für Administrator:innen und Verantwortliche für Öffentlichkeitsarbeit im Bistum Mainz
Bei der Nutzung von digitalen Medien gilt es eine Reihe von Rechtsvorschriften zu beachten.
Bei der Nutzung von digitalen Medien gilt es eine Reihe von Rechtsvorschriften zu beachten.

Bei der Gestaltung Ihrer Website haben Sie vielleicht schon einmal mit dem Gedanken gespielt, fremde Inhalte in den eigenen Webauftritt zu integrieren. Vielleicht fanden Sie ja bestimmte Beiträge oder Gestaltungen auf anderen Websites ansprechend und würden diese gerne nutzen.
Aber Vorsicht: Sie könnten Urheberrechte verletzen!

Aufräumen macht Spaß - wenn man weiß, auf was es ankommt und wie man es anstellen soll. Regelmäßig bieten wir "Aufräumpartys" online an. Sie lernen, wie man die dazu entwickelten Tools in OpenCms gewinnbringend und zeitschonend einsetzt. Zwischen den Kursen schauen Sie gerne auf unsere Anleitungen dazu.
Anleitung im Apollo-Template (Websites vor 2022)
Anleitung im Mercury-Template (Websites ab 2022)
Mehr Anleitungen auf den Helpdesks, die Sie über die Navigation finden.
Wer KI (Künstliche Intelligenz) zur Arbeit auf der Internetplattform nutzt, sollte sich u.a. mit den Kennzeichnungspflichten beschäftigen. Ab 2. August 2026 greift die KI-Kennzeichnungspflicht nach Art. 50 KI-VO. Die EU KI-Verordnung / EU AI Act gibt es seit 2024.
Wir empfehlen allen Admins und Redakteurinnen und Redakteuren, die mit KI arbeiten, sich fachkundig zu machen. Übersichtlich und kurz erklärt findet sich die Verordnung z.B. auf der hier verlinkten Kanzlei-Seite.
Praxistipp: Soweit für KI-generierte Inhalte eine Kennzeichnung erforderlich ist, könnten Sie die Angabe bei Bildern und Medien z.B. im Copyrightfeld ("Urheber xy | generiert mit KI") einfügen. Wichtig ist, dass diese Angabe jederzeit sichtbar ist!
Werden auf Ihrer Website Fotos von Personen veröffentlicht, ist neben dem Urheberrecht stets auch noch das sogenannte Recht am eigenen Bild zu berücksichtigen. Dieses Recht ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, welches nicht nur verfassungsrechtlich verbürgt, sondern auch strafrechtlich und zivil-rechtlich geschützt ist. Es schützt die abgebildete Person.
Schon viele Jahre alt, aber dennoch einen guten Überblick über wichtige rechtliche Themen für Website-Admins bietet der Mainzer Rechtsleitfaden.