seit 1663 Reichsfreiherr von Schönborn
1642–1673 Fürstbischof von Würzburg
1649–1673 83. Kurfürst-Erzbischof von Mainz
1663–1673 Fürstbischof von Worms
Johann Philipp von Schönborn wurde am 6. August 1605 auf Burg Eschbach bei Weilburg als ältester Sohn des Wiedschen Amtsmanns Georg von Schönborn und der Maria Barbara von der Leyen geboren und am 24. August im benachbarten Blessenbach vom zuständigen protestantischen Pfarrer getauft. Es ist möglich, dass er kurze Zeit in der Lateinschule von Weilburg unterrichtet wurde. Nach dem Tod seines Vaters (1614) gab die Mutter Schönborn und seinen um 1607 geborenen Bruder Philipp Erwein zur Ausbildung nach Mainz. Spätestens ab 1616 waren die Brüder am dortigen Jesuitengymnasium. 1619 erhielt Schönborn die Tonsur, 1621 wurde er Domizellar am Würzburger Domstift, und 1623 nominierte ihn Friedrich Georg von Schönborn mit dem Recht des Turnars für das Mainzer Domkapitel.
Da Schönborn sich jedoch inzwischen mit seinem Bruder für das Biennium in Orléans immatrikuliert hatte, erfolgte die Aufschwörung erst 1625. Schönborn setzte sein Studium an der Mainzer Universität fort und empfing 1626, um Kanoniker am Mainzer Ritterstift St. Alban werden zu können, die Subdiakonatsweihe. 1626 ließ er sich als Student der Rechtswissenschaft an der Universität Würzburg einschreiben und begann am dortigen Domstift die obligate einjährige prima residentia. 1627 erhielt er eine Pfründe am Ritterstift zu Komburg. 1628 trat er mit seinem Bruder Philipp Erwein nochmals eine längere Studien- und Kavaliersreise an. Er schrieb sich an der juristischen Fakultät zu Siena ein und besuchte Ostern 1629 Rom. Im gleichen Jahr kehrte er nach Würzburg zurück, um in das dortige Domkapitel aufgenommen zu werden. Es ist nicht gesichert, ob er 1630 auch eine Dompräbende in Worms erhielt.
Die großen politischen Ereignisse gestatteten Schönborn nicht, seine Pfründen ruhig zu genießen. Als nämlich König Gustav Adolf nach seinem Sieg über Tilly 1631 Erfurt, Würzburg, Aschaffenburg und Mainz nahm, musste sich Schönborn gleich den Erz- und Fürstbischöfen von Mainz, Würzburg und Worms und großen Teilen der Domkapitel und stiftischen Regierungen nach Köln in Sicherheit bringen. Hier blieb er bis Ende 1634. Er wohnte zusammen mit Adam Gros, der 1643–45 sein Würzburger Weihbischof wurde. Die Exilsjahre waren für Schönborn trotz aller Unannehmlichkeiten in mehrfacher Hinsicht gewinnbringend. Er fand enge Kontakte zu einflussreichen Persönlichkeiten des kirchlichen und politischen Lebens, wurde in diplomatische Gesandtschaften einbezogen, fand 1633 Aufnahme in das Mainzer Domkapitel und lernte den Jesuiten Friedrich Spee (†1635) kennen, der ihn mit seinem Kampf gegen den Hexenwahn so beeindruckte, dass Schönborn später als einer der ersten Reichsfürsten den Hexenverfolgungen Einhalt gebot. Als Gustav Adolfs Tod und die kaiserlichen Waffenerfolge 1634 die Erz- und Hochstifte am Rhein und Main wieder frei seien ließen, kehrte Schönborn nach Würzburg zurück. Seit 1635 nahm er wieder an den Kapitelsitzungen teil. Im gleichen Jahr erhielt er die Propsteien von Komburg und St. Burkhard in Würzburg, 1636 die Stelle eines würzburgischen Amtsmanns in Mainburg bei Schweinfurt.
