Alle Seiten haben ein Hauptthema. Dies bitte kennzeichnen durch die Auszeichnung mit der Überschrift H1. Die Unterthemen sind H2. Themen darunter sind H3 etc. Auch für Aufzählungen gibt es eine eigene Kennzeichnung. Warum? Screenreader für blinde Menschen und Suchmaschinen können den Sinn der Seite besser erfassen.
Das Stichwort "Barrierefreiheit" begegnet uns zur Zeit auf vielen Websites.
Menschen mit Einschränkungen, ältere Menschen, Suchmaschinen und überhaupt alle User Ihrer Website profitieren davon. Gut strukturierte Seiten, Bilder mit aussagekräftigen Titeln oder Angaben, wohin ein Link führt, erleichtern die Erfassung der Inhalte. Das alles ist sinnvoll und außerdem Pflicht für Institutionen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Auf unseren Websites im Bistum Mainz bieten manche z.B. Veranstaltungen mit online-Anmeldung als digitale Dienstleitung an.
Für uns ist das Thema nicht neu, OpenCms und auch die Vorgängersysteme haben die Anforderungen berücksichtigt. Die Lösung liegt aber im gemeinsamen Tun. Denn auch bei der Einpflege der Inhalte gibt es einiges zu beachten. Wie das gut machbar ist, hat unser 90 Minuten online-Workshop im Bistumsnetzwerk Kommunikation gezeigt. Was konkret zu tun ist, finden Sie im Anschluss. Die Verpflichtung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt für Inhalte, die nach dem 28. Juni 2025 online gestellt werden.