Es gehört zu den guten und bleibenden Errungenschaften des Zweiten Vatikanischen Konzils, dass die Kirche auf vielen Ebenen lebendig gehalten und unterstützt wird durch vielfache Mitarbeit ihrer Mitglieder, Hauptamtliche und Ehrenamtliche. Im Lauf der Zeit sind so viele Räte und Gremien auf der Ebene der Pfarrgemeinden und im Bistum entstanden. Damit gehören die Beratungen auf vielen Ebenen heute zum gut eingespielten Leben der Bistümer und der Gemeinden.
Im Lauf der Zeit wurden dafür auch ausgewogene Statuten, Geschäftsordnungen, Wahlordnungen und Verordnungen überhaupt geschaffen. Sie wurden nach verschiedenen Erprobungsphasen überarbeitet. Dies geschah immer wieder unter Einschluss der Mitarbeit der Räte und Gremien selbst.
Wir haben im Bistum Mainz im Jahr 1991 die verschiedenen Statuten überarbeitet und in Kraft gesetzt. Sie haben sich zum größten Teil bewährt. Eine einschneidendere Anpassung ist in den letzten Jahren nötig geworden durch die Beschlüsse zur künftigen pastoralen Planung in den Pfarrgemeinden. Dies war im Bistum Mainz ein längerer Prozess. Wir haben ihn im Oktober 1994 begonnen, im Lauf des Jahres 1996 haben wir unter dem Gesamttitel „Damit Gemeinde lebt..." „Zentrale Leitlinien zur künftigen pastoralen Planung in den Pfarrgemeinden" verabschiedet und veröffentlicht (vgl. Pastorale Richtlinien 8, Bischöfliches Ordinariat Mainz 1996). Wir haben uns dann bewusst etwas Zeit gelassen, um in einem weiteren Prozessabschnitt die früheren Pfarrverbände neu zu organisieren und dafür die geeigneten Formen zu schaffen. Die Erkenntnisse sind unter dem Titel „Lebendige Gemeinden ... in erneuerten pastoralen Einheiten" laufend, vor allem den Gemeinden mitgeteilt und mit ihnen beraten worden. Darin finden sich auch die wichtigsten Texte und Entscheidungen, zuletzt ein wichtiges Ergebnis dieses Beratungsprozesses, nämlich die Zuordnung der Pfarrgruppen und Pfarreienverbünde....
Karl Kardinal Lehmann
Bischof von Mainz
im Vorwort "Pastorale Räte und Gremien im Bistum Mainz", Februar 2007