Neuorganisation der Finanzverwaltung im Bistum Mainz

Weihbischof Bentz und Finanzdirektor Molitor erläutern notwendige Veränderungen

Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz, Generalvikar des Bistums Mainz (c) Bistum Mainz / Feldmann
Datum:
Do. 16. Mai 2019
Von:
tob (MBN)

Mainz. Bis Ende 2020 wird die Finanzverwaltung im Bistum Mainz neu organisiert. Das bedeutet zum einen eine Entlastung der Pfarreien von Verwaltungsaufgaben, zum anderen führt das auch zu großen Veränderungen. Der Mainzer Weihbischof, Dr. Udo Markus Bentz, der als Generalvikar auch Ökonom des Bistums Mainz ist, und der Finanzdirektor der Diözese, Christof Molitor, erläutern im Interview wesentliche Punkte der anstehenden Veränderungen.

Mainzer Bistumsnachrichten: Warum ist in den kommenden Jahren eine grundlegende Neuordnung der Finanzverwaltung im Bistum Mainz notwendig? 

Finanzdirektor Molitor: Es gibt mehrere einschneidende Veränderungen, die uns zwingen, unsere Finanzbuchhaltung neu aufzustellen. Ab 2021 sind auch Pfarreien grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Um diesen neuen Gesetzen gerecht zu werden, brauchen wir eine einheitliche, den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechende, Software für die Buchhaltung. Gleichzeitig erfolgt für unsere Pfarreien die Umstellung auf doppische Buchführung. Auf Bistumsebene ist die Doppik schon 2012 eingeführt worden, so dass es nur eine Frage der Zeit war, bis die Pfarreien nachziehen.

MBN: Was erhoffen Sie sich davon?

Weihbischof Bentz: Mit dieser Neuordnung sind große Chancen verbunden, vor allem wird sie zu einer Entlastung der Pfarreien von Verwaltungsaufgaben führen. Gleichzeitig wird das bisherige System aus zehn Rendanturen und  Gesamtverband Mainz sowie rund 70 Kirchenrechnerinnen und Kirchenrechnern, die bislang für die Finanzen der Pfarreien zuständig waren, aufgelöst und durch neue Strukturen ersetzt. Für alle Beteiligten bedeutet das spürbare Veränderungen. Da kann ich gut verstehen, dass es Unsicherheiten und Ängste gibt. Mir ist aber wichtig, frühzeitig mit allen Beteiligten gute Perspektiven zu entwickeln.

MBN: Wie sehen die Pläne konkret aus?

Molitor: Künftig wird es eine zentrale Buchhaltungsstelle im Finanzdezernat des Bischöflichen Ordinariates geben und daneben mehrere dezentrale Verwaltungsstellen. Diese Verwaltungsstellen werden sich an den neuen Pfarrei-Strukturen orientieren, die im Zuge des Pastoralen Weges entstehen. Die neue Gesetzeslage macht es etwa notwendig, dass alle Zahlungen einer Pfarrei künftig in einer einzigen Buchhaltung erfasst werden, um einen Überblick zur Steuerpflicht zu bekommen. Das bisherige System wird mit den künftigen Anforderungen nicht mehr Schritt halten können.

MBN: Ist das alte System nicht mehr zeitgemäß? 

Bentz: Es gibt einen großen Schatz an Erfahrung, Kompetenz und Engagement bei den Mitarbeitern von Gesamtverband und Rendanturen und den Kirchenrechnern. Das ist für uns sehr wertvoll und ich bin zuversichtlich, dass wir diesen Wandel gemeinsam positiv für die Pfarreien gestalten können. Die Mitarbeit dieser bewährten Kräfte brauchen wir auch künftig - nur müssen wir uns eben den neuen Herausforderungen stellen. Dazu wird es ein umfangreiches Schulungsprogramm für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben. Gleichzeitig wird es natürlich notwendig sein, für die zentrale Buchungsstelle neue Mitarbeiter einzustellen, um damit tatsächlich eine Entlastung für die Pfarreien zu erreichen.

Molitor: Es geht ebenso darum, unseren Anspruch an Transparenz und Vergleichbarkeit in Finanzfragen zu erfüllen. Die Öffentlichkeit hat einen Anspruch darauf zu erfahren, was mit den Kirchensteuern geschieht und auch wir als Bistum werden mit dem einheitlichen System einen besseren Überblick erhalten. Das sind wichtige Ziele, die sich ohne diese Änderungen nicht realisieren lassen. Künftig werden die Pfarrer und Verwaltungsräte über die zentrale Buchhaltung aussagekräftige Auswertungen für ihre Finanzplanung erhalten.

MBN: Wie sieht der Zeitplan konkret aus?

Molitor: Anfang Mai fand eine Konferenz für die Mitarbeiter der Rendanturen statt. Etwas später werden wir in drei Regionalkonferenzen für die Pfarrer, Verwaltungsräte und Kirchenrechner Informationsveranstaltungen anbieten. Im persönlichen Gespräch lassen sich offene Fragen immer am einfachsten klären. Uns ist sehr daran gelegen, diese großen Veränderungen in einem dauerhaften Dialog mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gestalten. Bis spätestens Ende des Jahres werden wir mit den Rendanturen und Pfarreien die konkreten Planungen besprechen. Die Erstellung der Jahresabschlüsse 2019 findet noch durch die Rendanturen und Kirchenrechner statt. Bis Mitte 2020 wird dann im Ordinariat die zentrale Buchhaltungsstelle aufgebaut sein. Ab dem 1. Januar 2021 sind wir dazu verpflichtet, das neue Umsatzsteuergesetz im ganzen Bistum und den Pfarreien umzusetzen.