Der Diakon mit Zivilberuf ist Diakon an seinem Arbeitsplatz, in der Gesellschaft, in der Familie und im Bistum.
Dafür erhält er vom Bischof eine Beauftragung (Dekret).
In einer Aufgabenumschreibung werden je nach Bedarf und persönlichen Fähigkeiten die konkreten Einsatzfelder im Bistum aus den Bereichen der Diakonie, der Liturgie und der Glaubensverkündigung festgelegt, die in der Regel in einer Pfarrei eines Pfarreienverbundes oder in einer Pfarrgruppe ausgeübt werden
in der Arbeit mit Gruppen:
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