Nach dem Tod eines Menschen in der Wohnung ist keine Eile nötig.
Sobald ein Arzt den Tod festgestellt hat, haben Sie die Möglichkeit, sich über einen Zeitraum von 36 Stunden erst einmal von Ihrem verstorbenen Familienmitglied zu verabschieden. Wir möchten Sie ermutigen, von dieser Möglichkeit auch Gebrauch zu machen.
Wenn Sie in dieser Zeit den Beistand eines Seelsorgers oder die Aussegnung des Verstorbenen wünschen, bevor er oder sie das Haus verlässt, rufen Sie das zuständige Pfarramt an. Sollten Sie dort niemanden erreichen, wird Ihnen rund um die Uhr unter der Nummer 06032-931333 der Kontakt zu dem Priester hergestellt, der gerade die Rufbereitschaft für Notfälle hat.
Von der zuvor genannten Regel wird nur abgewichen, wenn von dem Arzt, der den Tod festgestellt hat, die Polizei eingeschaltet werden musste. Das kann z.B. der Fall sein, wenn es sich bei dem Verstorbenen um ein Kind handelt, wenn Ihr verstorbener Angehöriger einen unerklärlichen Tod gestorben ist, womöglich Opfer einer Gewalttat wurde oder seinem Leben selbst ein Ende gesetzt hat.
In diesen Fällen haben Sie bzw. die Rettungskräfte die Möglichkeit, die Notfallseelsorge Wetterau zu rufen bzw. zu alarmieren. Dieser ökumenische Dienst der evangelischen und katholischen Kirche steht Ihnen auf jeden Fall sofort zur Seite. Die Kolleginnen und Kollegen dieser Einrichtung nehmen unverzüglich mit den Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Pfarrgemeinde Bad Nauheim Kontakt auf.