Auf der Grundlage der Ende 2019 durch die Deutsche Bischofskonferenz verabschiedeten überarbeiteten Rahmenordnung Prävention, wurden auch im Bistum Mainz die diözesan-rechtlichen Bestimmungen für die Präventionsarbeit überprüft und angepasst. Wichtige Anpassungsbedarfe ergaben sich für die Überarbeitungen aus den Ergebnissen, der im September 2018 veröffentlichten „MHG-Studie“ und des Motu proprio „Vos estis lux mundi“ von Papst Franziskus von Mai 2019. Die neue „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Mainz“ vollzieht außerdem Weiterentwicklungen nach, die die Präventionsarbeit wirksamer und umfänglicher machen. Sie ist verbindliche Grundlage für die nachhaltige Präventionsarbeit in unserem Bistum.