium der Mitbestimmung in der Gemeinde vor Ort und unterstützt den Pfarreirat bei der Erfüllung seiner Aufgaben, insbesondere bei allen Maßnahmen und Beschlüssen, die die Gemeinde betreffen. Er fördert das kirchliche Leben im Sozialraum und sorgt für die Grundvollzüge in der Gemeinde. Der Gemeindeausschuss ist darüber hinaus für die Begleitung, Förderung und Vernetzung der Kirchorte zuständig und steht in Kontakt zu Nachbargemeinden und Einrichtungen. Er trägt Mitsorge für die Liegenschaften und Immobilien der Gemeinde - in enger Absprache mit dem Verwaltungsrat und dem Pfarreirat. Weitere Aufgaben können übertragen werden.

Das Gemeindeteam

Statt eines Gemeindeausschusses können in den Gemeinden der neuen Pfarreien auch Gemeindeteams entstehen. Auch beides gleichzeitig ist möglich.
Das Gemeindeteam ist ein Seelsorge- und Leitungsteam, das gemeinsam Mitverantwortung für das Leben in der Gemeinde trägt. Es besteht aus 3-5 Mitgliedern, die in der Gemeinde gesucht werden, vom Pfarreirat und Pastoralteam bestätigt werden und nach einer Qualifikation eine Beauftragung durch den Bischof erhalten.
Zu den Aufgaben des Gemeindeteams zählen den Glauben zu teilen und das geistliche Leben vor Ort zu fördern, die Lebenssituation im Sozialraum wahrzunehmen und Charismen zu fördern und zu ermöglichen. Das Team trägt Mitsorge für die Grundvollzüge in der Gemeinde und hat Anteil an der Leitung und Seelsorge in Absprache mit dem Pastoralteam und dem Pfarreirat. Auch hier besteht die Möglichkeit der Mitsorge für Liegenschaften und Immobilien der Gemeinde in Absprache mit dem Verwaltungsrat. Das Gemeindeteam bindet weitere Ehrenamtliche mit ein, vernetzt und motiviert diese.