Reichsfreiherr, seit 1733 Reichsgraf von Eltz zu Kempenich
1732–1743 90. Kurfürst-Erzbischof von Mainz
Philipp Karl von Eltz wurde am 26. Oktober 1665 auf der Burg gleichen Namens bei Cochem/Mosel als ältester Sohn des Johann Jakob von Eltz-Kempenich mit dem gelben Löwen († 1721) und der Anna Maria Antonette von Schmidburg († 1719) geboren. Er hatte 15 Geschwister. Seine Taufpaten waren die Erzbischöfe Johann Philipp von Schönborn und Karl Kaspar von der Leyen. Der Vater war kurtrierischer Erbmarschall und Amtmann von Mayen, Monreal und Kaisersesch. In seiner Jugend war Eltz zunächst Domherr in Trier gewesen, hatte jedoch 1654 zugunsten eines jüngeren Bruders resigniert.
Eltz erhielt seine Gymnasialausbildung bei den Jesuiten in Koblenz. 1677 wurde er Kleriker und Domizellar in Mainz. 1680 Domherr in Trier. 1679–82 studierte er in Trier Philosophie (Magister). Während dieser Zeit wohnte er wahrscheinlich im Lambertinum. 1684-86 studierte er als Konviktor des Collegium Germanicum in Rom. 1694 wurde er Domkapitular in Mainz, 1700 in Trier. Seinen Hauptaufenthalt nahm er in Mainz, wo er 1705–32 Hofratspräsident war, ohne besonderen politischen Einfluss zu gewinnen. Einflussreicher war er offensichtlich im Domkapitel. 1710 wurde er Domkantor. Von den Trierer Prälaturen hatte er 1714–17 das Archidiakonat St. Mauritius in Tholey und dann bis 1729 das Domarchidiakonat St. Peter mit dem Titel Oberchorbischof inne. Durch päpstliche Kollation war er überdies seit 1707 (08?) Propst des Kollegiatstiftes St. Donatus, Nazarius und Martinus in Frankfurt. Nach 1730 resignierte er diese Pfründe zugunsten eines Neffen.
Seitdem Eltz Mainzer Hofratspräsident geworden war, hatte sich das bis dahin gute Verhältnis der Eltz zu den Schönborn merklich abgekühlt. Persönliche Meinungsverschiedenheiten und familiäre Motive haben dem offensichtlich Vorschub geleistet. Hinzu kamen Kontroversen zwischen dem auf seinen traditionellen Rechten und Pflichten beharrenden Domkapitel und dem gemäßigt absolutistisch und zentralistisch regierenden Kurfürsten und Landesherren. Auch das rasche Aufkommen des seit 1705 in Wien als Reichsvizekanzler politisch immer einflussreicheren Friedrich Karl von Schönborn hatte Empfindlichkeiten ausgelöst und Gegenpositionen geschaffen. Das zeigte sich 1710 bei der Mainzer Koadjutorwahl, als sich der vom Kaiserhof unterstütze Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg gegen den Neffen des Erzbischofs durchsetzen konnte. Auf der Seite des Siegers hatte auch Eltz gestanden. Seitdem standen sich der moderne und dynamische Reichspolitiker Schönborn und der eher konservative und im engen stiftischen Bereich bleibende Eltz reserviert gegenüber. Das zeigte sich 1732 anlässlich der Erzbischofswahl, aus der Eltz als Sieger hervorging. Er zeigte wenig Geneigtheit, Schönborn als Reichsvizekanzler zu belassen, und verbündete sich mit der antischönbornischen Wiener Hofpartei.
Als 1729 der Trierer Erzstuhl neu besetzt werden musste, zeigte Eltz sich interessiert, scheiterte jedoch, weil der Kaiser sich hinter Freiherr Georg von Schönborn stellte. Durch rechtzeitigen Verzicht gewann er jedoch die Trierer Dompropstei und die Zusage Wiens zur Unterstützung bei der nächsten Mainzer Wahl. Am 9. Juni 1732 wurde Eltz gegen drei andere Prätendenten per viam inspirationis gewählt und am 3. September päpstlich bestätigt. Das Pallium erhielt er am 4. September. Das Domkapitel hatte sich diesmal für Eltz entschieden, weil er mit der Verwaltung vertraut, politisch zurückhaltend und Frankreich wie Österreich gegenüber neutral erschien. Eltz war seit dem 3. Juni 1731 Priester. Am 16. November 1732 konsekrierte Erzbischof Schönborn ihn in Mainz zum Bischof und übergab ihm das Pallium. Die feierliche Erbhuldigung der Stadt Mainz erfolgte im Juli 1733. Die Reichslehen nahm in seinem Auftrag sein Neffe, der Dompropst und Generalvikar Hugo Freiherr von Eltz, entgegen.
Eltz legte sich eindeutig prokaiserlich fest. Schon im Oktober 1732 hatte er sich gegen Zahlung einer Rente von jährlich 100 000 fl. dazu verpflichtet, im Falle eines Ablebens von Kaiser Karl VI. dessen Schwiegersohn Franz Stephan von Lothringen zum Nachfolger zu wählen. Das hatte Folgen, als Frankreich 1733 den polnischen Erbfolgekrieg eröffnete und ins Reich einrückte. 1734 erfolgte die Erklärung des Reichskrieges gegen den Angreifer. Anders als Köln, die Pfalz und Bayern, die neutral blieben, schloss sich Kurmainz mit einem Kontingent dem unter Prinz Eugen stehenden Reichsheer an. Als die französischen Truppen jedoch die Philippsburg nahmen, glaubte Eltz sich persönlich bedroht, so dass er die Flucht nach Erfurt erwog. Zur Abreise kam es nicht, wohl aber seit 1735 zum verstärkten Ausbau der Mainzer Fortifikationen. Später ließ der an sich bauunfreudige Eltz auch das neue Zeughaus am Rhein errichten. Nach dem Friedensschluss (1735) achtete Eltz aufgrund seiner Erfahrungen auf strikte Neutralität.
Nach dem Tode Kaiser Karls VI. schrieb Eltz im November 1740 als Erzkanzler und Direktor des Kurkollegiums die Kaiserwahl für den 1. März 1741 aus, doch machte der Einmarsch Friedrichs II. von Schlesien im Dezember 1740 alle Planungen zunichte. Kurbayern, das ebenfalls Anspruch auf österreichische Lande anmeldete, Frankreich und Kursachsen verbündeten sich mit Preußen zur antihabsburgischen Front. Da Kurfürst Karl Albert von Bayern mit Unterstützung seiner Verbündeten die Kaiserkrone anstrebte, geriet Eltz in Bedrängnis und löste sich, durch Frankreich gedrängt und bedroht, von seinem 1732 gegebenen Wort und erklärte nunmehr, dem Wittelsbacher seine Stimme geben zu wollen. Um eine Spaltung des Kurkollegiums zu vermeiden, schloss er sich im Oktober 1741 der Mehrheit der Kurfürsten an, die für die bevorstehende Wahl die Kurstimme von Böhmen suspendiert hatte. Am 14. Januar 1742 wurde mit acht Kurstimmen Karl Albrecht von Bayern zum Kaiser gewählt. Die Kaiserkrönung nahm Erzbischof Clemens August von Bayern vor. Der wegen der Ereignisse und der erzwungenen Wortbrüchigkeit tief verletzte Eltz wartete die Krönung der Königin nicht mehr ab. In den folgenden Monaten bemühte er sich vergebens, Maria Theresia zur Herausgabe des Reichsarchivs zu bewegen.
Eltz waren Frömmigkeit und Klugheit nicht abzusprechen. Besondere Akzente hat er jedoch weder in der kurstaatlichen Landespolitik noch im kirchlichen und religiösen Leben gesetzt. Erwähnung verdienen eine Neuauflage der Bibel in Frankfurt 1738, die Neuordnung des Mainzer Rochusstiftes 1739, die Umwandlung des Mainzer Hospitals „Zum Floß“ in ein Zuchthaus 1741, die Verurteilung der Profanierung von Sonn- und Feiertagen durch „Schwärmereien“ in Wirtshäusern und Schenken 1742, die Deklarierung der im Erzstift viel angebauten Kartoffel zum teuren „großen Zehnt“ 1742 sowie traditionelle Markt-, Forst- und Wirtschaftsverordnungen. Im Übrigen hat der emotionell reservierte Eltz nicht nach neuen Wegen gesucht. Eltz starb am 21. März 1743 zu Mainz an den Folgen eines Schlaganfalles. Er wurde im Ostchor des Domes beim Ecce-homo-Altar beigesetzt.
Friedhelm Jürgensmeier
Text aus: Gatz, Erwin (Hg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Ein biographisches Lexikon. Teil: 1648 bis 1803, unter Mitw. von Stephan M. Janker, Berlin: Duncker und Humblot 1990, S. 91–93. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.