Die evangelischen Freikirchen

Freikirche bezeichnete ursprünglich eine christliche Kirche, die - im Gegensatz zu einer Staatskirche - vom Staat unabhängig war.

Infolge der mittlerweile in Europa überwiegend vollzogenen Trennung von Religion und Staat lässt sich die Wortbedeutung nicht mehr so eindeutig fassen. Der Begriff Freikirche wird heute dazu verwendet, eine bestimmte Kirche gegenüber Volkskirchen abzugrenzen. Dabei wird das Attribut „frei" unterschiedlich verstanden, etwa im Sinne von freiwilliger Zugehörigkeit, organisatorischer Unabhängigkeit, Zugehörigkeit zu einer Minderheit oder als Hinweis auf eine bestimmte theologische Einstellung.

Die evangelischen Freikirchen bilden in Deutschland protestantische Minderheitskirchen, deren Anfänge z. T. bis in die Reformation bzw. Vorreformation (Mennoniten, Brüder-Unität) zurückreichen. Die meisten von ihnen sind im Rahmen der angloamerikanischen und europäisch-kontinentalen Erweckungsbewegungen des 18. und 19. Jahrhunderts entstanden (z. B. Methodisten, Baptisten, Freie evangelische Gemeinden u. a.).

Evangelische Freikirchen unterscheiden sich von anderen Kirchen nicht durch Sonderlehren. Sie zeichnen sich vor allem durch ein bestimmtes Kirchen- und Gemeindeverständnis sowie durch ihren Frömmigkeitsstil aus. Rechtlich und organisatorisch vertreten die Freikirchen dem Staat gegenüber das Prinzip der Selbstfinanzierung und Selbstverwaltung und verzichten auf Besteuerung.

Die Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) als ökumenische Institution

Als kleinere Kirchen stehen die Freikirchen deutlich im Schatten der beiden großen Kirchen in Deutschland, die im öffentlichen Bewusstsein weithin die kirchliche Ökumene darstellen. Für eine stärkere Beachtung und bewusstere Wahrnehmung der Freikirchen im Kontext der innerdeutschen Ökumene kommt der Vereinigung Evangelischer Freikirchen eine wichtige Rolle zu.

Evangelische Freikirchen und freikirchliche Gemeindeverbände haben sich bereits 1926 zu einer Arbeitsgemeinschaft, der „Vereinigung Evangelischer Freikirchen" , zusammengeschlossen. Diese dient der Förderung gemeinsamer Aufgaben, der Vertiefung zwischenkirchlicher Beziehungen sowie der Vertretung gemeinsamer Belange nach außen.