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Können aus der Kirche Ausgetretene kirchlich heiraten?

Datum:
9. Juni 2018

Ja, denn mit dem Austritt aus der Kirche wird die Taufe nicht ausgelöscht. Für Ehen von katholischen Christen mit aus der Kirche ausgetretenen Christen gelten dieselben Regeln wie für konfessionsverschiedene Partner. In Einzelfällen ist eine Erlaubnis durch den Bischof notwendig. Diese Erlaubnis wird allerdings gegeben, wenn der Partner, der zur katholischen Kirche gehört, sein Bemühen um die katholische Taufe und Erziehung der gemeinsamen Kinder verspricht und der andere Partner davon informiert ist.