Das Kuratorium der Bonifatius-Stiftung hat am 01.12.2021 die Neufassung der Stiftungssatzung vom 18.01.2005 beschlossen.
Die Genehmigung der kirchlichen Stiftungsaufsicht erfolgte durch Bischof Peter Kohlgraf am 15.12.2021. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier hat die Neufassung der Satzung am 18.01.2022 anerkannt.