Schmuckband Kreuzgang

Ergebnisse der PGR-Wahl vom 16. und 17. März 2024

St. Nikolaus von der Flüe Büttelborn

Kandidatin/Kandidat
Stimmen

1.  Schenk Markus

113

2.  Hürter, Silvia

97

3.  Schneiker, Andreas

87

4.  Dr. Kühl, Matthias

72

5.  Klimmek, Matthias

62

6.  Dr. Fritzsche, Matthias

54

7.  Heym, Andreas

32

 

Die Kandidatinnen/ Kandidaten 1 - 5 wurden direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt!

St. Walburga Groß-Gerau

Kandidatin/Kandidat
Stimmen

1. Voigt, Sylvia

163

2. Rotkegel, Dieter

140

3. Blanda, Antonino

133

4. Sommer, Florian

123

5. Carrasco Salvador, Dolores

121

6. Kozhuppankutty, Dhanya

84

7. Kremer, Steffen Christopher

84

8. Grau, Susanne

70

9. Mühlemeier-Rhode, Mechthild

52

 

Die Positionen 6) und 7) wurden ausgelost.

Die Kandidatinnen / Kandidaten Nr. 1 - 5 wurden direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt!

Wir gratulieren den jeweils gewählten Kandidatinnen und Kandidaten ganz herzlich und wünschen ihnen für ihre Arbeit alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen.

Allen, die sich an der  Pfarrgemeinderatswahl in unserer Pfarrgruppe beteiligt haben,  sagen wir von Herzen Dankeschön. 

Die Wahlvorstände von St. Nikolaus von der Flüe Büttelborn und St. Walburga Groß-Gerau.

So geht es weiter!

  • Die Einspruchsfrist endet am 31. März 2024!
  • Einsprüche sind in schriftlicher Form an den jeweiligen Wahlvorstadt zu richten!
  • Die Wahlvorstände können über das jeweilige Pfarrbüro kontaktiert werden! Achten Sie dabei auf die Öffnungszeiten!
  • Der jeweilige Wahlvorstand entscheidet über den Einspruch durch Beschluss. Der Beschluss ist schriftlich zu begründen sowie mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen.

Bis spätestens vier Wochen nach der Wahl:

  • Konstituierung der Pfarrgemeinderäte (§ 15, Abs. 1 und 2). ohne Wahl eines Vorstandes und
  • ohne Zuwahl weiterer Mitglieder

Bis spätestens 10 Wochen nach der Wahl:

Die Pfarrgemeinderatsmitglieder der einzelnen Pfarrgemeinden wählen innerhalb von 10 Wochen nach der Wahl der Pfarrgemeinderäte zusammen mit den Hauptamtlichen die Mitglieder des Verwaltungsrates ihrer Pfarrgemeinde. Die Wahl der jeweiligen Verwaltungsräte der Kirchengemeinden durch die jeweils zuständigen Pfarrgemeinderäte bestimmt sich nach § 10 des Statuts für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Mainz und dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz (KVVG).

Bis spätestens 10  Wochen nach der Wahl:

Konstituierung des Gesamtpfarrgemeinderates.

  • Wahl eines Vorstandes
  • Gegebenenfalls. Zuwahl weiterer Mitglieder

Nach der Wahl der Verwaltungsräte, spätestens aber 10 Wochen nach der Wahl der Pfarrgemeinderäte, schließen sich die gewählten Pfarrgemeinderäte zu einem Gesamtpfarrgemeinderat zusammen.
Für eine evtl. Nachwahl zum Verwaltungsrat treten die Pfarrgemeinderäte der jeweiligen Pfarrei mit den Hauptamtlichen nochmals zusammen.

 Bis spätestens 12 Wochen nach der Wahl:

Nach der Wahl der Verwaltungsräte bildet sich der Gesamtpfarrgemeinderat. Durch die Bildung des Gesamtpfarrgemeinderats wird der Fortbestand der einzelnen Pfarrgemeinderäte nicht berührt. (§ 13, Absatz (6) im Statut für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Mainz)

Ergebnis der italienischen Gemeinde Groß-Gerau

Italien (c) Pixabay

Es wurden 8 von 17 Kandidatinnen / Kandidaten in den neuen Pastoralrat der italienischen Gemeinde gewählt!