1555–1582 77. Kurfürst-Erzbischof von Mainz
Daniel Brendel von Homburg wurde am 22. März 1522 im oberstiftischen Aschaffenburg als Sohn des kurmainzischen Vizedoms Friedrich Brendel und der Margarethe Riedesel von Bellersheim geboren. Ein von ihm gestiftetes Denkmal in der Sakramentskapelle im Mainzer Dom zeigt ihn mit seinen Eltern und sieben seiner Geschwister. Eine erste Dompfründe erhielt Brendel in Speyer, wo er 1543 ins Domkapitel aufgenommen und 1544 als Nachfolger des 1544 verstorbenen Pallas von Oberstein Domscholaster (1555 resigniert) wurde. Als solcher beauftragte ihn der Speyerer Bischof Philipp von Flersheim 1546 mit einer Friedensmission. Brendel hatte seit 1546 die Speyerer Stuhlbrüderpropstei inne und wurde 1548 in diesem Amt von Otto von Amelunxen vertreten. Wohl über eine Provision des mit ihm verwandten Erzbischofs Sebastian von Heusenstamm gelangte er ins Mainzer Domkapitel, wo er am 14. Mai 1548 aufgeschworen wurde. In den Jahren 1551 und 1552 wurde er vom Mainzer Domkapitel mehrfach mit diplomatischen Aufgaben betraut. Dazu gehörte seine Entsendung zu den Passauer Friedensverhandlungen.
Von 1552 bis 1555 konzentrierte sich seine politische beziehungsweise administrative Tätigkeit auf Speyer. Mit Sitz in Udenheim wirkte er von Oktober 1552 bis zum Januar 1553 gemeinsam mit Domkustos Otto von Amelunxen als Statthalter des Hochstifts. Im Januar 1553 begleitete er Bischof Rudolf von Frankenstein auf seiner Huldigungsreise und wirkte als dessen erster Sprecher. Der neue Speyerer geistliche Fürst beauftragte ihn Ende Januar 1553 mit der Einholung der kaiserlichen Belehnung in Brüssel. Brendel war anwesend, als am 26. November 1553 Frankenstein in Udenheim vom Mainzer Weihbischof Balthasar Fannemann zum Bischof geweiht wurde. 1554 bereitete er in mehreren Verhandlungen den Einritt des Bischofs in die Stadt Speyer vor, begleitete ihn bei der feierlichen Zeremonie und wurde ausersehen, diesen im Namen der Stifte zu begrüßen. Als Mitglied der Speyerer Gesandtschaft war er auf dem Augsburger Reichstag von 1555, verließ die Stadt jedoch bald wieder, denn er weilte in Mainz, als am 18. März 1555 Erzbischof Heusenstamm im benachbarten Eltville starb. Bei der am 18. April 1555 per modum mixtum erfolgten Neuwahl setzte sich Brendel gegen den protestantische Neigungen zeigenden Pfalzgrafen Reichard von Simmern durch. Diese Wahl bestimmte wie keine andere die konfessionelle Ausrichtung des Erzbistums und Kurstaates. Die römische Konfirmation erfolgte am 23. August 1555. Am 27. November 1555 wurde ihm das Pallium gewährt. An Pfingsten 1557 empfing Brendel, bei seiner Wahl offensichtlich erst Subdiakon, durch Frankenstein in Aschaffenburg die Bischofsweihe. Am 15. März 1558 verlieh ihm Kaiser Ferdinand I. in Frankfurt die Reichsregalien.
Es erstaunt, wie zielstrebig und beharrlich der zunächst bevorzugt im heimatlichen Aschaffenburg residierende Kurfürst seine weltlichen und kirchlichen Ziele anging. Auf den Reichstagen gewann seine Stimme Gewicht. Das wurde noch dadurch begünstigt, dass 1559 die Mainzer Erzkanzlerrechte in der neuen Geschäftsordnung für die Reichshofkanzlei verfestigt werden konnten. In der Auseinandersetzung mit den protestantischen Ständen um die Geltung beziehungsweise Interpretation des geistlichen Vorbehalts und der ferdinandeischen Deklaration von 1555 erwies sich das als besonders nutzbringend. In der Frage des ius coronandi vermochte sich der Mainzer gegen Köln zu behaupten. Er krönte 1562 in Frankfurt Maximilian II. und 1576 in Regensburg Rudolf II. zum Römischen König.
1555 war die gesamtkirchliche Lage im Erzstift trotz der Reformansätze unter Erzbischof Heusenstamm recht labil. Um dem entgegenzuwirken, sandte Brendel bald nach Regierungsantritt erste Alumnen an die Jesuitenkollegien in Köln und Rom und berief 1561 Jesuiten nach Mainz. Hier eröffneten sie 1561 ein Gymnasium, das bald bis zu 800 Schüler zählte. 1562 übertrug Brendel dem Orden, den er mit erheblichen materiellen Mitteln förderte, mehrere Lehrstühle an der Mainzer Universität, die von da an nachhaltig jesuitisch geprägt wurde. Von 1572 bis 1600 stellte der Orden auch die Domprediger. Ebenfalls 1572 machte das Domkapitel auf Drängen des Erzbischofs das tridentinische Glaubensbekenntnis und die Konzilsbeschlüsse für alle Domherren verpflichtend und verhinderte dadurch die von den Protestanten geforderte innere Freistellung. 1570 brachte er ein neues Brevier heraus, 1578 und 1582 ließ er das tridentinische Ehedekret „Tametsi‟ als verbindlich verkünden.
Ab 1574 begann Brendel, verordnend und energisch verfügend in die konfessionellen Verhältnisse einzugreifen. Im Mai 1574 zog er mit 2000 Mann zwei Monate ins Eichsfeld, um die landesherrliche Ordnung wiederherzustellen und die Rekatholisierung anzugehen. Wichtige kirchliche Hilfsmittel waren Visitationen und 1575 die Errichtung eines Jesuitenkollegs in Heiligenstadt. Auch berief er 1577 Nikolaus Elgard zum Weihbischof in partibus Thuringiae. Wie Weihbischof Stephan Weber wirkte dieser im Auftrag Brendels intensiv am kirchlichen und religiösen Wiederaufbau der Region. Zwei große territoriale Gewinne vermochte Brendel zu verzeichnen: 1559 den Großteil der Grafschaft Rieneck als erledigtes Mainzer Lehen und 1581 die Grafschaft Königstein als erledigtes Reichslehen. Beide Erwerbungen verteidigte er energisch gegen die Ansprüche und Proteste interessierter Wetterauer Grafen. Bei der Rekatholisierung dieser Gebiete war er sehr zurückhaltend und behutsam. Überhaupt vermied er allzu scharfes Vorgehen und rigorose Reformmaßnahmen. Das entsprach sowohl seinem Naturell als auch der politischen Notwendigkeit. Brendel war Reformer, jedoch stets mit klarem Blick für das Machbare. Er starb am 22. März 1582 in Aschaffenburg und wurde im Mainzer Dom beigesetzt.
Friedhelm Jürgensmeier
Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1448 bis 1648, unter Mitw. von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker und Humblot 1996, S. 79–80. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.