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Hinweisgebersystem nach Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Alle Mitarbeitenden und Partner:innen haben im internen Hinweisgebersystem die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen deutsche und EU-Rechtsnormen nach § 2 HinSchG – auch anonym – abzugeben. Hinweisgeber:innen sind nach europarechtlichen Vorgaben geschützt. Diesen Schutz setzen wir umfassend um Rahmen unseres Compliance Management Systems (CMS) zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Vereins und unserer drei gemeinnützigen Gesellschaften um.
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