Ab dem 26.11.2021 besteht wieder die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen Maske während des gesamten Gottesdienstes.
Ab Samstag, dem 26.11.2021, gilt: bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften zur gemeinschaftlichen Religionsausübung, Trauerfeierlichkeiten, Bestattungen und religiösen Schulungsveranstaltungen müssen alle Teilnehmenden medizinische FFP2- oder OP-Masken (medizinische Maske) während des gesamten Gottesdienstes tragen! Nur zum Verzehr der Kommunion darf die medizinische Gesichtsmaske kurz abgenommen werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Hilfe!
Nur wenn sich alle an die behördlichen Vorgaben halten, können wir weiterhin gemeinsam öffentliche Gottesdienste feiern.