Markgraf von Brandenburg
1513–1545 Erzbischof von Magdeburg
1513–1545 Administrator des Bistums Halberstadt
1514–1545 75. Kurfürst-Erzbischof von Mainz
1518 Kardinal
Albrecht von Brandenburg wurde am 28. Juni 1490 im Schloss zu Cölln an der Spree als letztes von sieben Kindern des Kurfürsten Johann Cicero von Brandenburg († 1499) und der Margaretha von Sachsen-Thüringen, einer Tochter Herzog Wilhelms III. und der Anna von Österreich, geboren. Die aus dem Schwäbischen stammenden und seit dem 12. Jahrhundert bezeugten Hohenzollern waren in fränkischer Linie über die Burggrafschaft von Nürnberg und den Erwerb um Ansbach und Bayreuth im 14. Jahrhundert in den Reichsfürstenstand aufgestiegen. Mit dem Kauf der Mark Brandenburg hatten sie 1415 die Kurwürde erworben.
Vier der Geschwister Albrechts starben im Kindesalter. Seine Schwester Anna heiratete 1502 Friedrich, den späteren König von Dänemark. Sein Bruder Joachim I. Nestor wurde als Nachfolger des Vaters Kurfürst. Den Kurfürstentitel führte Joachim ab 1499. Der vorgesehenen Vormundschaft seines Onkels Friedrich von Brandenburg-Ansbach vermochte er sich zu entziehen.
Albrecht, der von 1500–13 in kurfürstlichen Erlassen und Urkunden oft als Mitaussteller erscheint, wurde sogleich an Repräsentationsaufgaben und Regierungsgeschäften beteiligt. Insbesondere nach dem Tod der Mutter (1501) nahm sich Joachim der Ausbildung seines schöngeistig und musisch veranlagten Bruders an. Gemäß der Familientradition absolvierte dieser kein formelles Universitätsstudium. Wohl aber wurde er standesentsprechend von Privatlehrern und Professoren in Philosophie und Rhetorik und in beiden Rechten ausgebildet. Zu seinen Lehrern und Erziehern zählten Caspar von der Schulenburg sowie Eitel Wolf von Stein, ein Humanist und juristisch geschulter Diplomat, ferner Professoren der 1505 von Joachim I. Nestor gegründeten und 1506 eröffneten brandenburgischen Landesuniversität in Frankfurt/Oder, darunter der Theologe Konrad Wimpina OP, erster Rektor der „Viadrina‟. Der einflussreichste Berater von Joachim und Albrecht war Dietrich von Bülow, seit 1490 Bischof von Lebus. Sein Hof im brandenburgischen Frankfurt war Mittelpunkt eines gelehrten Humanistenkreises. 1505 wurde Joachims I. Sohn Joachim II. Hektor geboren. Die dadurch gesicherte Nachfolge dürfte Anstoß gewesen sein, für Albrecht die geistliche Laufbahn vorzusehen. Am 26. April 1506, dem Tag der feierlichen Eröffnung der neuen Universität, tonsurierte ihn Bischof Bülow und erteilte ihm in der Frankfurter Marienkirche die ersten Weihen. Aufgrund einer 1506 ausgestellten Expektanz wurde Albrecht 1508 im Mainzer Domstift als Domizellar admittiert.
Fast gleichzeitig dürfte er Eingang in das Domstift zu Magdeburg und wohl auch in das von Trier gefunden haben. Die obligatorische Jahresresidenz in Mainz trat er in Begleitung des Dr. Dietrich von Diskau und eines kleinen Hofstaates 1510 an. Die Kosten von 16.000 rheinischen Gulden hatte im Vertrag von 1509 Joachim I. übernommen. Der zur Verschwendung neigende Albrecht hatte ihm dafür die Zusage geben müssen, keine Schulden zu machen. Um den in geldlichen Dingen leichtsinnigen Bruder finanziell selbständig zu machen, bemühte Joachim sich 1508/09 vergeblich darum, Bischof Friedrich von Baden gegen Zahlung einer Jahrespension von 6.000 rheinischen Gulden dazu zu bewegen, das Bistum Utrecht an den achtzehnjährigen Albrecht abzutreten. 1510/11 ergab sich für Albrecht eine andere Möglichkeit, um zu einem Bistum zu kommen, als das Mainzer Kapitel erwog, ihn zum Koadjutor mit dem Recht der Nachfolge von Erzbischof Uriel von Gemmingen zu wählen. Damit sollte Joachim als Verbündeter gegen die sächsischen Begehrlichkeiten auf das mainzische Erfurt und gegen die Selbständigkeitsbestrebungen dieser Stadt gewonnen werden. Das Kalkül zerschlug sich, wirkte aber nach.
