Konrad III. von Dhaun (um 1365/82?–1434)

Wild- und Rheingraf von Dhaun

1419–1434 66. Erzbischof von Mainz

 

Geboren um 1365 (?), 1382 (?); Wildgraf von Dhaun (am Unterlauf der Simmer) und Rheingraf zu Rheingrafenstein (bei Münster an der Nahe); sein Vater war Rheingraf Johann II. († 1383), seine Mutter entweder Margarethe Wildgräfin zu Kirburg († 1369) oder Jutta, eine geborene Gräfin von Leiningen-Dagsburg; vermutlich verwandt mit dem Mainzer Erzbischof Johann von Nassau. 1382–89 Pfarrer von Kirn; 1390 Studium in Heidelberg; seit 1398 als Domherr von Mainz bezeugt; 1403 in Kreuznach bepfründet und Propst des Stiftes St. Martin in Bingen; 1414 Propst des St. Bartholomäusstiftes in Frankfurt, eine Pfründe, die er sich im gleichen Jahr zusätzlich vom Pisaner Papst Johannes XXIII. bestätigen ließ; unter Erzbischof Johann von Nassau 1405 und noch 1412 Statthalter und Amtmann auf dem Rusteberg im Eichsfeld; 1412 erzbischöflicher Subsidienkollektor; zusammen mit dem Mainzer Dompropst Wilhelm von Nassau († 1430), wohl im Gefolge des Erzbischofs, 1411 bei der zweiten Wahl König Sigismunds anwesend.

Nach dem Tod Johanns von Nassau am 13. Oktober 1419 auf der mainzischen Burg Ehrenfels am Rhein zum Nachfolger gewählt, weil die Wahl in der Bischofsstadt wegen der erneut ausgebrochenen Streitigkeiten zwischen Bürgerstadt und Klerus nicht möglich war. Papst Martin V. bestätigte die Wahl am 15. Dezember 1419. Erst am 24. Dezember 1420 konnte Konrad in Mainz einziehen. Zuvor hatte er mit der Stadt ein Schutz- und Freundschaftsbündnis geschlossen, das 1422 um einen mit der Bürgerschaft abgeschlossenen Vertrag über die weltliche und geistliche Gerichtsbarkeit erweitert wurde. Zusätzlich beteiligte sich Konrad mit 8.000 fl. an der Entschuldung der Stadt. Die schweren Spannungen in der Stadt löste dies jedoch nicht; vielmehr brach 1428 neben dem schon lange anhaltenden Streit zwischen Bürgerschaft und Klerus auch der offene Kampf der unterprivilegierten Zünfte gegen die herrschenden Patrizier aus. Die 1430 von Konrad vermittelte Rachtung brachte nur vorübergehend Ruhe; denn erneuter Streit ließ 1433 den gesamten Klerus aus Protest die Stadt verlassen mit der Folge, dass Seelsorge und kirchliches Leben zusammenbrachen. 1434 verhängte Konrad über die Stadt das Interdikt. Den Friedensschluss in der großen Pfaffenrachtung von 1435 erlebte er nicht mehr.

Reichspolitisch zeigte Konrad nach anfänglichem Zögern seit 1420 rege Aktivitäten gegen die Hussiten in Böhmen und am Rhein; mit den Kurfürsten von Köln, Trier und der Pfalz stand er gelegentlich in Opposition zu König Sigismund, was vor allem während des Mainzer Reichsvikariats 1422–23 sowie bei der Bildung des 1424 zur Durchsetzung eines kurfürstlichen Mitregierungsrechtes geschlossenen Binger Kurvereins zum Ausdruck kam. Die Erneuerung des Binger Kurvereins 1427 blieb wegen der unterschiedlichen Interessenlage der Kurfürsten ohne sonderliche Wirkung. 1424 trat Konrad für die Zulassung der Wettiner als neue Inhaber des Kurfürstentums Sachsen ein. In den territorialpolitischen Kämpfen und Auseinandersetzungen mit Hessen erzielte er mit dem Erwerb des Amtes Steinheim am Main und der Schutzherrschaft über Fulda und Hersfeld anfängliche Erfolge, musste aber nach Niederlagen 1425 und 1427 im Frankfurter Frieden 1427 die Bestrebungen nach Mainzer Vorherrschaft im hessischen Raum endgültig aufgeben.

Konrad erließ 1420 sowie 1422 anlässlich der Visitation des päpstlichen Legaten Branda de Castiglione, Kardinalpriester von S. Clemente (1411–31), mehrere Verordnungen zur Reform des Klerus. Die von ihm veranstaltete Provinzialsynode im März 1423 verkündete die Beschlüsse des Konzils von Konstanz, erließ Reformbestimmungen sowie Normen für das geistliche Gericht, sprach sich für die jährliche Einberufung einer Provinzialsynode aus und beriet über das nach Pavia einberufene Konzil. Eine Provinzialsynode in Aschaffenburg diente 1431 der Vorbereitung des Konzils von Basel.

Gestorben am 10. Juni 1434 in Eltville; Grab: Mittelschiff des Mainzer Domes; seine laut testamentarischer Verfügung lange Zeit im Boden eingelassene und mit Brettern abgedeckte Grabplatte zählt zu den eindrucksvollsten Epitaphien des Mainzer Domes.

Friedhelm Jürgensmeier

 

Text aus: Gatz, Erwin (Hrsg.), Die Bischöfe des Heiligen Römischen Reiches. Teil: 1198 bis 1448, unter Mitw. von Clemens Brodkorb, Berlin: Duncker und Humblot 2001, S. 414–415. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Verlags.