Schmuckband Kreuzgang

Wir feiern ab dem 10.05.2020 wieder Gottesdienste!

Mit den uns gegebenen Einschränkungen und Maßgaben!

(c) D. Thiel
Datum:
So. 3. Mai 2020
Von:
Pfarrer Martin Berker

Liebe Gemeinde,

liebe Schwestern und Brüder,

im Zuge der Lockerung des Lockdowns ist der verbreitete Wunsch verständlich, allmählich zur Normalität zurückzukehren. Dennoch empfiehlt es sich, vorsichtig und vernünftig zu bleiben. Aus den Medien haben Sie entnommen, dass im Mai wieder Gottesdienste gefeiert werden dürfen, allerdings mit hohen Auflagen. In einer Pressekonferenz hat die Bundeskanzlerin sich lobend über die Kirchen geäußert, die ein sehr gutes und durchdachtes Konzept vorgelegt haben, das vor allem die Hygienemaßnahmen betrifft und die Risikogruppen in den Blick nimmt. Beiliegend sende ich Ihnen die Anordnungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona Krise im Bistum Mainz mit dem Stand 30.04.2020. Diese Anordnungen ändern sich fast wöchentlich. Die Vereinbarungen sind mit hohen Auflagen verbunden, aber diese ermöglichen es, dass wir wieder Gottesdienste feiern können.

Sie werden bestimmt in diesen Tagen mit Freunden und mit der Familie über die Öffnung der Gottesdienste betreffend gesprochen und verschiedene Meinungen und Argumente vernommen haben.

Im Schreiben vom Generalvikar entnehmen Sie, dass die Entscheidung wie, wann und wo Gottesdienste gefeiert werden, in die Hände des Pfarrers, des Pfarrteams und der Gremienmitglieder gelegt wird. Es gibt einige Vorgaben, die wir einhalten müssen.

In den vergangenen Tagen haben die Gremienmitglieder kontrovers und konstruktiv beraten, wie wir in St. Josef einen langsamen Einstieg in die Gottesdienste gestalten wollen. Dabei stand vor allem die Sicherheit unserer Gemeindemitglieder im Mittelpunkt, soweit wir diese gewährleisten können. Letztendlich wird jeder selbst entscheiden müssen, wann und unter welchen Bedingungen er einen Gottesdienst besuchen wird.

Da für alle diese Situation neu ist und niemand genau sagen kann, welche Umstände uns begegnen und wie der Gottesdienstbesuch angenommen wird, unter Wahrung der Sicherheitsauflagen haben wir entschieden, im Monat Mai am 10.05. mit einem Gottesdienst in St. Josef um 10.45 Uhr zu beginnen und die darauffolgenden Wochenenden (einschließlich Christi Himmelfahrt) eine Vorabendmesse um 18.00 Uhr und einem Sonntagsgottesdienst um 10.45 Uhr zu feiern. Alle Hl. Messen feiern wir erst einmal in St. Josef. Unter den vorgegebenen Auflagen können wir momentan keine Werktagsgottesdienste und Andachten anbieten. In dieser Zeit werden wir viele Erfahrungen sammeln, die die Grundlagen zu eventuell notwendigen Nachbesserungen sein werden. Da uns die Sicherheit wichtig ist, werden in den ersten Gottesdiensten viele Ordner eingesetzt sein. Ich bitte Sie dringend, sich an die Anweisungen der Ordner zu halten, die uns helfen, die Maßnahmen umzusetzen, denn nur gemeinsam kann es uns gelingen, mit Rücksichtnahme, Geduld und Gelassenheit feierliche, Mut machende und stärkende Gottesdienste zu feiern trotz der hohen Auflagen. Wir versuchen unser Bestes zu geben und bitten um Verständnis für die uns ungewohnte Situation.

 

Was muss beachtet werden!