Im Frühjahr 1512 war Albrecht wieder in Cölln. Die zwischen ihm und seinem Bruder ausgetragenen Differenzen wurden am 22. August 1512 vertraglich beigelegt. Möglicherweise in der Hoffnung auf das Erzbistum Magdeburg strebte Albrecht seitdem die höheren Weihen an. Am 3. April 1513 feierte er im Beisein des Hofes und des Rates zu Spandau in der Cöllner Schlosskirche Primiz. Geweiht hatte ihn Bischof Bülow. Die Festpredigt, eine dogmatische Homilie über das Priestertum, hielt Konrad Wimpina. Aus diesem Anlass stiftete Albrecht in Cölln ein Kollegiatstift für acht Kleriker. Das von ihm geschenkte Stiftssiegel zeigt als Patrone St. Mauritius und St. Ursula.
Da am 3. August 1513 der Magdeburger Erzbischof und Administrator von Halberstadt Ernst zu Sachsen starb und der als Nachfolger vorgesehene Friedrich von Sachsen bereits am 13. Dezember 1510 gestorben war, bot sich dem Haus Brandenburg die Möglichkeit – wie schon 1510 bei der Nachfolge Friedrichs als Hochmeister des Deutschen Ordens – das Haus Sachsen abzulösen. Unter erheblicher Einwirkung von Joachim I. und von Dompropst Adolf von Anhalt-Zerbst wählte das Domkapitel am 31. August 1513 Albrecht zum Erzbischof. Am 25. September 1513 postulierte ihn auch das Halberstädter Domkapitel. Da wegen der Konfirmation von zwei Wahlen in Rom schwierige Verhandlungen zu erwarten waren, gehörten zur Delegation hochbedeutende Diplomaten wie Eitel Wolf von Stein, die zugleich als kurbrandenburgische Oratoren auf dem V. Laterankonzil fungierten. Trotz des Verbotes von Bistumskumulationen erhielt Albrecht am 2. Dezember 1513 die Bestätigung für Magdeburg und am 16. Dezember 1513 die Administration von Halberstadt. Als Einschränkung wurde lediglich hinzugefügt, dass er Magdeburg bis zu seinem 27. Lebensjahr nur als Administrator verwalten dürfe. Leo X. gewährte ihm das Pallium und gestattete ihm, bereits mit Erreichen des 25. Lebensjahres die Bischofsweihe zu empfangen. Am 4. April 1514 beschwor Albrecht in Cölln die Wahlkapitulation für Magdeburg. Am 7. Mai 1514 wurde er feierlich inthronisiert. Dem folgten am 14. Mai 1514 der feierliche Einzug nach Magdeburg und die Erbhuldigung der Stadt. Am 22. Mai 1514 ließ Albrecht sich in der Residenzstadt Halle huldigen und nahm Wohnung in der erzbischöflichen Moritzburg. Die Bischofsweihe erteilte ihm am 2. Juli 1514 in der Domkirche zu Magdeburg Bischof Bülow. Anwesend waren ferner die Bischöfe Johannes von Schlabrendorff, Hieronymus Schultz, Adolf von Anhalt-Zerbst und Johann von Schönberg.
