Ein zukünftiger Ständiger Diakon im Zivilberuf erhält eine von der Diözese Mainz vorgeschriebene
und für die Ausübung des pastoralen Dienstes erforderliche Ausbildung. Da diese Ausbildung berufsbegleitend und infolgedessen meist an Wochenenden und in Studienwochen erfolgt, erstreckt sie sich auf einen Zeitraum von 5-6 Jahren.
Voraussetzung für den Ausbildungsgang ist mindestends die Mittlere Reife als Bildungsabschluss.
Die Ordnung für die Ständigen Diakone in der Diözese Mainz schreibt drei wesentliche Elemente
der Ausbildung vor:
..wird durch die Studienbriefe "Theologie im Fernkurs" der Domschule Würzburg vermittelt. Der Grund- und Aufbaukurs beträgt 2,5 Jahre.
Der Fernkurs wird durch einen Mentor in einer Arbeitsgemeinschaft begleitet. Die Prüfungen werden von der Domschule durchgeführt. Sie sind eine der Voraussetzungen für die Aufnahme in den Diakonatskreis.
Während des Fernstudiums finden 2 Besinnungstage und zusätzliche Angebote im Bereich der Theologie statt. Außerdem erfolgt ein Gespräch mit dem Verantwortlichen der Diözese für den Ständigen Diakonat.
..erfolgt im Diakonatskreis. Dieser hat vor allem die Aufgabe, den zukünftigen Diakon in die pastoral-praktischen Aufgaben eines Diakons einzuführen und die Spiritualität zu fördern ("ihr sollt Männer des Gebetes sein" heißt es in der Liturgie).
In Studienwochenenden (14-tägig), Besinnungstagen und Exerzitien, in einem Gemeindepraktikum und an Wochenenden mit der Familie soll das Ausbildungsziel erreicht werden.
Der Diakonatskreis dient auch der Formung einer brüderlichen Gemeinschaft. Soweit es möglich ist, werden die Ehefrauen und die Kinder der Bewerber mit einbezogen.
Während des gesamten Ausbildungsabschnitts steht der Spiritual für Ständige Diakone als
geistlicher Begleiter zur Verfügung.
Der Diakonatskreis beginnt im Januar eines jeden Jahres und dauert drei Jahre.
Nach zweieinhalb Jahren erfolgt - wenn die Voraussetzungen vorhanden sind - die Diakonenweihe.
Für Bewerber zum Ständigen Diakonat, die bereits eine theologische und pastorale Ausbildung
haben, gilt eine Sonderregelung.