Für Ehrenamtliche gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses abhängig von Art, Intensität und Dauer des Kontakts der Personen mit Kindern und Jugendlichen (vgl. SGB VIII, §72a).
Für die zur Vorlage verpflichteten Ehrenamtlichen der Gemeinde erfolgt die Aufforderung durch die Zentralstelle zur Einsichtnahme Erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher mit Dienstsitz im Bischöflichen Ordinariat, Koordinationsstelle Prävention.
Damit die Zentralstelle tätig werden kann, müssen die relevanten Daten der zur Vorlage Verpflichteten beim Träger/ der Pfarrei erfasst und mit angemessenem zeitlichen Vorlauf vor geplantem Einsatz an die Zentralstelle übermittelt werden.
Das Erweiterte Führungszeugnis ist der Zentralstelle immer im ORIGINAL zu übersenden. Wir dürfen laut Präventionsordnung des Bistums Mainz keine Kopien akzeptieren, das bedeutet, eingescannte per E-Mail verschickte Erweiterte Führungszeugnisse haben keine Gültigkeit. Dies gilt es - insbesondere wegen des Verwaltungsaufwands – zu unterbinden. Nach Einsichtnahme in die Erweiterten Führungszeugnisse erhalten die ehrenamtlichen MitarbeiterInnen die Originale zeitnah per Post zurückgeschickt.
Idealerweise lassen die Ehrenamtlichen die Original Erweiterten Führungszeugnisse direkt an die Zentralstelle schicken, Adresse (dies empfiehlt sich insbesondere bei kurzfristiger Meldung der Pfarreien und anstehenden Freizeitfahrten).
Wenn die Ehrenamtlichen das Erweiterte Führungszeugnis von der Meldebehörde direkt zu sich nach Hause geschickt bekommen, haben sie zwei Möglichkeiten:
Bischöfliches Ordinariat
Zentralstelle Führungszeugnisse
Postfach 1560
55005 Mainz
Bürozeiten: Dienstag - Freitag von 08:30 - 13:30 Uhr