Maßnahmen zur Schadenverhütung
- Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen oder in einem Versicherungsvertrag vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Sicherheitsvorschriften, so ist der Versicherer zur Kündigung des Vertrages berechtigt und kann außerdem leistungsfrei sein.
- Veranlassen Sie bitte grundsätzlich, dass größere Reparaturen - insbesondere an elektrischen Anlagen und Einrichtungen - von Fachfirmen ausgeführt werden.
- Interessante Informationen, Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter, können bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft bestellt werden. www.vbg.de/publikationen/
- Unter dem Suchbegriff – Kirche – kann hier u.a. ein Leitfaden für Kirchenvorstände, Küster und Ehrenamtler wie auch Merkblätter zu Gerüsten, Treppen usw. als PDF-Datei geladen werden.