Er verwaltete dieses Amt bis 1640 und übernahm dazu noch weitere Aufgaben. Am spektakulärsten war 1638 die Transferierung des Würzburger Domschatzes von Lüttich, wohin er 1631 geflüchtet worden war, nach Köln. 1640 reiste Schönborn zur Überprüfung des Domschatzes nach Köln, und 1642 holte er ihn im Auftrag des Domkapitels nach Würzburg zurück. Am 16. August 1642 wählten die Würzburger Domkapitulare Schönborn zum Bischof. Am 31. August ließ Schönborn sich durch den in Würzburg anwesenden Nuntius Fabio Chigi zum Diakon weihen. Die päpstliche Wahlbestätigung folgte erst am 18. April 1644. Am 16. Juli 1645 wurde Schönborn Priester, und am 8. September 1645 ließ er sich durch Weihbischof Wolter Heinrich von Strevesdorff zum Bischof weihen.
Es entsprach dem Naturell und starken Verantwortungsbewusstsein von Schönborn sowie dem langsam wieder aufkommenden Selbstwertgefühl der katholischen Reichsstände, dass er seine neuen Ämter und Würden – Bischof, Reichsfürst und als „Herzog in Franken“ Landesherr im Hochstift Würzburg – nicht nur ihrer Dotation wegen besitzen und lediglich dem Namen nach führen wollte, sondern dass er sie mit Autorität, mit hohem Einsatz und großer Umsicht ausgeübt hat. Schönborn nahm von Beginn seiner Regierung an die Zügel fest und eigenständig in die Hand und begann über Verhandlungen mit Freund und Feind Erleichterungen für sein durch den Krieg ruiniertes Land zu erwirken. Mit den Kaiserlichen feilschte er um Herabsetzung der Kriegslasten. Die 1642/43 in Franken eingefallenen Franzosen drängte er zum Abzug. Durch ausgehandelte Kontributionsleistungen an die Schweden erkaufte er auch von dieser Seite eine relative Sicherheit für sein Hochstift. Überzeugt, dass der Krieg den katholischen Reichsständen nur noch Schaden bringen konnte, suchte er nach Partnern im Reich, ließ aber zugleich bei Kardinal Mazarin vorfühlen, ob ein Würzburger Separatfrieden mit Frankreich möglich sei. Bündnispolitik wurde nachgerade ein Charakteristikum seiner Regierung.
Da er die Verquickung des habsburgischen Kaiserhauses mit den spanisch-französischen Spannungen für eine der Ursachen des Krieges hielt, drängte er auf eine Abkoppelung der militärischen Ziele Spaniens von den Reichsangelegenheiten. Da er kaum annehmen konnte, dass die kaiserliche Politik sich darauf einließ und er überdies als auf Eigenständigkeit bedachter Reichsfürst Mitentscheidung in der Friedensfrage anstrebte, forderte er 1643 auf dem Frankfurter Reichsdeputationstag für die deutschen Reichsstände auf bald zu eröffnenden Friedenskongressen Sitz und Stimme. Auf sein Drängen beschloss der fränkische Kreistag 1644, auch gegen den Willen Kaiser Ferdinands III. den inzwischen in Münster und Osnabrück zusammengetretenen Friedenskongress zu beschicken. Dieser Beschluss fand die Unterstützung Frankreichs. Um einer drohenden Spaltung zwischen Reichsständen und Kaiser entgegenzuwirken, lenkte die Wiener Regierung bzgl. der Zusammenstellung des Kongresses ein und kam überdies den protestantischen Ständen religionspolitisch entgegen. Schönborn wollte die protestantischen Religionsgravamina als „innerdeutsche Angelegenheit“ nicht auf dem Kongress, sondern auf einem späteren Reichstag behandelt wissen. Als er jedoch die Unnachgiebigkeit der Schweden und Protestanten in Bezug auf Verknüpfung von Religionsforderungen und Friedensfrage erkannte, lenkte er 1646 ein. Diese Flexibilität trug ihm den Unwillen Chigis und die Gegnerschaft der extremkatholischen Gruppe um Adam Adami, Johann Leuchselring und Heinrich Wangnereck SJ ein, die jedes Zugeständnis als Verrat an der katholischen Sache deuteten. Auch die Gefahr einer Kriegsverlängerung hielt sie nicht von ihren z. T. überholten Rechtspositionen ab. Chigi war seit Ende 1645 entschlossen, offiziell gegen einen Friedensvertrag zu protestieren, der einen kirchenpolitischen Kompromiss beinhaltete. Schönborn war, um den Friedensvertrag überhaupt zu ermöglichen, dagegen zu Zugeständnissen in der Religionsfrage bereit.
