Rechtliche Hinweise

Kopien, Gottesdienstübertragungen, Konzerte, Abdruckgenehmigungen

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Datum:
Mi. 10. Apr. 2019
Von:
Tobias Dulisch

Kopien und Liedblätter

Die beiden Stichworte betreffen das Urheber- und Abdruck- bzw. Verwertungsrecht. Es sichert Komponisten, Autoren u.A. Einnahmen aus ihren Werken. Diese Rechte werden in der Regel von Verwertungsgesellschaften oder Verlagen wahrgenommen. Informationen zu Rechteinhabern stehen im Rechteverzeichnis des Gotteslob (ab S. 1282).

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass durch den neuen Liedbestand in Stamm- und Eigenteil der Bedarf nach ergänzenden Liedern - und deren Kopien auf Liedblättern - sehr stark gesunken ist.

Die nachfolgende Übersicht vermittelt lediglich einen ersten Eindruck zur Sachlage. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf rechtzeitig bei den angegebenen Stellen!

 

Rahmenvertrag 2020 bis 2029

Für die Praxis in der Pfarrgemeinde gilt aufgrund eines Rahmenvertrages, den der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Musikedition im Mai 2020 verlängert hat, folgendes:

Der (neue) Gesamtvertrag ermöglicht die Herstellung und Nutzung von Kopien von Noten und Liedtexten für den Gemeindegesang im Gottesdienst und in gottesdienstähnlichen Veranstaltungen. Ebenfalls vertraglich umfasst ist die Herstellung von kleineren Liedheften (maximal acht Seiten) für einmalige Anlässe wie beispielsweise Trauungen oder Kommuniongottesdienste. – In jedem Fall müssen Copyright-Angaben gemacht werden (Komponist, Autor etc.).

Nicht Bestandteil des Vertrages ist die Herstellung und Nutzung von Kopien für andere gemeindliche Veranstaltungen sowie die Sichtbarmachung von Noten und Liedtexten mittels Beamer oder Ähnlichem. Katholische Gemeinden haben die Möglichkeit, durch Abschluss einer zusätzlichen pauschalen Lizenzvereinbarung mit der VG Musikedition diese Rechte zu erwerben.

 

Lieder/Liedtexte

Lieder bzw. Liedtexte in Gottesdienstübertragungen

Die Regelung zu Internetübertragungen von Gottesdiensten und liturgischen Feiern während der Corona-Pandemie mit den Verwertungsgesellschaften GEMA und VG Musikedition finden Sie hier.

Januar 2024: Die Regelung wurde verlängert bis 31.12.2025.

 

Musiknutzung in Gottesdiensten oder „gottesdienstähnlichen Veranstaltungen"

Der Pauschalvertrag über die Musiknutzung in Gottesdiensten oder „gottesdienstähnlichen Veranstaltungen" konnte bis zum 31.12.2026 verlängert werden (vgl. Pressemeldung des VDD vom 07.03.2024)

Weitere Informationen finden Sie im Amtsblatt Nr. 2, 2024, S. 35. Fragen beantwortet die Stabsstelle Recht im Bischöflichen Ordinariat.

 

Musiknutzung bei kirchlichen Gesellschaftsfesten

Ab dem 01.01.2024 besteht kein Rahmenvertrag mehr zwischen GEMA und VDD. Musiknutzungen bei kirchlichen Gesellschaftsfesten (wie z. B. Pfarrfesten, Kindergartenfesten etc.) sind bei der GEMA vorab zu melden und zu vergüten.

Detailierte Informationen, Beispiele und relevante Links finden Sie im Amtsblatt Nr. 2, 2024, S. 34-35. Fragen beantwortet die Stabsstelle Recht im Bischöflichen Ordinariat.

 

Herstellung von Kopien für Chöre

Die VG Musikedition und der VDD weisen ergänzend darauf hin, dass der Vertrag die Herstellung von Kopien für Chöre, Orchester oder sonstige Instrumentalisten nicht umfasst. Diese Rechte müssen auch weiterhin direkt bei den Rechteinhabern eingeholt werden. Ebenfalls nicht vom Vertrag umfasst, aber über die VG Musikedition lizenzierbar, sind die Herstellung von Liedheften größeren Umfangs sowie Großveranstaltungen mit mehr als 10.000 Vervielfältigungsstücken.

Quelle: Pressemeldung der Dt. Bischofskonferenz vom 25.05.2020

Ein gute Übersicht bietet auch eine Handreichung des Allgemeinen Cäcilien-Verbands für Deutschland (ACV) mit dem Titel "Musizieren und es allen Recht machen! Kirchenmusikalische Arbeitshilfe zu Noten kopieren, Musik aufführen und musikalische Werke bearbeiten" vom Marius Schwemmer
(Link zu: www.acv-deutschland.de)

Hier sind weitere Hinweise mit anderen Verwertungsgesellschaften zu finden (GEMA, VG Wort).
(Links zu: www.wgkd.de)

Zu Fragen des Urheberrechts bei der Verwendung der liturgischer Texte im Allgemeinen: bitte hier klicken.
(Link zu: www.liturgie.ch)

 

Abdruck von Textpassagen aus liturgischen Büchern

Für Texte oder Textpassagen aus liturgischen Büchern gelten die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes gleichermaßen wie für andere Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Die Unterkommission Urheber-, Medien- und Verlagsrecht des VDD hat ein Merkblatt zur „Genehmigungspflicht für den Abdruck von Textpassagen aus liturgischen Büchern (Gebete, biblische Lesungen)“ verfasst. 

 

Diese und weitere rechtlich relevante Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Verbandes der Diözesen Deuschlands (VDD).