Zu diesem Zeitpunkt war bereits eine folgenreiche Entscheidung gefallen. Am 9. März 1514 hatte nämlich das Mainzer Domkapitel Albrecht ebenfalls postuliert. Trotz beachtlicher Mitbewerber, unter ihnen Ernst von Bayern sowie die Brüder Philipp, Georg und Heinrich bei Rhein, hatten sich die Mainzer für Brandenburg entschieden, weil sie davon Hilfe in der Auseinandersetzung mit und um Erfurt erwarteten und weil die Gesandten am 7. März 1514 die Zusage gegeben hatten, dass Albrecht die anfallenden Servitien und Konfirmationsgebühren selbst zahle. Überdies hatte Joachim I. sein Werben für den Bruder mit 42.000 Gulden unterstützt. Die Verhandlungen um die Konfirmation gestalteten sich schwierig. Das wesentliche kanonische Hindernis war die beantragte Kumulation von gleich drei Kirchensprengeln, darunter zwei Erzbistümern. Dagegen sprach sich der kaiserliche Protektor Kardinal Matthäus Lang aus, der selbst Ambitionen auf Magdeburg und Halberstadt hatte. Die Einwände Maximilians I. richteten sich gegen die Konfirmation der Mainzer Wahl, weil mit dem Erzstuhl die Kurfürstenwürde verbunden war, und die Tatsache, dass dadurch gleich zwei Brüder Kurfürsten wurden.
Dennoch bahnte sich am 19. Juni 1514 eine Vorentscheidung an. Die Kurie stellte nämlich Konfirmation und Kumulation in Aussicht, falls eine zusätzliche Zahlung von 10.000 Dukaten erfolge. Als Ausgleich wurde den Delegierten Albrechts ein Geschäft mit dem Jubelablass vorgeschlagen. Daraufhin kam der bedenkliche Handel zustande. Am 18. August 1514 wurden die Konfirmation für Mainz, die Dispens für die Beibehaltung von Magdeburg und eine erneute Provision für Halberstadt gewährt. Zudem erhielt Albrecht ein weiteres Pallium. An Gebühren waren somit insgesamt 30.000 Dukaten zu entrichten. Nach der Inthronisation und Erbhuldigung am 4. Oktober 1514 in Halberstadt reiste Albrecht nach Mainz, wo er am 6. oder 8. November 1514 mit großem Gefolge und ungewohntem Gepränge seinen Einzug hielt. Er beschwor die Wahlkapitulation und wurde feierlich inthronisiert. Das Pallium wurde ihm am 22. Dezember 1514 überreicht. Am 24. März 1518 kreierte ihn Leo X. auf Ersuchen von Joachim I. zum Kardinal. Seine römische Titelkirche war zunächst S. Crisogono. Am 5. Januar 1521 wurde ihm stattdessen auf eigenen Wunsch S. Pietro in Vincoli übertragen. Die Kardinalsinsignien hatten ihm am 1. August 1518 auf dem Reichstag zu Augsburg die Kardinäle Thomas Cajetan und Matthäus Lang überreicht. Zuvor aber hatten die schweren Bedenken des Mainzer Domkapitels gegen die Annahme des Kardinalats ausgeräumt werden müssen. An keinem der drei folgenden Konklaven nahm Albrecht teil. Seit 1519 mühte er sich um den Titel eines „Legatus a latere‟. Er war ihm von Leo X. in Aussicht gestellt worden. Eine Gewährung erfolgte offensichtlich nicht. Seit dem 24. November 1531 führte Albrecht die Bezeichnung „geborener Legat‟.
Die kaiserliche Belehnung mit dem Mainzer Erzstift, den Regalien und Privilegien erfolgte am 28. November 1516. Mit dem Rechtsakt verband Maximilian I. die Bestätigung der persönlichen Führung der Reichskanzlei durch den Erzkanzler. 1502 hatte er sie dagegen Erzbischof Berthold von Henneberg entzogen. Das Recht wurde dem Erzkanzler in der kaiserlichen Wahlkapitulation von 1519 erneut bestätigt. Praktisch blieb es jedoch unter Albrecht ohne Bedeutung, denn reichspolitisch reichte dieser nicht an die Bedeutung Hennebergs heran. Begründet war das einmal in den Zeitumständen, zum anderen im unterschiedlichen politischen Denken. Henneberg räumte dem Reich die erste Priorität ein. Albrecht zielte dagegen im Sinne frühneuzeitlicher Politik auf den landeshoheitlichen Ausbau des Erzstifts durch Reform und Modernisierung von Regierung, Administration und Recht: 1516 errichtete er ein Hofgericht und erließ eine neue Hofgerichtsordnung; 1522 folgte die Einrichtung einer obersten Verwaltungs- und Aufsichtsbehörde, 1525–27 die Einführung landesherrlicher Landesordnungen, 1532 eine neue Hofratsordnung, 1534 neue Ordnungen für die Unter- und Handelsgerichte, 1541 für „Rat und Kanzlei‟. Damit leitete Albrecht die moderne Staatwerdung des Erzstiftes ein. Ähnliche Ansätze in den Erz- und Hochstiften Magdeburg und Halberstadt endeten infolge der reformatorischen Umbrüche aus der Sicht Albrechts 1541 mit einem Fiasko.
