Ordnung zur Prävention im Bistum Mainz

Icon Schutzkonzept (c) Mario del Valle

Auf der Grundlage der Ende 2019 durch die Deutsche Bischofskonferenz verabschiedeten überarbeiteten Rahmenordnung Prävention, wurden auch im Bistum Mainz die diözesan-rechtlichen Bestimmungen für die Präventionsarbeit überprüft und angepasst. Wichtige Anpassungsbedarfe ergaben sich für die Überarbeitungen aus den Ergebnissen, der im September 2018 veröffentlichten „MHG-Studie“ und des Motu proprio „Vos estis lux mundi“ von Papst Franziskus von Mai 2019. Die neue „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Mainz“ vollzieht außerdem  Weiterentwicklungen nach, die die Präventionsarbeit wirksamer und umfänglicher machen. Sie ist verbindliche Grundlage für die nachhaltige Präventionsarbeit in unserem Bistum.