Diese unterschiedlichen Positionen belasteten das Verhältnis beider Männer, und Chigi hat auch nach seiner Wahl zum Papst (Alexander VII.) sein Misstrauen Schönborn gegenüber nicht verloren. Wäre Schönborn aber tatsächlich religiös indifferent gewesen, hätte er kaum solchen kirchlichen Reformeifer gezeigt und nicht so viele spirituell aufgeschlossene Männer als Weihbischöfe und Mitarbeiter herangezogen.
1647 beobachtete Chigi mit Besorgnis, dass Schönborn sich um das Erzbistum Mainz bemühte und dafür bereits ein Wählbarkeitsbreve erhalten hatte. Gegen die Zusage, jährlich wenigstens sechs Monate in Würzburg zu residieren, konnte Schönborn sich auch von seinem 1642 gegebenen Versprechen lösen, sich nie zum Bischof eines anderen Bistums wählen zu lassen. Beim Tode des Erzbischofs Anselm Kasimir Wambold von Umstadt am 9. Oktober 1647 war er aussichtsreichster Kandidat für die Nachfolge; am 19. November 1647 wählte ihn das Domkapitel zum Erzbischof und Kurfürsten. Die päpstliche Bestätigung folgte am 23. August, die Verleihung des Palliums erst am 13. September 1649. Das lange Zögern hatte seine Ursache in den Anstrengungen, die Schönborn als nunmehr ranghöchster deutscher Reichs- und Kirchenfürst zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges unternahm.
Der durch die Verträge von Münster und Osnabrück 1648 gewonnene Friede war in vieler Hinsicht sein Werk. Durch die rechtliche Gleichstellung von Katholiken, Lutheranern und Reformierten sowie die konfessionelle Festschreibung nach dem Normaljahr 1624 waren Reformation und Gegenreformation zum Abschluss gekommen. Als Erfolg für seine Stifte konnte Schönborn verbuchen, dass Würzburg das lange umstrittene protestantische Kitzingen und Mainz die an die Pfalz verpfändete Bergstraße sowie das nach Reichsfreiheit strebende Erfurt zurückerhielt. Mit Hilfe Frankreichs und Duldung des Kaisers setzte Schönborn 1664 mit einem Feldzug gegen Erfurt den Beschluss von 1648 durch. Das war seine einzige nennenswerte militärische Aktion, denn aus der Einsicht, dass das Funktionieren der in den Verträgen von 1648 neu ausgehandelten Reichsverfassung die sicherste Garantie für den Bestand und Wiederaufbau des stiftischen Deutschlands bildete, eine funktionierende Reichsverfassung aber den Reichsfrieden voraussetzte, tat er alles, um diesen zu erhalten. Das war um so schwieriger, als sich das Kaiserhaus und Frankreich nach wie vor feindlich gegenüberstanden.
Neben diesen Machblöcken konnten sich die relativ kleinen und schwachen Erz- und Hochstifte nur durch Bündnisse und das geschickte Verteilen der eigenen Gewichte behaupten. Dabei brachte Schönborn es zur Meisterschaft. Wie wenige Erzbischöfe seit Berthold von Henneberg (1484–1504) setzte er seine hohen Reichsämter für eine Bündnispolitik ein, die bis etwa 1655 eher reichs- und kaiserorientiert war, sich danach aber aus Unzufriedenheit mit Wien dem dynamischeren Frankreich näherte, das ihn beeindruckte und hofierte. Der Höhepunkt der pro-französischen Politik fiel in das Jahr 1658, als Schönborn die Wahl des Habsburgers Leopold I. zum Kaiser verzögerte und gleichzeitig den als antikaiserlich geltenden Rheinbund propagierte. Instrumentalisieren ließ Schönborn sich freilich von Frankreich nicht. Seine eigentlichen Ziele blieben die Sicherung des Friedens für das Reich und seine Territorien sowie die Anerkennung seiner Reichsämter und seiner Bedeutung als Reichsfürst. Als Frankreich nach 1661 durch die aggressive Hegemonialpolitik Ludwigs XIV. diese Ziele gefährdete und das Reich bedrohte, wandte sich Schönborn von ihm ab und schloss Defensivbündnisse im Reich und mit dem Kaiser.
