Häufige Fragen und die Antworten

zur Bonifatius-Stiftung und der Gründung einer Stiftung unter ihrem Dach

Ein Stiftungsfonds ist ein zweckgbundenes Vermögen, das der Bonifatius-Stiftung unwiederbringlich übertragen wird. Sie kümmert sich um die Wahrung der fest geschriebenen Zwecke.

Formal wird für die Gründung eines Stiftungsfonds unter dem Dach der Bonifatius-Stiftung ein Stiftungsvertrag abgeschlossen, den je 2 Vertreter beider Seiten unterzeichnen. Mit der Überweisung des Stiftungskapitals auf das entsprechende Konto der Bonifatius-Stiftung tritt der Vertrag in Kraft.

Die Bonifatius-Stiftung schreibt keine festgelegte Höhe für das Anfangskapital vor. Da für den satzungsgemäßen Zweck nur die Erträge verwendet werden dürfen, die zur Zeit bei rund 4 % liegen, sollte das Stiftungskapital zeitnah Erträge erwirtschaften können, mit denen sinnvoll gearbeitet werden kann.

Prinizipiell ist kein eigenes Gremium erforderlich. In den meisten Fällen fungiert der Verwaltungsrat der Pfarrgemeinde als Vertragspartner der Bonifatius-Stiftung.

Die Bonifatius-Stiftung verwaltet das Stiftungskapital gemäß ihrer Anlagegrundsätze unter Berücksichtigung der Wahrung christlicher Werte, risikobewusst und mit einer langfristigen Orientierung. Maximal 25 % des Kapitals werden in Aktien investiert.

Die Bonifatius-Stiftung verwaltet die Stiftungsgelder und erstellt jährlich Jahresabschlüsse für ihre Stiftungen. Als Dachstiftung übernimmt sie den erforderlichen Schriftverkehr mit den Behörden. Auch bei der weiteren Entwicklung steht sie den Unterstiftungen mit Rat und Tat zur Seite.