Zentralstelle  Einsichtnahmen Führungszeugnisse

Erweiterte Führungszeugnisse für Ehrenamtliche 

Für Ehrenamtliche gilt die Verpflichtung zur Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses abhängig von Art, Intensität und Dauer des Kontakts der Personen mit Kindern und Jugendlichen (vgl. SGB VIII, §72a).

Für die zur Vorlage verpflichteten Ehrenamtlichen der Gemeinde erfolgt die Aufforderung durch die Zentralstelle zur Einsichtnahme Erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher mit Dienstsitz im Bischöflichen Ordinariat, Koordinationsstelle Prävention.

Damit die Zentralstelle tätig werden kann, müssen die relevanten Daten der zur Vorlage Verpflichteten beim Träger/ der Pfarrei erfasst und mit angemessenem zeitlichen Vorlauf vor geplantem Einsatz an die Zentralstelle übermittelt werden.

Alexandra Meiser

Sachbearbeitung

Bürozeiten: Montag - Donnerstag von 08:30 - 13:15 Uhr

Mona Erb

Sachbearbeitung

Bürozeiten: Dienstag - Freitag von 08:30 - 13:30 Uhr