Zum Inhalt springen

Begleiteter Umgang

Wenn sich Familien getrennt haben und Kinder ihren getrennt lebenden Elternteil oder andere Familienangehörige nicht „alleine“ sehen dürfen, ermöglichen wir in unseren Räumlichkeiten und in einem von uns begleiteten und geschützten Rahmen Besuchskontakte der Kinder mit dem jeweiligen Umgangsberechtigten, den Begleiter Umgang (BU).

Den Familien steht ein Spielzimmer sowie ein Aufenthaltsraum mit Tischkicker zur Verfügung.