Das letztendliche Scheitern seiner Bündnispolitik bedeutete für den alternden Schönborn eine herbe Enttäuschung. Für seine beiden geistlichen Sprengel, denen sich durch die Postulation vom 17. Mai und die päpstliche Bestätigung vom 12. Dezember 1663 noch das kleine Bistum und Hochstift Worms beifügte, bildete sie dagegen einen großen Gewinn, denn sie konnten in langjähriger relativer Sicherheit und Ruhe aufblühen. Schönborn mühte sich in einer Vielzahl von Erlassen und Maßnahmen um die Verbesserung von Handel, Handwerk, Wirtschaft und Verkehr. Er trug Sorge für die Wiederbesiedelung verödeter Gebiete und ließ zur Sicherung seiner Territorien in Mainz, Würzburg, Königshofen und Erfurt starke Fortifikationen durchführen. In Mainz und Erfurt entstanden Waisenhäuser. Seine Bemühungen um eine Verbesserung der Behörden hatten unterschiedlichen Erfolg. Erste Ansätze zur Reform des Rechtswesens trugen Früchte.
Zu den bedeutendsten Leistungen des persönlich tief frommen Schönborn gehört die Durchführung der Beschlüsse des Tridentinums in seinen Sprengeln. 1651 ließ er im Mainzer Dom das lange vernachlässigte Chorgebet wieder einführen. 1656 ersetzte er die Mainzer Melodien durch den gregorianischen Gesang. Er gemahnte zur Predigt aus dem Wort Gottes und der Kirchenväter, hieß neue Gebetsvereinbarungen und Bruderschaften gut und förderte sie. Er fasste nicht nur viele Evangelientexte in Reime und widmete 1658 Kaiser Leopold I. einen „Kaiserlichen Psalter“ mit den von ihm übersetzten 150 Psalmen nebst Melodien, sondern er arbeitete auch an einer 1662 erschienenen deutschen Bibelübersetzung mit. 1664 veranlasste er das Inkrafttreten des Dekretes „Tametsi“. 1665 ordnete er unter Beibehaltung des neubearbeiteten Mainzer Propriums den Gebrauch des römischen Breviers und Missales an. Sein Rituale von 1671 bildet einen Meilenstein der Mainzer Liturgiegeschichte. Die Angleichung an die römische Liturgie war für ihn ein sichtbares Zeichen für die Einheit der Kirche. Einheit strebte er auch mit der „Unio und Bündnis“ 1656 zwischen Mainz und Würzburg an, die wichtige Grenzfragen regelte und der 1663 eine „Confoederatio in spiritualibus sive ecclesiasticis“ folgte.
Ein eher phantastisches Unternehmen bildete dagegen ein „Mainzer Unionsprogramm“ von 1660 mit 17 Forderungen für die Wiedergewinnung der Protestanten, das Schönborn fälschlich zugeschrieben wurde. Es weist aber auf die Anstrengungen des Irenikers Schönborn zur Überwindung der Glaubensspaltung hin. Dabei spielte auch die Konzession der Kelchkommunion eine Rolle. Als Landesherr bewahrte Schönborn den Protestanten gegenüber in Erfurt und Kitzingen eine tolerante Haltung. Er holte sogar namhafte Protestanten an seinen Hof, so als Kanzler Johann Christian von Boineburg, der später konvertierte, und Gottfried Wilhelm Leibnitz (1668–72). Konvertiten waren auch die Weihbischöfe Berthold Nihus und Adolph Gottfried Volusius. Diese und seine Weihbischöfe Adam Gros von Strevesdorff, Johann Melchior Söllner, Peter von Walenburch und Stephan Weinberger waren überhaupt Glücksgriffe. Mit ihrer Hilfe konnte Schönborn eine religiöse Erneuerung von Volk und Klerus durchsetzen. Eine wenigstens ansatzweise durchgeführte Reform des Schulwesens, zahlreiche Visitationen, Verordnungen, die Einführung neuer Barocker Frömmigkeitsformen und die Errichtung von Priesterseminaren 1654 in Mainz und 1662 in Würzburg waren dazu wesentliche Voraussetzungen und Mittel. Die Leitung beider Seminare übertrug Schönborn Geistlichen des eben gegründeten Instituts des Bartholomäus Holzhauser († 1658), den er bei Salzburg kennengelernt und als Priester nach Bingen geholt hatte.
