Um einen Termin für die Trauung abzustimmen, empfehlen wir Ihnen dringend, zuerst mit der Pfarrgemeinde, in der Sie kirchlich heiraten möchten, Verbindung aufzunehmen und erste Vereinbarungen zu treffen. Eine endgültige Festlegung des Trautermins kann erst erfolgen, wenn sicher ist, dass einer kirchlichen Eheschließung nichts entgegensteht. Unter diesem Vorbehalt sind Reservierungen möglich.
Für die Erledigung der Formalitäten ist Ihr Wohnsitzpfarramt zuständig. Dies gilt auch, wenn Sie die Kirchliche Trauung an einem anderen Ort weltweit wünschen.
Katholische Partner müssen einen Auszug aus dem Taufbuch der Pfarrei, in der sie getauft wurden, vorlegen. Diesen Auszug fordern Sie am besten selbst wegen des Datenschutzes bei dem entsprechenden Pfarramt an. Wir helfen Ihnen gern, die richtige Adresse zu finden. Der Auszug aus dem Taufbuch darf zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht älter als 6 Monate sein. Für katholische Partner gilt der Auszug aus dem Taufbuch auch als Nachweis des Ledigenstandes.
Nicht katholische, aber getaufte Partner müssen die Taufe mit einer Tauf- oder Konfirmationsurkunde nachweisen. Der Ledigenstand kann durch eine Meldebescheinigung nachgewiesen werden oder durch eine eidesstattliche Erklärung, die vor dem Pfarrer abzugeben ist.
Eine kirchliche Eheschließung ist auch dann möglich, wenn einer der Partner nicht getauft oder aus der Kirche ausgetreten ist.
Etwaige Zweifelsfälle und Fragen, die hier nicht im Detail behandelt werden können, besprechen Sie am besten mit Ihrem Seelsorger.
Die Datenschutzbestimmungen verpflichten uns dazu, Ihre persönlichen Daten verantwortungsvoll zu behandeln. Entsprechend schwierig ist es für uns, etwa mit Eltern oder anderen Beauftragten umzugehen, wenn diese Vereinbarungen für eine kirchliche Trauung Dritter treffen sollen. Machen Sie das also am besten selbst!
Kirchliche Trauungen sind grundsätzlich an jedem Tag der Woche möglich.
In der Österlichen Bußzeit und im Advent war es früher nicht üblich, zu heiraten, weil diese Zeiten des Kirchenjahres durch den Aufruf zur Buße einen eher ernsten Charakter haben.
Für die St. Bonifatius-Kirche gilt, dass Trauungen am Samstagnachmittag bis 15.30 Uhr beendet sein müssen, weil dann allgemeine Gelegenheit zum Empfang des Bußsakramentes ist.
Über das Katholische Bildungswerk Oberhessen erfahren Sie Näheres über Zeit und Ort von Ehevorbereitungsseminaren, in denen Menschen zusammengeführt werden, die eine christliche Ehe leben wollen. Die Teilnahme an einem solchen Seminar ist sehr zu empfehlen.