Kandidatin/Kandidat |
Stimmen |
1. Schenk Markus |
113 |
2. Hürter, Silvia |
97 |
3. Schneiker, Andreas |
87 |
4. Dr. Kühl, Matthias |
72 |
5. Klimmek, Matthias |
62 |
6. Dr. Fritzsche, Matthias |
54 |
7. Heym, Andreas |
32 |
Die Kandidatinnen/ Kandidaten 1 - 5 wurden direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt!
Kandidatin/Kandidat |
Stimmen |
1. Voigt, Sylvia |
163 |
2. Rotkegel, Dieter |
140 |
3. Blanda, Antonino |
133 |
4. Sommer, Florian |
123 |
5. Carrasco Salvador, Dolores |
121 |
6. Kozhuppankutty, Dhanya |
84 |
7. Kremer, Steffen Christopher |
84 |
8. Grau, Susanne |
70 |
9. Mühlemeier-Rhode, Mechthild |
52 |
Die Positionen 6) und 7) wurden ausgelost.
Die Kandidatinnen / Kandidaten Nr. 1 - 5 wurden direkt in den Pfarrgemeinderat gewählt!
Wir gratulieren den jeweils gewählten Kandidatinnen und Kandidaten ganz herzlich und wünschen ihnen für ihre Arbeit alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen.
Allen, die sich an der Pfarrgemeinderatswahl in unserer Pfarrgruppe beteiligt haben, sagen wir von Herzen Dankeschön.
Die Wahlvorstände von St. Nikolaus von der Flüe Büttelborn und St. Walburga Groß-Gerau.
Bis spätestens vier Wochen nach der Wahl:
Bis spätestens 10 Wochen nach der Wahl:
Die Pfarrgemeinderatsmitglieder der einzelnen Pfarrgemeinden wählen innerhalb von 10 Wochen nach der Wahl der Pfarrgemeinderäte zusammen mit den Hauptamtlichen die Mitglieder des Verwaltungsrates ihrer Pfarrgemeinde. Die Wahl der jeweiligen Verwaltungsräte der Kirchengemeinden durch die jeweils zuständigen Pfarrgemeinderäte bestimmt sich nach § 10 des Statuts für die Pfarrgemeinderäte in der Diözese Mainz und dem Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Mainz (KVVG).
Bis spätestens 10 Wochen nach der Wahl:
Konstituierung des Gesamtpfarrgemeinderates.
Nach der Wahl der Verwaltungsräte, spätestens aber 10 Wochen nach der Wahl der Pfarrgemeinderäte, schließen sich die gewählten Pfarrgemeinderäte zu einem Gesamtpfarrgemeinderat zusammen.
Für eine evtl. Nachwahl zum Verwaltungsrat treten die Pfarrgemeinderäte der jeweiligen Pfarrei mit den Hauptamtlichen nochmals zusammen.
Bis spätestens 12 Wochen nach der Wahl:
Nach der Wahl der Verwaltungsräte bildet sich der Gesamtpfarrgemeinderat. Durch die Bildung des Gesamtpfarrgemeinderats wird der Fortbestand der einzelnen Pfarrgemeinderäte nicht berührt. (§ 13, Absatz (6) im Statut für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Mainz)
Es wurden 8 von 17 Kandidatinnen / Kandidaten in den neuen Pastoralrat der italienischen Gemeinde gewählt!