Eine Stiftung ist ein selbstständiger, mit eigenem Vermögen ausgestatteter und auf Dauer angelegter nicht aus Personen bestehender Rechtsträger zur Verwirklichung bestimmter Satzungszwecke. Die Bonifatius-Stiftung ist eine solche rechtsfähige öffentliche und kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Mainz. Sie untersteht als kirchliche Stiftung der Aufsicht des Bistums Mainz und ist als gemeinnützige und damit steuerbegünstigte Stiftung staatlich anerkannt.
Die Stiftung arbeitet im Rahmen der von den Stiftern erstellten Stiftungssatzung, die neben dem Zweck der Stiftung auch Festlegungen über die Befugnisse der Stiftungsorgane trifft. Diese verwalten die Stiftung im Rahmen der durch die Satzung festgelegten Kompetenzen.
Stiftungsfonds unter dem Dach der Bonifatius-Stiftung werden durch den Abschluss eines Vertrags mit der Dachstiftung errichtet. In diesem Vertrag wird verbindlich der Zweck für die Mittelverwendung des Stiftungsfonds festgelegt.
Eine Stiftung bietet die Sicherheit, Vermögen auf lange Sicht - über Generationen - für festgelegte Zwecke zu sichern und diese nachhaltig zu fördern.
Der Grund dafür ist die Konstruktion einer Stiftung: Nur die Erträge des angelegten Vermögens dürfen für den Stiftungszweck verwendet werden. Dies hat zwei Vorteile. Zum einen ist das Vermögen so vor kurzfristigen und personenabhängigen Begehrlichkeiten geschützt, zum anderen kann der zugrunde gelegte Stiftungszweck dauerhaft und regelmäßig bezuschusst werden.