Unmittelbar ausgelöst wurde die Reformation durch das 1514 zwischen der Kurie und der Delegation Albrechts abgesprochene und im Januar 1517 in Gang gesetzte Ablassgeschäft. Für Martin Luther wurde es Anlass zu seinem Protestschreiben vom 31. Oktober 1517 an Albrecht und an Bischof Schultz sowie für seine beigegebenen 95 Ablassthesen. Brief und Thesen erreichten Albrecht Mitte November 1517 in Aschaffenburg. Er gemahnte seine Magdeburger Räte sofort, mögliche Missstände abzustellen, forderte 1517 von den Theologieprofessoren der Mainzer Universität ein Gutachten an und gab, ohne deren Antwort abzuwarten, 1517 die Thesen zur Überprüfung nach Rom weiter. Damit brachte er jenen Prozess in Gang, der 1521 zur Verurteilung Luthers führte. Den Prozess selbst beeinflusste er nicht.
Albrechts Verhalten in der frühen Phase der reformatorischen Bewegung war zwiespältig. Humanistischen Vorstellungen zugeneigt, Reformen gegenüber offen und erasmisch beeinflusst, wollte er gegen den Reformator „kein Geschrei‟. In seinem ersten Antwortschreiben vom 26. Februar 1520 lobte er Luther sogar wegen seines Eifers und mahnte ihn, theologische Fragen nicht vor der breiten Masse zu erörtern und von Streit, Tumulten und Angriffen auf die kirchliche Obrigkeit abzulassen. Er begriff weder die theologische Tiefe und Wirkkraft des Reformators noch die Wucht und Dynamik der reformatorischen Bewegung, die Deutschland durchzog. Sonst hätte er kaum für seinen riesigen Reliquienschatz in Halle eine Ablassmenge von fast 40 Millionen Jahren erwirkt und verkündet, noch für diesen „Abgott‟ (Luther) anlässlich seines 30. Geburtstages 1520 das „Neue Stift‟ gegründet und die Stiftskirche von den besten Künstlern der Zeit ausgestalten lassen. Auch hätte er sonst 1520 kaum die als Lutheranhänger bekannten Wolfgang Capito und Kaspar Hedio als Domprediger nach Mainz geholt. Dort zählten sie bald zu den tragenden Kräften der Reformation.
1521 konstatierte Albrecht verärgert, dass er in der päpstlichen Bannbulle gegen Luther als einziger Kirchenfürst namentlich mit der Exekutive beauftragt wurde. Im Erzstift ließ er das Schreiben nicht publizieren. Auch weigerte er sich, die von Karl V., dessen Wahl 1519 in Frankfurt und Krönung 1520 er mitvollzogen hatte, am 26. Mai 1521 auf dem Wormser Reichstag verfügte Acht gegen Luther als Erzkanzler mit zu unterzeichnen. Durch das Edikt, dessen Verkündigung er im Erzstift lange verzögerte, befürchtete er eine Verschärfung der Spannungen. Diese eskalierten in Magdeburg so sehr, dass er genötigt war, am 9. August 1521 in einem Abkommen den Anschluss der Stadt an die Reformation zu konstatieren. Dem hatte er zuvor vergeblich mit dem Verbot der lutherischen Predigt und dem Verkauf reformatorischer Schriften sowie einem harten Vorgehen gegen verheiratete Priester begegnen wollen. Nach tumultartigen Aufständen schloss sich 1521 auch Erfurt der Reformation an. Diese Erfahrungen, die 1522 durch Franz von Sickingen ausgelösten kriegerischen Auseinandersetzungen mit negativem Ausgang für Mainz und der Druck aus dem Mainzer Domkapitel veranlassten Albrecht, ohne dass er seine grundsätzlich irenische Linie aufgab, zu schärferem Vorgehen gegen die „lutherische Sekte‟. Im Juni 1524 schloss er sich lose dem Regensburger Bund an. Der Bauernkrieg 1525, den er passiv von Halle aus verfolgte, führte zu weiterer Verschärfung. 1525 kam es unter Beteiligung von Albrecht zum katholischen Dessauer Bündnis. Luther hoffte dennoch bis 1526, den höchsten Funktionsträger der Reichskirche für sich gewinnen zu können. Als sich das nicht erfüllte, wurde Albrecht für ihn der „verdammte Kardinal‟ und „Tyrann, der das Heucheln aufgegeben hat‟. Melanchthon dagegen widmete Albrecht noch 1527 und 1532 Schriften.
