Liebe Herren Pfarrer und Diakone, liebe Damen und Herren Pastoral- und Gemeindereferentinnen und –referenten, liebe Brüder und Schwestern,
ich freue mich, dass wir zum Beginn dieses Jahres die ersten fünf neuen Pfarreien gründen konnten. Und ich danke allen, die in den Pastoralräumen haupt- und ehrenamtlich daran mitgewirkt haben, herzlich für den besonderen Einsatz, der diesen Schritt erst möglich gemacht hat.
Neu ist an diesen Pfarreien die intensivere Zusammenarbeit der Gemeinden und Kirchorte, die in den Pastoralräumen bereits wachsen konnte. Ein Mehr an Vernetzung und Zusammenarbeit ist auf der einen Seite schlicht notwendig, manchmal sicher auch mühsam. Auf der anderen Seite konnte und kann hoffentlich auch immer mehr entdeckt werden, dass sie auch entlastend, bereichernd und frohmachend ist.
Neu ist an diesen Pfarreien auch das Leitungsmodell, das ich Ihnen mit diesem Schreiben vorstellen und ans Herz legen möchte.
Neue wie bisherige Pfarreien werden durch einen Pfarrer „als ihrem eigenen Hirten“ geleitet. Die entsprechende kirchenrechtliche Bestimmung in can. 515 § 1 CIC greift das biblische Bild des Hirten auf. Dieses Bild ist auch heute noch richtig und sprechend: Der Pfarrer dient den Menschen, er sorgt für eine gute Pastoral, er begleitet die ihm Anvertrauten und gibt ihnen Orientierung. Und er kann dies nur in Bindung und Orientierung an Jesus Christus tun, der eigentlich der Hirte ist. Zugleich sehen wir zunehmend auch die Grenze dieses Bildes: Die Leitung einer größeren Pfarrei ist eine verantwortungsvolle und komplexe Aufgabe, die besser auf mehrere Schultern verteilt wird. Aber Leitung gemeinschaftlich wahrzunehmen ist nicht nur aus praktischen Gründen wünschenswert. Denn alle Getauften und Gefirmten sind zum Volk Gottes und zur Teilhabe an der Sendung der Kirche berufen, alle Gläubigen sind berufen zum Aufbau des Leibes Christi je nach eigener Stellung und Aufgabe. Daraus ergibt sich ein Leitungsverständnis, das beteiligt und ermöglicht. Genau das wollen wir im Bistum Mainz noch mehr fördern. Damit knüpfen wir auch an das Wort der deutschen Bischöfe „Gemeinsam Kirche sein“ aus dem Jahr 2015 an, das zurecht betont, dass Leitung gemeinschaftlich wahrgenommen werden sollte.
Dies soll in den neuen Pfarreien durch ein Leitungsmodell konkret werden, das drei Rollen vorsieht. Zum (leitenden) Pfarrer, dessen rechtliche Stellung als Hirte der Pfarrei gewahrt bleibt, treten eine Koordinatorin bzw. ein Koordinator und eine Verwaltungsleiterin bzw. ein Verwaltungsleiter hinzu. In gemeinsamer Verantwortung leiten sie die neuen Pfarreien: Sie nehmen gemeinsam Grundaufgaben von Leitung wahr und sie teilen Leitungsaufgaben arbeitsteilig differenziert untereinander auf.
Die Rolle einer Koordinatorin bzw. eines Koordinators kennen Sie bereits aus den Pastoralräumen. Diese Rolle wird sich aber grundlegend verändern. Während sie in der zweiten Phase des Pastoralen Weges die Verantwortung für die operative Prozessleitung auf dem Weg zur Pfarreigründung hatte, teilt sie sich nun die Leitungsverantwortung für die Pastoral der Pfarrei mit dem (leitenden) Pfarrer. Dies geschieht, indem der (leitende) Pfarrer konkret und verbindlich Leitungsaufgaben an die Koordinatorin bzw. den Koordinator delegiert. In diesen Bereichen nimmt sie bzw. er dann die Leitungsverantwortung inhaltlich und gegenüber den beteiligten haupt- und ehrenamtlichen Personen wahr.
Auch die Aufgabenbereiche der Verwaltungsleiterin bzw. des Verwaltungsleiters sind durch eine Gestellungsvereinbarung und eine Aufgaben- und Verantwortungsmatrix konkret und verbindlich geregelt.
Pfarrer, Koordinator bzw. Koordinatorin und Verwaltungsleiterin bzw. -leiter teilen sich also Aufgaben auf, entlasten sie sich so gegenseitig und können sich den je eigenen Aufgaben intensiver widmen. Es geht aber nicht nur um Arbeitsteilung. Vielmehr geht es auch um gegenseitige Beratung, Kritik und Unterstützung in der gemeinsamen Sorge für das Leben und Zusammenleben der Gemeinden und Kirchorte in der Pfarrei.
Wichtig für die Wahrnehmung auch der neuen gemeinschaftlichen Pfarreileitung ist und bleibt ein Leitungsverständnis, das Dienst an der Gemeinschaft ist und das andere einbezieht, das beteiligt und ermöglicht. Die Verantwortung, die Charismen und Kompetenzen der anderen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pastoral- und Verwaltungsteam, in Pfarreirat und Kirchenverwaltungsrat sowie in den verschiedenen pastoralen Feldern sind zu berücksichtigen und zu stärken. Die Verantwortung für Pastoral und Verwaltung der Pfarrei tragen viele gemeinsam.
In diesem neuen Leitungsmodell sehe ich eine große Chance und einen wichtigen Schritt der Weiterentwicklung. Ich danke all denjenigen unter Ihnen, die in einer der drei Rollen dabei Leitungsverantwortung übernommen haben, für Ihren wichtigen Dienst. Leider konnten wir noch nicht in allen neuen Pfarreien alle drei Rollen besetzen, werden uns aber weiter darum bemühen. Immerhin wird in allen fünf neuen Pfarreien Pfarreileitung durch mindestens zwei Personen gemeinschaftlich wahrgenommen.
Ich bitte Sie alle um die Unterstützung des neuen Leitungsmodells – grundsätzlich und in der konkreten Zusammenarbeit mit den Beteiligten. Und ich bitte Sie um das Gebet für diejenigen, die in der Leitung der neuen Pfarreien Verantwortung übernehmen.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und Gottes Segen für Ihren Dienst in der Kirche!