Das Wiedererstarken des deutschen Katholizismus im 17. Jahrhundert und die erneute standhafte Kirchlichkeit des Episkopates führten zu einem wachsenden Selbstbewusstsein. Schönborn gehörte zu jenen Bischöfen, die entschieden die eigenen kirchlichen Rechte betonten und durchsetzten. Das führte mehrfach zu Streit und langen Verhandlungen mit Rom. Innerhalb seiner Bistümer gab er die Richtung an. Das galt auch für die Stifte und Klöster. Er drängte auf eine Reform der Stifte, approbierte seit 1648 eine Anzahl neuer Statuten und lehnte die Vergabe von Präbenden an Ausländer „per provisionem apostolicam“ ab. Die Exemtionsrechte der Klöster legte er eng aus, und auf Beeinträchtigungen seiner bischöflichen Jurisdiktion durch das Eingreifen der Nuntien und auswärtigen Oberen reagierte er empfindlich. So focht er 1655–62 mit Fulda zunächst als Bischof von Würzburg und dann als Metropolit eine harte Kraftprobe aus, die schließlich mit einem Kompromiss endete. Auch seine Metropolitanrechte suchte er zur Geltung zu bringen, doch hatte er damit keine großen Erfolge.
1660/61 kam es zu einem Streit mit der römischen Kurie, als Alexander VII. die Vergabe von Quinquennalfakultäten restriktiv handhabte, um den deutschen Kirchenfürsten zu demonstrieren, dass es sich dabei um frei vom Papst verliehene Gnadenakte handelte. Daraufhin drohte mit dem zunächst betroffenen Kurköln (Max Heinrich von Bayern) vor allem Kurmainz mit neuen „Gravamina Nationis Germanicae“ bzw. mit einem Nationalkonzil, ja sogar mit der Bildung einer Nationalkirche. Es spricht für die Kirchlichkeit Schönborns, dass er die Wogen glättete, als Alexander VII. sich durchsetzte und deutsche Überreaktionen drohten. Die späteren Päpste kehrten zur gewohnten Praxis zurück.
Ein schweres Nierenleiden ließ Schönborn 1662/63 daran denken, die Mainzer Nachfolge durch die Wahl eines Koadjutors zu regeln. Sein Kandidat war der Speyerer Bischof Lothar Freiherr von Metternich-Burscheid, der über die Tochter seines Bruders Philipp Erwein mit ihm verschwägert war. Da sich Schönborns Gesundheitszustand wieder verbesserte, wurde die Nachfolgefrage erst 1670 akut. Zu diesem Zeitpunkt wünschte Schönborn seinen Neffen Franz Georg von Schönborn (†1674), doch war das Kapitel nicht dafür zu gewinnen, da Schönborn diesen ohne die Mitwirkung des Domkapitels 1663 zum Domkustos und 1667 zum Statthalter von Erfurt ernannt hatte. Daraufhin legte Schönborn sich erneut auf den Speyerer fest. Dessen Postulation erfolgte am 15. Dezember 1670, die päpstliche Bestätigung am 16. November 1671. Gern hätte Schönborn auch die Nachfolge in Worms geregelt, wo Metternich-Burscheid am 16. April 1672 ebenfalls zum Koadjutor postuliert wurde. Den Abschluss des Besetzungsverfahrens erlebte Schönborn jedoch nicht mehr. Er starb am 12. Februar 1673 zu Würzburg. Sein Leib wurde im dortigen, sein Herz im Mainzer Dom beigesetzt.
Friedhelm Jürgensmeier
Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1648 bis 1803, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 1990, S. 438–442. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.
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