Die Jahre von 1526 bis 1532 verbrachte Albrecht vorwiegend im Mainzer Erzbistum. Mehrere, allerdings kaum wirksam gewordene, Reformvorschriften erschienen: 1526 Erlasse zur Hebung des Klerus, 1527 die Ankündigung einer Mainzer Synode, 1529 die Visitation der in ihrer Existenz bedrohten Frankfurter Stifte. Ungleich bedeutsamer war, dass damals mit seiner Duldung und Förderung der sogenannte Mainzer Reformkreis begann. Die Generalvikare Valentin zu Tetleben und Bernhard Scholl, die Domprediger Friedrich Nausea, Johannes Mentzinger und Johannes Wild, Julius von Pflug, die Theologieprofessoren Konrad Necrosius und Johannes Dietenberger und vor allem Dompfarrer und Weihbischof Michael Helding, 1545 als Albrechts Delegierter einziger deutscher Bischof bei der Eröffnung des Konzils von Trient, zählten zu diesen an der Bibel orientierten Persönlichkeiten. Einen großen Verlust für das Mainzer Erzbistum bildete der Hitzkirchener Vertrag von 1528. Durch die sogenannten Packschen Händel gezwungen, verzichtete Albrecht zugunsten von Landgraf Philipp von Hessen und Kurfürst Johann von Sachsen auf die geistliche Jurisdiktion in deren Territorien, die fortan als protestantisch galten. Als ab 1530/31 die konfessionelle Polarisierung im Reich immer offenkundiger wurde und ein erstes Kräftemessen drohte, drängte der nach wie vor kompromissbereite Albrecht auf den Vergleich im „Nürnberger Anstand‟ von 1532. Er blieb trotz seines Beitritts 1533 zum Haller und 1538 zum Nürnberger Bund bis 1541 bei seiner vermittelnden und mitunter unscharfen Linie. Dadurch suchte er seine mitteldeutschen Bistümer und stiftischen Gebiete, insbesondere seine Lieblingsresidenz Halle, zu retten, in der er sich zwischen 1532 und 1538 fast ununterbrochen aufhielt und für die er 1531 das päpstliche Plazet zur Gründung einer Universität eingeholt hatte. Als erste Professoren hatte er Crotus Rubeanus und Michael Vehe vorgesehen. Das Bemühen war umsonst. Auf dem am 25. Januar 1541 eröffneten Landtag zu Calbe wurde er zu einem Quasiverzicht auf das Erzstift Magdeburg gezwungen. Das „Neue Stift‟ wurde am 9. Februar 1541 aufgehoben. Am 21. Februar 1541 verließ Albrecht Halle für immer. Das „Heiltum‟ hatte er bereits 1540 nach Mainz transferieren lassen.
Vom Kaiser gedrängt, nahm er 1541 an den Regensburger Religionsgesprächen teil, stimmte jedoch gegen die Annahme der verglichenen Artikel. Die Religionsfrage im Reich hielt er durch Kompromisse nicht mehr für lösbar. Krank und enttäuscht verbrachte er seine letzten Lebensjahre fast ausschließlich in Aschaffenburg. Albrecht starb am 24. September 1545 in der Martinsburg zu Mainz. Er wurde im Dom beigesetzt. Dietrich Schro schuf ihm, dem oft porträtierten Renaissancefürsten, Mäzen, hochverschuldeten Auftraggeber der bedeutendsten Künstler seiner Zeit, das Grabmal.
Friedhelm Jürgensmeier
Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1448 bis 1648, unter Mitw. von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker und Humblot 1996, S. 13–16. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.
Weitere Literatur: