Seit dem II. Vatikanischen Konzil hat ein Pfarrgemeinderat die Pflicht und das Recht, das Leben in der Pfarrgemeinde mitzugestalten und die Sorge für alle Gemeindeglieder zu tragen.
Darüber hinaus dient der PGR dem Erfüllen des Sendungsauftrages der Kirche, d. h. die Menschen mit der Botschaft Jesu Christi in Berührung zu bringen.
Der PGR ist dabei sowohl Arbeitsgremium als auch geistliche Gemeinschaft, die pastorale Prozesse mitgestaltet.
In allen die Pfarrei betreffenden Fragen soll der Pfarrgemeinderat beratend und beschließend mitwirken,
wie zum Beispiel: