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Stille und Meditation ohne Druck:„Die innere Ruhe kann mich mal“ (F. Midal)

Achtsamkeit
Keine Ansprüche, sondern drei stille Tage in einladender Atmosphäre. Sie dürfen mit verschiedenen Anregungen und Impulsen eigene Wege zur Ruhe ausprobieren. Und Sie dürfen sich auch dann noch gut finden, wenn es nicht klappt.
Datum:
Montag, 1. März 2027 16:00 - Donnerstag, 4. März 2027 10:30
Art bzw. Nummer:
27IFS0301
Von:
Andreas Münster
Ort:
Geistliches Zentrum Kloster Jakobsberg
55437 Ockenheim

Zeit für sich

Die Tage bieten in erster Linie Zeit für sich selbst und Ruhe. Dazu gehört bei den Teilnehmer:innen die Bereitschaft, die meiste Zeit des Tages (auch bei den Mahlzeiten) zu schweigen und achtsam mit sich selbst umzugehen.

Kurze theoretische Impulse (zweimal am Tag) zum Wert der Stille bzw. als Einführung in verschiedene Wege zur Stille helfen dabei eigene Wege zur Ruhe zu finden.

Dazu gibt es ein Angebot zum Einzelgespräch im Laufe des Tages und zur abendlichen gemeinsamen Reflexion (nach Absprache in der Gruppe).

 

Lass Dich in Ruhe

Zwar sind Stille und Mediation wichtig, um nicht in Aktionismus zu verfallen oder den Kontakt zu sich und zu Gott zu verlieren. Aber nicht selten stehen hohe Ansprüche an sich selbst den Mediationen und Stilleübungen entgegen und wir sind gefrustet, wenn wir partout nicht zur Ruhe kommen. In diesen Tagen dürfen Sie sich von Ihren Ansprüchen verabschieden und schon allein deswegen ruhiger werden.

Organisatorisches

Anmeldung:

Wir bitten um Anmeldung bis zum 14.01.2027, nach diesem Termin bekommen Sie eine Zu- oder Absage (bei zu wenig Anmeldungen).

Restplätze können bis zum 22.02.2027 vergeben werden.

 

Kosten: 375,00 €

Vertragspartner für Unterkunft und Verpflegung ist das Geistliche Zentrum Kloster Jakobsberg.

Mitglieder des Bistums Mainz können auf Antrag einen Zuschuss in Höhe von 105,00 € beantragen. Nähere Informationen hier: Zuschüsse

Der Kostenbeitrag für Mitarbeitende des Bistums Mainz hängt von der Berufsgruppe ab. Hier können Sie sich informieren: Tabelle der Eigenanteile für Hauptamtliche Mitarbeitende (gültig ab Juli 2025)