  • 50 Personen können einen Gottesdienst besuchen. Zu den Gottesdiensten müssen Sie sich anmelden bis zum Freitag 12.00 Uhr vor dem jeweiligen Wochenende. Rufen Sie im Pfarrbüro an (06102 799260), schreiben Sie eine E-Mail (pfarrbuero@st-josef-online.de) oder füllen Sie einen in der Kirche St. Josef ausliegenden Zettel aus. Die ersten 50 Personen, die sich anmelden, können den Gottesdienst besuchen. Wenn Sie von uns nichts mehr hören, sind Sie angemeldet. Wir benötigen Name, Anschrift und Telefonnummer. Diese Daten werden bei uns 21 Tage unter Beachtung der Datenschutzbestimmung gespeichert, um eine eventuell die Infektionskette nachvollziehen zu können. Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Daten im Bedarfsfall zur Kontaktrückverfolgung an die staatlichen Behörden weitergegeben werden.
  • Bitte haben Sie Verständnis, dass man ohne Anmeldung nicht an dem Gottesdienst teilnehmen kann.
  • Solange diese Auflagen Gültigkeit haben, können Sie nicht an ihrem „Stammplatz“ festhalten.
  • Beim Betreten und Verlassen der Kirche müssen alle Gottesdienstteilnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. An den Eingängen sind die Hände zu desinfizieren.
  • Im Punkt 15 der Anordnungen heißt es: „Es soll keinen vorübergehenden Ausschluss bestimmter Personengruppen (Risikogruppen) geben. Allerdings raten wir dringend, dass Personen der Risikogruppen aus Eigenschutz nicht an den öffentlichen Gottesdiensten teilnehmen sollten.“
  • Auf den Friedensgruß wird weiterhin verzichtet.
  • Mund- und Kelchkommunion finden weiterhin nicht statt.
  • Bitte kommen Sie frühzeitig in den Gottesdienst, da es beim „Einlass“ eventuell Verzögerungen geben kann. Wenn der Gottesdienst bereits begonnen hat, darf niemand mehr den Kirchenraum betreten.
  • Bitte lesen Sie die Anordnung zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise im Bistum Mainz sorgfältig durch, da wir hier nur einige Aspekte nennen können.

 

Wie bereits beschrieben, benötigen wir in der nächsten Zeit zu jedem Gottesdienst Personen, die Ordnerdienste übernehmen, d.h. beim Betreten der Kirche die Personen, die zum Gottesdienst angemeldet sind, auf der Liste abzuhaken, beim Desinfizieren der Hände zu helfen usw. Bitte melden Sie sich im Pfarrbüro oder bei Mitgliedern des Pfarrgemeinderates, damit die Ordnerdienste koordiniert werden können. Wenn nicht genügend Ordnerdienste zur Verfügung stehen, müssen wir in der Zeit mit den hohen Auflagen die Gottesdienst wieder reduzieren. Ordner dürfen nicht der Risikogruppe angehören.

Mitte Mai werden sich die Gremienmitglieder wieder treffen, um die Gottesdienste für Juni und eventuell schon für die Ferienzeit in den Blick zu nehmen. Auf der Homepage, im Gemeindebrief und ebenso über den Newsletter informieren wir Sie zeitnah. Wenn Sie noch nicht den Newsletter abonniert haben, ist jetzt eine gute Gelegenheit dafür.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, Ihre Mithilfe, Geduld und Gebetsgemeinschaft. Unseren Gremienmitglieder ein Dank für den Einsatz, dass wir in dieser ungewöhnlichen Zeit die Möglichkeit schaffen können, Gottesdienste zu feiern.

Herzliche Grüße

 

Martin Berker, Pfr.                                                  Palmi Blatz, PGR-Vorsitzende

 

Anordnungen zur Feier der Liturgie in Zeiten der Corona-Krise im Bistum Mainz

(c) D. Thiel

Diese Anordnung gilt ab dem 1. Mai 2020


Bitte beachten Sie jedoch, dass in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten,
an die Sie jeweils gebunden sind.
Hessen erlaubt öffentliche Gottesdienste unter Auflagen ab dem 01.05.2020.
Rheinland-Pfalz erst ab dem 03.05.2020.


Ich empfehle dringend - auf Grund des hohen Organisationsbedarfes erst frühestens
am 04.05.2020 mit der Feier öffentlicher Gottesdienste zu beginnen.

Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz
Generalvikar

Übersicht der ersten Gottesdienste

Tag             Ort              Zeit             Gottesdienst

                                                             

So. 10.05.     St. Josef       10.45 Uhr      Hl. Messe

                                                             

Sa. 16.05.     St. Josef       18.00 Uhr      Vorabendmesse

So. 17.05.     St. Josef       10.45 Uhr      Hl. Messe

                                                             

Mi. 20.05.      St. Josef       19.00 Uhr      Vorabend Christi Himmelfahrt

Do. 21.05.     St. Josef       10.45 Uhr      Christi Himmelfahrt

                                                             

Sa. 23.05.     St. Josef       18.00 Uhr      Vorabendmesse

So. 24.05.     St. Josef       10.45 Uhr      Hl. Messe

                                                             

Sa. 30.05.     St. Josef       18.00 Uhr      Vorabendmesse zu Pfingsten

So. 31.05.     St. Josef       10.45 Uhr      Pfingsten

                                                                       

Mo. 01.06.     St. Josef       10.45 Uhr      Pfingstmontag