
Kurzadresse: bistummainz.de/social-wall
Das Bistum Mainz ist eines von 27 Bistümern in Deutschland. Ein Bistum (auch Diözese genannt) ist ein festgelegtes geografisches Gebiet und Verwaltungsbezirk der katholischen Kirche, der von einem Bischof geleitet wird. Es dient der Seelsorge, ist in Regionen und Pfarreien unterteilt und trägt in der Regel den Namen des Bischofssitzes.
Ein Bischof (griechisch „episkopos“ - Aufseher, Schiedsrichter) ist Vorsteher eines Bistums. Durch die Bischofsweihe ist er Mitglied des Bischofskollegiums, in dem die Bischöfe mit dem Papst an der Spitze als Nachfolger der Apostel die Kirche leiten. Der Bischof hat die Aufgabe, im Namen und in der Vollmacht Christi seinem Bistum als Lehrer, Priester und Hirte zu dienen: Als Lehrer verkündet er verbindlich das Wort Gottes, als Priester spendet er die Sakramente (vor allem Priesterweihe und Firmung), und als Hirte leitet er das Bistum mit gesetzgebender, verwaltender und richterlicher Gewalt. Das Bischofsamt ist die höchste Stufe des Weihesakramentes in der Kirche, das sich in Diakonen-, Priester- und Bischofsweihe gliedert.
Die bischöflichen Insignien (Auszeichnungen) sind Zeichen, die den Rang und liturgischen Stand anzeigen. Sie haben symbolische Bedeutung und deuten Amt und Dienst des Bischofs. Der Bischofsstab wird dem Bischof nach seiner Weihe als Zeichen seines Hirten- und Leitungsamtes übergeben. In der altchristlichen Kunst trägt Christus als der gute Hirte einen Stab. Der Bischofsring ist Symbol der Treue, mit dem sich der Bischof an die Kirche bindet und den er darum ständig trägt (außer an Karfreitag). Er wird als Zeichen der Ehe mit der Kirche verstanden. Das Brustkreuz (Pektorale) ist kein äußerer Schmuck, sondern Ausdruck des Bekenntnisses und Vertrauens des Bischofs in die Kraft, die aus dem Kreuz Christi erwächst. Es gehört seit 1570 verpflichtend zur bischöflichen Amtskleidung. Die Mitra ist die liturgische Kopfbedeckung der Bischöfe, die gekennzeichnet ist durch die aufragenden Schilde (cornua) und die beiden rückwärtigen Bänder (vittae). Zunächst war sie dem Papst vorbehalten. Ab Mitte des elften Jahrhunderts wird sie Bischöfen und Äbten zugestanden.
Über die Aufgaben des Bischofs schreibt das Zweite Vatikanische Konzil in „Christus Dominus“ (1965), dem Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche unter anderem: „Da es der Kirche aufgegeben ist, mit der menschlichen Gesellschaft, in der sie lebt, in ein Gespräch zu kommen, ist es in erster Linie Pflicht der Bischöfe, zu den Menschen zu gehen und das Gespräch mit ihnen zu suchen und zu fördern. Damit immer Wahrheit mit Liebe, Einsicht mit Güte gepaart ist, muss sich dieser Heilsdialog sowohl durch Klarheit der Rede als auch zugleich durch Demut und Sanftmut auszeichnen, ferner durch gebührende Klugheit, die jedoch mit Vertrauen verbunden sein muss, das ja die Freundschaft fördert und somit darauf hinwirkt, die Geister zu einen.“ (CD 13)
Die so genannten Weihbischöfe sind dem Bischof vor allem zur seelsorglichen Leitung des Bistums an die Seite gegeben und handeln in dessen Auftrag. Unbeschadet seiner rechtlichen Vollmachten im Einzelnen, die er vom Bischof erhält, ist der Weihbischof ein Bischof im vollen theologischen Sinn.
tob (MBN)
Das Kirchenrecht bestimmt, dass auf Antrag eines Diözesanbischofs ein oder mehrere so genannte Auxiliarbischöfe ernannt werden können, wenn pastorale Gründe dies erforderlich machen. Der lateinische Titel „episcopus auxiliaris“ bedeutet übersetzt „Hilfsbischof“. In Deutschland und Österreich wird ein Auxiliarbischof traditionell als Weihbischof bezeichnet. Er ist dem Diözesanbischof vor allem zur seelsorglichen Leitung des Bistums an die Seite gegeben und handelt in seinem Auftrag. Kraft seiner sakramentalen Weihe und seiner Gemeinschaft mit dem Papst und den übrigen Bischöfen im Bischofskollegium ist er unbeschadet seiner rechtlichen Vollmachten im Einzelnen, die er vom Diözesanbischof erhält, Bischof im vollen theologischen Sinn. Das Zweite Vatikanische Konzil hat den Weihbischof in dieser Weise aufgewertet. Diese bischöfliche Vollmacht wird zum Beispiel durch ein Ökumenisches Konzil ausgeübt, an dem ein Weihbischof mit beschließendem Stimmrecht teilnimmt. Er ist darüber hinaus Mitglied der Bischofskonferenz seines Landes.
