Christian (II.) von Weisenau (um 1180–1253)

1249–1251 51. Erzbischof von Mainz

 

Geboren um 1180 aus einem seit langem in Mainz beheimateten, reich begüterten und über eigene Dienstmänner und Vasallen verfügenden Ministerialengeschlecht; sein Vater war Dudo III. von Weisenau († vor 1200); er nahm 1197 am Kreuzzug teil und stand in guten Beziehungen zum Mainzer Erzbischof Konrad von Wittelsbach; seine Mutter war vermutlich Jutta von Dieburg; seine Brüder Dudo († vor 1207) und Embricho von Weisenau († vor 1216) waren Kämmerer in Mainz. Christian erhielt eine gute Ausbildung an der Mainzer Domschule; Papst Honorius III. lobte 1227 seine „litterarum scientia“; 1207 ist Christian als Propst des St. Viktorstiftes in Weisenau, von 1211 bis um 1219 als Propst von St. Maria in campis bei Mainz belegt; Domherr, 1216 Domkantor, 1223 Domdekan und 1236 Dompropst von Mainz; erhielt 1227 eine päpstliche Dispens, zugleich mit dem Domdekanat die Propstei des Stiftes St. Viktor in Mainz und die Kirchen in Undenheim und Gensingen innezuhaben; bot 1233 an, die Sache des von Konrad von Marburg († 1233) der Ketzerei verdächtigten Grafen Heinrich von Sayn († 1247) in Rom zu vertreten; nachdem das Domkapitel nach dem Tod des Mainzer Erzbischofs Siegfried III. von Eppstein zunächst den Kölner Erzbischof Konrad von Hochstaden zum Nachfolger postuliert, Papst Innozenz IV. diesem aber am 4. Mai 1249 die Dispens wegen Bistumskumulation verweigert und an seiner Stelle den Speyerer Bischof Heinrich von Leiningen als Kandidaten vorgeschlagen hatte, wählte das Domkapitel Christian zum Erzbischof; päpstliche Bestätigung am 29. Juni 1249; Regalienverleihung unmittelbar danach durch König Wilhelm von Holland; Konsekration nach dem 4. Juli 1249; Palliumsverleihung vor dem 14. Februar 1250.

Obwohl grundsätzlich wie sein Vorgänger Anhänger der antistaufischen päpstlichen Reichspolitik, ließ sich Christian nur widerwillig in die am Mittelrhein im Sommer 1250 zwischen Gegenkönig Wilhelm und dem Staufer Konrad IV. mit Brandschatzung und Verwüstung geführten Kampfhandlungen einbeziehen; das war für die antistaufische Partei, darunter wohl auch den späteren Mainzer Erzbischof Gerhard II. von Eppstein, Grund und Anlass, Christians Absetzung zu betreiben. Die schien umso gebotener, als nach dem Tod Kaiser Friedrichs II. dem Mainzer Erzbischof eine wichtige politische Rolle zufiel. Im Frühjahr 1251 berieten in Lyon König Wilhelm, der Trierer Erzbischof Arnold von Isenburg sowie der Speyerer Bischof Heinrich von Leiningen mit Papst Innozenz IV. über die politische Lage. Sie führten Klage über Christian und drängten auf eine Lösung. Auf Veranlassung des päpstlichen Legaten Hugo de S. Caro OP, Kardinalpriesters von S. Sabina (1244–63), resignierte Christian; im Juni/Juli 1251 wurde sein Rücktritt angenommen. Versehen mit einer ehrenvollen Pension begab sich Christian nach Paris.

Gestorben am 21. November 1253 Johanniterkonvent in Paris; Grab: ebd.

Friedhelm Jürgensmeier

 

Text aus: Gatz, Erwin (Hrsg), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 401. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.