In der Kanzlei werden Angelegenheiten des kanonischen Verwaltungs-, Verfassungs- und Sakramentenrechts behandelt und die kirchenrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben des Kanzlers der Bischöflichen Kurie (mit Ausnahme der Aufbewahrung historischer Akten im Archiv) ausgeführt.
In der Zentralen Meldestelle werden Mitteilungen über kirchliche Amtshandlungen und Anfragen zum Personenstand von Gläubigen bearbeitet.
Tel: (06131) 253 -467 oder -496
Bei technischen Fragen zu e-mpip wenden Sie sich bitte an den Service für das elektronische Meldewesen.
Tel: (06131) 253 -222
Hier werden alle Anträge auf Erwachsenentaufen (ab dem 14. Lebensjahr), Taufanerkennungen, Konversionen zur katholischen Kirche und Wiederaufnahmen nach einem Kirchenaustritt bearbeitet. Auch werden hier Anfragen und Anträge in Vorbereitung auf eine katholische Eheschließung bearbeitet, die eine Erlaubnis, eine Dispens oder ein Nihil obstat des Ordinarius bedürfen. Zusätzlich werden hier Anträge auf Nichtigerklärungen von Ehen wegen Formmangel oder Sanationen von ungültigen Ehen bearbeitet.
Alle notwendigen Unterlagen und Anträge können im e-mip (auch blanko) heruntergeladen werden.
personenstandsreferat@bistum-mainz.de
Tel: (06131) 253 -359
Fax: (06131) 253 -859
Für Auflösungen von Ehen oder gerichtliche Ehenichtigkeitsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bischöfliche Offizialat.
Die Schriftgutverwaltung setzt Rahmenbedingungen für die Führung der Akten innerhalb der Kurie und unterstützt bei entsprechenden Fragen. Zudem wird hier die Einführung der digitalen Aktenführung vorbereitet.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frank Hüther.
Im Planungsbüro werden kirchliche Statistiken für das Bistum Mainz erstellt, dazu gehören solche über pastorale Strukturen und Amtshandlungen für die Deutsche Bischofskonferenz, den Apostolischen Stuhl und die Länder.
Außerdem werden hier Gebietsveränderungen oder neue Wohngebiete von Pfarreien in das elektronische Meldewesen eingepflegt.
Tel: (06131) 253-359
Das Amtsblatt für die Diözese Mainz ist das amtliche Publikationsorgan unseres Bistums. Es wird vom Bischöflichen Ordinariat herausgegeben und erscheint monatlich. Neben Gesetzen, kirchlicher Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsakten werden hier auch andere wichtige Verlautbarungen und bedeutsame Vorgänge, etwa Personalia, oder auch Hinweise, zum Beispiel auf Veranstaltungen, nachrichtlich mitgeteilt. Beiträge für das kommende Amtsblatt können Sie bis zum jeweiligen Redaktionsschluss per Mail einreichen.
Tel: (06131) 253 -116
Die bisherigen Ausgaben des Amtsblattes finden Sie unter:
https://bistummainz.de/organisation/aktuell/amtsblatt-des-bistums-mainz/index.html
Zum Schematismus (Dieser Bereich ist aus datenschutzrechtlichen Gründen passwortgeschützt):
https://rz.bistum-mainz.de/Schematismus/Default.aspx?a=Schematismus
Tel: (06131) 253 -467 oder -496
Der Liturgische Kalender des Bistums Mainz (Direktorium) dient als hilfreiche Orientierung für die liturgische Vorbereitung in den Gemeinden. Sie können das Direktorium entweder über das Bestellformular als Printausgabe beziehen oder es alternativ direkt als PDF herunterladen.
Das Direktorium 2027 bestellen Sie bitte bis zum 31.08.2026 über das Online-Bestellformular unter bistummainz.de/direktorium-bestellen
Die Kosten für Druck und Versand des Direktoriums können in Rechnung gestellt werden. Pfarreien, Geistliche und Hauptamtliche Pastorale Mitarbeitende des Bistums Mainz erhalten das Direktorium unentgeltlich.
Alternativ steht Ihnen das Direktorium 2027 zusätzlich ab Ende November 2026 als pdf Download hier zur Verfügung.
Bei Fragen rund um Kirchenbücher wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dr. Ott.
Für die Ausstellung von Celebrets und Dienstausweisen wenden Sie sich bitte an Melanie Haas unter der (06131) 253 -116.
Urkunden, z. B. für besondere Ehejubiläen oder Geburtstage, bestellen Sie bitte bei:
oder drucken Sie mit den entsprechenden Vorlagen aus, die Sie im (passwortgeschützten) Pfarreien-Portal finden:
https://rz.bistum-mainz.de/schematismus/default.aspx?a=Monatsversand
Für die Genehmigung von neuen Siegeln wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dr. Ott.
Die Siegelordnungen für Pfarreien und Kirchengemeinden finden Sie im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 15 vom 22.12.2023.