Neben unseren Benefits, die Sie finanziell entlasten, bieten wir eine besonders faire Bezahlung
- tarifliche Bezahlung nach AVR-Caritas
- SuE-Zulage: Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsdienst (AVR-Anlage 33) erhalten eine monatliche SuE-Zulage anteilig ihrer Arbeitszeit (Höhe richtet sich nach Entgeldgruppe)
- außertarifliche Zulage: vollbeschäftigte Mitarbeiter:innen der Anlagen 2 und Anlage 33 AVR erhalten monatlich eine außertarifliche Zulage in Höhe von 100,00 € (Brutto). Teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter erhalten die Zulage entsprechend ihrer Arbeitszeit.
- Schicht- und Heimzulage in der stationären Arbeit
- Jahressonderzahlungen
- Überstundenausgleich zu 100 %
- vergünstigter Versicherungsschutz beim vrk
- Rabatte in Einkausportalen