Ein Weihbischof wird vom Papst ernannt. Dazu reicht der Diözesanbischof gewöhnlich eine Liste mit drei besonders geeigneten Kandidaten für das Amt ein. Bei der Ernennung der Mainzer Weihbischöfe Dr. Werner Guballa und Dr. Ulrich Neymeyr im Jahr 2003 hatte der Mainzer Bischof, Kardinal Karl Lehmann, eine Liste mit fünf Namen in Rom eingereicht, aus der die beiden neuen Mainzer Weihbischöfe ausgewählt wurden. Für die Erstellung der Liste wurden im Bistum Mainz von Kardinal Lehmann zahlreiche Persönlichkeiten um Vorschläge für geeignete Kandidaten gebeten. Die Bischofsweihe für die neuen Weihbischöfe muss innerhalb von drei Monaten nach der Ernennung erfolgen.
Der Aufgabenbereich eines Weihbischofs kann territorial (bestimmter Gebietsanteil der Diözese), kategorial (umschriebener Geschäftsbereich) oder personal (für einen bestimmten Personenkreis) umschrieben sein. Im Auftrag des Diözesanbischofs nimmt er auch Visitationen in den Gemeinden des Bistums vor. Der in Deutschland traditionelle Titel Weihbischof hat historische Wurzeln. Weihbischöfe haben den Diözesanbischof früher vor allem bei den bischöflichen Weihehandlungen (Bischofs-, Priester- und Diakonenweihe) und bei der Spendung des Firmsakramentes unterstützt.
Einem Weihbischof ist im Unterschied zum Diözesanbischof keine eigene Diözese zur Leitung übertragen. Allerdings wird jeder Weihbischof auf den Titel eines früher bestehenden, inzwischen aber untergegangenen Bistums geweiht – das so genannte Titularbistum. Damit wird deutlich gemacht, dass jedem Bischof eine Teilkirche zugeordnet ist. Dr. Werner Guballa ist Titularbischof von Catro (römische Provinz Mauretania Caesariensis, im heutigen Marokko). Dr. Ulrich Neymeyr ist auf das Titularbistum Maraguia (römische Provinz Byzacena, im heutigen Tunesien) geweiht.
Über die Beziehung eines Weihbischofs zu seinem Diözesanbischof schreibt das Zweite Vatikanische Konzil in „Christus Dominus“ (1965), dem Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche: „Weil also die Koadjutoren und Weihbischöfe zur Teilnahme an der Sorge des Diözesanbischofs berufen sind, sollen sie ihren Dienst so verrichten, dass sie in allen Angelegenheiten in voller Übereinstimmung mit diesem vorgehen. Außerdem sollen sie dem Diözesanbischof immer Gehorsam und Ehrfurcht erweisen, der seinerseits die Koadjutoren und Weihbischöfe brüderlich lieben und ihnen mit Hochachtung begegnen soll.“ (Christus Dominus 25)
tob (MBN)
Ein Generalvikar ist der persönliche Stellvertreter des jeweiligen Diözesanbischofs in allen Verwaltungsaufgaben. An dieser Stelle handelt er mit den gleichen Vollmachten wie der Bischof selbst. Man kann also sagen, dass ein Generalvikar für alles zuständig ist – ausgenommen der bischöflichen Amtshandlungen.
Der Generalvikar wird vom Bischof frei ernannt. Mit der Amtszeit des Bischofs endet auch die des Generalvikars. Die Vollmachten, die ein Bischof seinem Generalvikar übertragen kann, werden im Kirchlichen Gesetzbuch, dem Codex Iuris Canonici ( CIC ), geregelt.
Der Generalvikar ist der Leiter des Bischöflichen Ordinariates, das rund 380 hauptamtliche Mitarbeiter beschäftigt. Hier laufen die Drähte des ganzen Bistums zusammen und als Stellvertreter des Bischofs trifft der Generalvikar alle Entscheidungen im Bereich der Verwaltung für die ganze Diözese.
