Wechselseitige Anerkennung der Taufe – 11 Kirchen in Deutschland unterzeichnen am 29. April 2007 in Magdeburg die Erklärung zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe
Vor der Unterzeichnung der Magdeburger Taufanerkennung gab es in Deutschland gut 30 lang einzelne regionale Vereinbarungen zwischen Gliedkirchen der EKD und Römisch-Katholischen Diözesen zur wechselseitigen Anerkennung der Taufe.
Eine Vereinbarung zur Taufanerkennung in der Schweiz wurde im Jahr 1973 von Vertretern der christkatholischen Kirche, der römisch-katholischen Bischofskonferenz und des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes unterzeichnet. Ebenfalls 1973 wurde innerhalb eines Teils des europäischen Protestantismus die formelle Taufanerkennung im Rahmen der Leuenberger Konkordie beschlossen.
Eine Vereinbarung auf der Ebene der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz gab es nicht. Im Mai 2002 ging vom Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen, Walter Kardinal Kasper, die Initiative aus, sich in den Bischofskonferenzen mit dem Thema Taufe und mit der ökumenischen Bedeutung der wechselseitigen Anerkennung der Taufe zu beschäftigen und zwischen den Kirchen entsprechende Vereinbarungen zu unterzeichnen. Die Deutsche Bischofskonferenz nahm diese Initiative aus Rom auf und schlug vor, die wechselseitige Taufanerkennung für den gesamten Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und der EKD anzustreben. Eine Arbeitsgruppe, der auch Vertreter der Kommission der Orthodoxen Kirche in Deutschland (KOKiD), der Evangelisch-methodistischen Kirche (zugleich für weitere Freikirchen) und der Altkatholiken (zugleich für die Anglikanische Kirche) angehörten, erarbeitete einen Text, dem die Unterzeichnerkirchen zustimmten. Allerdings wurde die Unterschrift des Vertreters der KOKiD, Bischof Longin von Klin (Patriarchat von Moskau) von Seiten des Moskauer Patriarchates wieder zurückgezogen.
Von Seiten der KoKiD wurde der „Erklärung über die Taufanerkennung“ eine Bemerkung zur praktischen Umsetzung beigefügt, die den Rahmen für die Anerkennung der in anderen Kirchen erfolgten Taufe bildet.
Vertreter der Kirchen, die die Gläubigentaufe praktizieren wie die Mennoniten, Baptisten, Adventisten und die Freien Evangelischen Gemeinden, wie auch die Koptisch-Orthodoxe und Syrisch-Orthodoxe Kirche konnten dem Text der Magdeburger Erklärung aus theologischen Gründen nicht zustimmen. Auch die Heilsarmee und die Quäker, die die Taufe nicht praktizieren, haben sich der Erklärung nicht angeschlossen. Der Vertreter der Äthiopisch-Orthodoxen Tewahedo-Kirche in Deutschland unterzeichnete die Erklärung einseitig ohne Rücksprache mit der Heiligen Synode der Kirche. Aufgrund dessen ist die Zustimmung des Vertreters unwirksam, denn er hat nicht die Zustimmung des höchsten Leitungsgremiums der äthiopischen Orthodoxen Kirche, das die Befugnis hat, Entscheidungen zu treffen und Vereinbarungen über die Organisation und den Glauben der Kirche einzugehen.