Das Ökumenismusdekret "Unitatis redintegratio"
Unitatis redintegratio (UR) heißt, nach seinen Anfangsworten, das Dekret über den Ökumenismus, das vom Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert, mit 2.137 zu 11 Stimmen beschlossen und am 21. November 1964 von Papst Paul VI. feierlich promulgiert wurde.
Seine drei Kapitel behandeln
- Die katholischen Prinzipien des Ökumenismus
- Die praktische Verwirklichung des Ökumenismus
- Die vom Römischen Apostolischen Stuhl getrennten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
Im Einklang vor allem mit Lumen gentium, der Dogmatischen Konstitution über die Kirche, wird hier eine Neuorientierung der römisch-katholischen Kirche bezüglich ihres Selbstverständnisses deutlich, die eine positivere Würdigung anderer Kirchen und kirchlicher Gemeinschaften beinhaltet und deren Heilsvermittlung (differenziert) anerkennt. Inhaltliche Konsequenz daraus ist die Einsicht, dass ökumenisches Engagement zu den ureigensten Aufgaben der Kirche gehört.
Erklärung zum 40. Jahrestag der Verabschiedung des Ökumenismusdekretes von Erzbischof Hans-Josef Becker, Präsident des Johann-Adam-Möhler-Institut für Ökumenik, zusammen mit Prof. Dr. Wolfgang Thönissen, Leiter des Möhler-Instituts. 21. November 2004
Zur Einheit gerufen. Wort der deutschen Bischöfe zur Ökumene aus Anlass des 50. Jahrestages der Verabschiedung des Ökumenismusdekretes "Unitatis redintegratio". Am 23. September 2014 verabschiedet.