Dr. Sebastian Lang ist seit dem 9. Dezember 2023 Generalvikar. Seine Vorgänger waren Dr. Udo Markus Bentz und Dietmar Giebelmann.
Seit 15. April 2022 gibt es im Bistum Mainz in der obersten Leitung eine Art Doppelspitze: Generalvikar und Bevollmächtigte des Generalvikars nehmen die Verantwortung im Bereich des Generalvikars gemeinsam wahr.
Dabei wird dem Amt des Generalvikars nichts genommen. Er bevollmächtigt und kann auch über den Umfang der Bevollmächtigung entscheiden. Das ist die kirchenrechtliche Grundlage. Demnach kann man sagen, dass Bischof, Generalvikar und Bevollmächtigte gemeinsam den sogenannten Ordinarius bilden. Dieses Amt ist als Strukturprinzip in der Bistumsarchitektur fest verankert.
Das neue Amt hat Stephanie Rieth inne, die außerdem als Ordinariatsdirektorin das Zentraldezernat leitet. In einer Geschäftsverteilung haben Generalvikar und Bevollmächtigte die Erstzuständigkeiten in den Strategie- und Steuerungsthemen vereinbart. Verantwortet werden die Entscheidungen jedoch gemeinsam, eng verzahnt und im Vier-Augen-Prinzip.
Das Teilen von Verantwortung, eines der Grundprinzipien des Pastoralen Weges, soll so auch auf der obersten Leitungsebene des Bistums Wirklichkeit werden. Der bis zu seiner Bischofsernennung am 9.12.23 Generalvikar und Weihbischof Dr. Udo Markus Bentz hatte die Idee zu diesem Amt und die Entwicklung vorangebracht. Der neue Generalvikar Sebastian Lang hat die Bevollmächtigte in ihrem Amt bestätigt.
Das Amt und die konkrete Ausgestaltung in der Geschäftsverteilung wird spätestens alle fünf Jahre evaluiert. Die Bevollmächtigte wird - ähnlich wie der Generalvikar - frei vom Bischof berufen.
"In unserer Kirche sollen nicht nur Bischöfe und Priester entscheiden" sagt Bischof Kohlgraf. "Das Zweite Vatikanische Konzil hat das Priestertum aller Gläubigen in besonderer Wiese hervorgehoben: Nicht nur Geistliche, sondern alle Gläubigen sind ausgesandt, unsere Kirche und unsere Welt im Geist des Evangeliums zu gestalten."
Verantwortung teilen in der Leitungskonferenz
Seit Oktober 2022 bezeichnen die Verantwortlichen im Bistum Mainz die frühere „Dezernentenkonferenz“ als „Leitungskonferenz“. Damit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass diesem Gremium neben dem Bischof, dem Generalvikar und der Bevollmächtigten des Generalvikars (die gemeinsam den sogenannten Ordinarius bilden) nicht nur die Dezernentinnen und Dezernenten angehören, sondern auch weitere Verantwortliche für Pastoral und Verwaltung innerhalb des Bischöflichen Ordinariats. Die Konferenz dient der gemeinsamen Beratung und Meinungsbildung, der Koordination und Entscheidungsfindung sowie dem gegenseitigen Informationsaustausch.
Der Leitungskonferenz gehören an: Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz, Weihbischof Joshy Pottackal O.Carm., Generalvikar Sebastian Lang, die Bevollmächtigte Stephanie Rieth sowie Ökonom Carsten Erdt, Finanzdirektor des Bistums Mainz. Weitere Mitglieder sind Domdekan Henning Priesel, die Diözesancaritasdirektorin Nicola Adick (zugleich Dezernentin für Caritas und Soziale Arbeit), Personaldezernent Wolfgang Fritzen, Bildungsdezernent Gereon Geissler, Seelsorgedezernent Michael Wagner-Erlekam, Offizial Olaf Lindenberg, Baudirektor Johannes Krämer, sowie Medienkoordinator Alexander Matschak. Als stellvertretende Dezernentinnen und Dezernenten wirken zudem mit: Anja Coffeng-Bergmannshoff (Dezernat Finanzen), Elisabeth Eicher (Dezernat Bildung), Daniel Poznanski (Dezernat Caritas und Soziale Arbeit), Roman Prokscha (Dezernat Bauen und Kunst), Hendrik Weinl (Personaldezernat) sowie David Hüser (Dezernat Seelsorge).
Weitere Erläuterungen von Stichworten im Bistum Mainz finden Sie bei der Pressestelle