Wolfgang von Dalberg, Kämmerer von Worms (1538/39–1601) 

1582–1601 78. Kurfürst-Erzbischof von Mainz

 

Wolfgang von Dalberg wurde 1538 oder 1539 als Sohn des Friedrich († 1574), Bruders des Wormser Bischofs Johann von Dalberg und pfälzischen Amtmanns von Oppenheim, und der Anna von Fleckenstein († 1564) geboren. Seit 1377 nannte sich das Ministerialengeschlecht der Kämmerer von Worms (seit 1654 Reichsfreiherren) nach ihrer Burg und Herrschaft Dalberg im Nebental der Nahe unweit Kreuznach. Am 24. April 1557 erhielt Dalberg die Admission auf ein Kanonikat im Mainzer Domstift und wurde am 12. Juli 1557 aufgeschworen. Die Aufnahme ins Domkapitel erfolgte am 26. Mai 1559. Am 11. Januar 1563 wurde er zum Mainzer Domscholaster und am 1. Juni 1571 zum Dompropst gewählt. Die am 1. Februar 1572 vom Papst konfirmierte Prälatur resignierte er am 1. Oktober 1582. Nach einem Jahr Exspektanz begann für ihn 1553 die Jahresresidenz im Speyerer Domstift. 1554 erhielt er ein Jahr Urlaub für das Studium in Löwen. Am 24. Juli 1560 wurde er in Speyer zum Dompropst gewählt. 1561 erlaubte ihm das Speyerer Domkapitel die Residenz im Ritterstift St. Alban in Mainz. Hier wurde er am 24. Juli 1560 zum Propst gewählt. 1582 resignierte er auch diese Pfründe. 1566 war er als Speyerer Gesandter auf dem Reichstag zu Augsburg und 1576 als kurmainzischer Gesandter auf dem Reichstag zu Regensburg. Von 1562 bis 1578 wirkte er als Mainzer Generalvikar.

Am 20. April 1582 wurde er zum Mainzer Erzbischof gewählt. Dabei war zunächst nicht er aussichtsreichster Kandidat, sondern der Würzburger Bischof Julius Echter von Mespelbrunn, der nur knapp an der für die Postulation erforderlichen Zweidrittelmehrheit der Stimmen scheiterte. Der Papst bestätigte die Wahl am 3. September 1582 und gewährte Dalberg am 1. Oktober 1582 das Pallium. Der Konfirmation war die Dispens vom erwarteten akademischen Grad eines „Doctor‟ beigefügt. 1583/84 empfing Dalberg die Priesterweihe und am 20. Mai 1584 durch den Wormser Bischof Georg von Schönenberg und die Mainzer Weihbischöfe Stephan Weber und Nikolaus Elgard in Aschaffenburg die Bischofsweihe. Im Juli 1582 besuchte er erstmals als Kurfürst und Erzkanzler einen Reichstag (Augsburg). Besondere reichspolitische Akzente vermochte er in seinem Pontifikat nicht zu setzen. Als Landespolitiker legte er in zahlreichen Vergleichen territoriale und damit auch häufig konfessionelle Streitfälle mit benachbarten Landesherren bei. 1583 führte er im Erzstift die Gregorianische Kalenderreform durch. Lediglich Erfurt widersetzte sich lange dieser Verordnung.

Dalberg galt anfänglich als den Protestanten gegenüber „voller Rücksicht‟ (Nuntiaturberichte). Aus Furcht vor einem militärischen Eingreifen der protestantischen Kurpfalz vermied er lange strenge Reformverordnungen. 1585 weigerte er sich, die Bulle „In coena Domini‟ zu veröffentlichen. Sein Einsatz für das Bistum Halberstadt wurde 1592 von Nuntius Mirto Frangipani als unbefriedigend bemängelt. Erst ab 1593 änderte sich diese Zurückhaltung. Von den Reformern gedrängt, forcierte Dalberg seitdem die Rekatholisierung der mainzischen Enklaven in Hessen und der lutherisch gewordenen ritterschaftlichen Orte im Oberstift. 1595 ordnete er Visitationen an, die mit erschreckendem Ergebnis vor allem in Mainz durchgeführt wurden. Vom 17. Juni 1595 an wurde von allen Neubürgern ein Glaubenszeugnis verlangt. Ebenfalls 1595 erging ein Edikt gegen das weitverbreitete Klerikerkonkubinat. Auch wurden gemäß den tridentinischen Bestimmungen neue Landkapitelstatuten erlassen. 1599 erschien eine neue Agende für das Erzbistum. Es belastete das Pontifikat von Dalberg, dass ab 1595 auch der Hexenwahn im Oberstift zu ersten Exzessen, Prozessen und Verbrennungen führte. Dalberg starb am 5. April 1601 in Aschaffenburg. Er wurde im Mainzer Dom beigesetzt.

Friedhelm Jürgensmeier

 

Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1448 bis 1648, unter Mitw. von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker und Humblot 1996, S. 117–118. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.