Kindergarten
Ganztagsbetreuung mit Mittagsverpflegung: 59,80 €
Ganztagsbetreuung ohne Mittagsverpflegung: 23,90 €
Im letzten Jahr vor der Einschulung werden für die Dauer der Landesförderung keine Betreuungsgebühren erhoben.
Kinderkrippe
Ganztagsbetreuung mit Mittagsverpflegung: 307,60 €
Für die Krippenkinder wird während der vier-wöchigen Eingewöhnungszeit eine Reduzierung der Kostenbeiträge um 50 % gewährt.
Elternbeitrag für die gebuchte Betreuungsart
Der Träger der Kindertageseinrichtung St. Franziskus orientiert sich bei den Betreuungsgebühren an die Gebühren der Kommune. Weitere Beiträge (z. B. Essensgeld) werden vom Träger festgelegt.
Das Geld für Spiel- und Bastelmaterialien ist für Materialanschaffungen bestimmt, die durch die Refinanzierung von Seiten des Trägers, Bistums und öffentlicher Mittel nicht möglich ist.
In unserer Kindestageseinrichtung bieten wir den Kindern im Rahmen einer bewussten Mischkost ein ausgeglichenes Speiseangebot. Grundlagen für unser Verpflegungskonzept sind die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und dem Forschungsinstitut für Kinderernährung in Dortmund.
Das Mittagessen wird schockgefrostet angeliefert und von unserer Hauswirtschaftskraft zubereitet.
Am Nachmittag erhalten die Kinder in der Regel einen kleinen Zwischenimbiss in Form von Obst, Rohkost, belegten Broten und vielem mehr. Dieser wird von den pädagogischen Kräften vorbereitet.
Als Getränke stehen den Kindern täglich Wasser und Tee (ungesüßt) zur Verfügung.
Für Kinder mit Unverträglichkeiten, Allergien u. ä. ist bei Bedarf ein gesonderter Essensbeitrag zu errichten.
Einmal in der Woche bieten wir den Kindern ein Frühstück an. Wir stellen den Kindern ein gesundes, gemischtes Angebot bereit mit dem Ziel, bewusst eine freie Entscheidung zu treffen.
Geschwisterkinder zahlen den Geschwisterbeitrag, sofern das ältere Geschwisterkind ebenfalls eine Einrichtung in der Stadt Neu-Isenburg besucht und auch kein Anspruch auf Übernahme der Kostenbeiträge für die Betreuung nach dem Sozialgesetzbuch oder nach anderen Leistungsgesetzen besteht. Für die Ermäßigung benötigen wir jährlich zum Beginn des neuen Kindergartenjahres (August/September) einen „Antrag auf Gewährung einer Geschwisterermäßigung“. Dieser Antrag ist von der Einrichtung auszufüllen, welche das Geschwisterkind besucht. Sollte dieser Antrag nicht vorliegen, so ist der Regelbetrag fällig.
Sofern die Sorgeberechtigten den Kostenbeitrag aufgrund einer finanziellen Belastung nicht zahlen können, können sie dessen Übernahme beim Kreisausschuss des Kreis Offenbach – Fachdienst Jugend und Familie – beantragen.
Die Übernahme der Verpflegungsgebühren, gemäß Bildungs- und Teilhabeleistungspaket, kann beim Kommunalen Jobcenter des Kreises Offenbach – Pro Arbeit – beantragt werden.
Bis zur vorliegenden Bestätigung der Kostenübernahme durch den Kreis Offenbach treten die Sorgeberechtigten in Vorlage. Die Gebühren werden durch die Einrichtung nach Eingang der Gebühren zurückerstattet.