Die Abteilung Kirchenrecht ist die 13. Abteilung des Zentraldezernates im Bischöflichen Ordinariat. Die Abteilung bearbeitet ausschließlich Angelegenheiten des kirchlichen Verwaltungsrechtes.
Kontaktdaten:
Das Referat für kirchenrechtliche Personenstandsangelegenheiten (Personenstandsreferat) gehört zum Zentraldezernat des Bischöflichen Ordinariates und ist dem Generalvikar des Bistums Mainz unterstellt. Das Personenstandsreferat bildet zusammen mit dem Referat Grundsatzfragen im Zentraldezernat die Abteilung 13 Kirchenrecht.
Das Personenstandsreferat bearbeitet als Verwaltungseinheit des Bischöflichen Ordinariates alle Eintritte in die katholische Kirche im Erwachsenenalter (Erwachsenentaufe, Übertritt aus einer anderen Kirche (Konversion), Wiedereintritt nach Kirchenaustritt), sowie die Konversion im Kindesalter.
Für Fragen zum Eintritt in die katholische Kirche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie können sich aber auch auf den interdiözesanen Internetseiten zum Kircheneintritt
unter http://www.mach-dich-auf-und.com/ informieren.
Es werden auch alle Trauerlaubnisse, Traudispensen und Sanationen hier bearbeitet, die dem Generalvikar des Bistums als Ortsordinarius zur Erteilung bzw. Bevollmächtigung vorbehalten sind. Ihre Fragen zum katholischen Eherecht und kirchlicher Eheschließung beantworte ich gerne.
Dem Generalvikar ist auch die Erklärung der Nichtigkeit einer Ehe wegen Formmangels auf dem Verwaltungsweg vorbehalten.
Die Nichtigkeit einer Ehe auf prozessualem Weg bei formal gültiger Ehe behandelt das Bischöfliche Offizialat, Stefansberg 5, 55116 Mainz, Tel. 06131-253350,
E-Mail: offizialat@bistum-mainz.de