Tote beerdigen – Trauernde trösten

Der Begräbnisdienst durch
Gemeinde- und Pastoralreferentinnen/-referenten

"Die Sorge für Kranke und Sterbende und die Begleitung von Trauernden gehört von jeher zu den besonderen Aufgaben kirchlicher Pastoral. Die Gemeinde als Ganze ist aufgerufen, Trauernde zu trösten, Verstorbene zu begraben, Zeichen der Hoffnung und der Verbundenheit über den Tod hinaus zu setzen. Diese Sorge der Kirche kommt in der Begräbnisfeier in besonderer Weise zum Ausdruck ..." (aus der Einleitung der Pastoralen Richtlinien Nr. 11).

Seit rund 20 Jahren leiten im Bistum Mainz Gemeinde-/Pastoralreferentinnen und -referenten Begräbnisfeiern. Der liturgische Dienst hat bei den Angehörigen von Verstorbenen von Beginn an hohe Zustimmung gefunden und ist ein wichtiger Teil der Trauerpastoral in den Pfarreien.

Den Rahmen für diesen seelsorglichen Dienst bilden die Pastoralen Richtlinien Nr. 11 "Begräbnisdienst durch hauptamtliche pastorale Laienmitarbeiterinnen und -mitarbeiter" aus dem Jahr 2000. Im Mai 2020 hat Bischof Kohlgraf die Richtlinien ergänzt, um die allgemeine Beauftragung für den Begräbnisdienst von Gemeinde- und Pastoralreferenten/-innen mit der Sendung in den Pastoralen Dienst des Bistums. 

Entsprechend der Maßgaben der Pastoralen Richtlinie für den Begräbnisdienst wurden die Elemente zur Wahrnehmung des Dienstes in die pastorale Ausbildung von Gemeindereferenten/-innen aufgenommen. In der Ausbildung der Pastoralreferenten/-innen wurden die Elemente der Praxiseinübung (Hospitation und Erprobung an der Seite eines Mentors/einer Mentorin) ergänzend verbindlich mit aufgenommen. 

Gemeinde- und Pastoralreferenten/-innen, die bereits im Dienst sind, können eine Nachbeauftragung zu Ihrer Sendung erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass

  • die pastorale Ausbildung nicht älter als fünf Jahre ist oder eine Fortbildung durch die Teilnahme an dem Kurs zum Begräbnisdienst beim Theologisch-Pastoralen Institut (TPI) erfolgt ist
  • bereits Praxiserfahrung und stellenbezogene Beauftragungen aus den bisherigen Einsatzstellen vorliegen oder eine begleitete Einführung in die Praxis vereinbart ist.

Fortbildung

Die allgemeine Beauftragung zum Begräbnisdienst und dessen Ausübung erfordert eine eigene seelsorgliche und theologische Qualifikation (vgl. Pastorale Richtlinien Nr. 11), welche durch den Pastoralkurs oder eine Fortbildung beim Theologisch-Pastoralen Institut (TPI) erworben werden kann. Liegt die Qualifikation im Pastoralkurs länger als fünf Jahre zurück ist die Teilnahme an der entsprechenden Fortbildung des TPI erforderlich. Die Kurskosten werden übernommen. Die Beauftragung erfolgt im Anschluss an die Teilnahme.

Beantragung

Der Antrag erfolgt über ein Formular, das Sie nachfolgend herunterladen könen. Bitte senden Sie Ihren Antrag mit allen Angaben, Unterschriften und Teilnahmebescheinigungen an das Dezernat Personal, Abt. 1 Personalführung Pastorale Dienste.

Bei Fragen zum Antragsverfahren, zum Beerdigungsdienst an Ihrer jeweiligen Stelle und Veränderungen durch Wechsel o.Ä. wenden Sie sich bitte an: