Das Bistum Mainz ermöglicht Mitarbeitenden und Organmitgliedern sowie Leitungs- und Führungskräften, Ehrenamtlichen und Außenstehenden, Verstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden. Dafür hat die Diözese eine zentrale interne Meldestelle für folgende Rechtsträger eingerichtet: Bistum Mainz, Bischöflicher Stuhl, Bischöfliches Domkapitel, Bischöfliches Priesterseminar, Stiftung Edith Stein Schule Darmstadt, Schulgesellschaft St. Martinus gGmbH, Bilden&Tagen Bistum Mainz GmbH und die Katholischen Kirchengemeinden im Bistum Mainz.
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) setzt die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Whistleblower sind Personen, die wichtige Informationen über illegale Aktivitäten in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation aufdecken und damit einen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit leisten. Es geht um Verstöße wie z.B. Korruption, Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Arbeitssicherheit, ...
Das Gesetz fördert den Schutz von Personen, die Informationen über Verstöße in ihrem Unternehmen oder ihrer Organisation melden. Das Gesetz soll verhindern, dass jemand wegen der Meldung Repressalien im Beschäftigungsverhältnis erleidet. Das Ziel des Gesetzes ist es, einen besseren Schutz für Whistleblower zu schaffen und das Vertrauen in das Unternehmen zu stärken. Über die Umsetzung im Bistum Mainz wurden die Mitarbeitenden informiert.
Um eine vertrauliche Bearbeitung zu gewährleisten, hat das Bistum die Kanzlei Bette Westenberger Brink für diese Aufgabe beauftragt. Auf einer eigenen Website bietet sie Informationen und die Möglichkeit einer Meldung über ihr Hinweisgebersystems AdvoWhistle an.
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, sogenannte Datenpannen (Verlust oder unbefugte Offenbarung personenbezogener Daten, z.B. Veröffentlichung der Daten im Internet oder Datendiebstahl) muss der Datenschutzbeauftragte unverzüglich informiert werden, um prüfen zu können, ob eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde besteht. Alle anderen Datenschutzverstöße können über die interne Meldestelle übermittelt werden.
Sie erhalten die Kontaktdaten des betrieblichen Datenschutzverantwortlichen des jeweiligen Rechtsträgers über die Datenschutzerklärung der Website des Rechtsträgers.
In Fällen von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen durch Kleriker und sonstige Beschäftigte im kirchlichen Dienst im Sinne der Interventionsordnung bestehen etablierte gesonderte Meldewege.
Alle anderen Hinweise zu sexualisierter Gewalt können über die interne Meldestelle erfolgen.