In der Kanzlei werden Angelegenheiten des kanonischen Verwaltungs-, Verfassungs- und Sakramentenrechts behandelt und die kirchenrechtlich vorgeschriebenen Aufgaben des Kanzlers ausgeführt, insbesondere die Ausfertigung und Herausgabe von Akten der Kurie. (Die Aufbewahrung von Akten obliegt dem Archiv.)
In der Zentralen Meldestelle werden Mitteilungen über kirchliche Amtshandlungen und Anfragen zum Personenstand von Gläubigen bearbeitet.
Hinweis für Pfarrbüros: Erfolgte Amtshandlungen müssen nur an die Zentrale Meldestelle mitgeteilt werden, wenn zuvor ein Aktenzeichen des Personenstandsreferats vergeben wurde. Alle anderen Amtshandlungen werden auch ohne eigene Mitteilung regelmäßig im e-mip überprüft.
Tel: (06131) 253 -467 oder -496
Bei technischen Fragen zu e-mpip wenden Sie sich bitte an den Service für das elektronische Meldewesen.
Tel: (06131) 253 -222
Bei Fragen rund um Kirchenbücher wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dr. Ott.
Hier werden alle Anträge auf Erwachsenentaufen (ab dem 14. Lebensjahr), Taufanerkennungen, Konversionen zur katholischen Kirche und Wiederaufnahmen nach einem Kirchenaustritt bearbeitet. Auch werden hier Anfragen und Anträge in Vorbereitung auf eine katholische Eheschließung bearbeitet, die eine Erlaubnis, eine Dispens oder ein Nihil obstat des Ordinarius bedürfen. Zusätzlich werden hier Anträge auf Nichtigerklärungen von Ehen wegen Formmangel oder Sanationen von ungültigen Ehen bearbeitet.
Alle notwendigen Unterlagen und Anträge können im e-mip (auch blanko) heruntergeladen werden.
personenstandsreferat@bistum-mainz.de
Tel: (06131) 253 -359
Fax: (06131) 253 -859
Für Auflösungen von Ehen oder gerichtliche Ehenichtigkeitsverfahren wenden Sie sich bitte an das Bischöfliche Offizialat.
Tel: (06131) 253 -350
Im Planungsbüro werden kirchliche Statistiken für das Bistum Mainz erstellt, dazu gehören solche über pastorale Strukturen und Amtshandlungen für die Deutsche Bischofskonferenz, den Apostolischen Stuhl und die Länder.
Außerdem werden hier Gebietsveränderungen oder neue Wohngebiete von Pfarreien in das elektronische Meldewesen eingepflegt.
Tel: (06131) 253-359
Das Amtsblatt für die Diözese Mainz ist das amtliche Publikationsorgan unseres Bistums. Es wird vom Bischöflichen Ordinariat herausgegeben und erscheint monatlich. Neben Gesetzen, kirchlicher Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsakten werden hier auch andere wichtige Verlautbarungen und bedeutsame Vorgänge, etwa Personalia, oder auch Hinweise, zum Beispiel auf Veranstaltungen, nachrichtlich mitgeteilt. Beiträge für das kommende Amtsblatt können Sie bis zum jeweiligen Redaktionsschluss per Mail einreichen.
Tel: (06131) 253 -116
Die bisherigen Ausgaben des Amtsblattes finden Sie unter:
https://bistummainz.de/organisation/aktuell/amtsblatt-des-bistums-mainz/index.html
Zum Schematismus (Dieser Bereich ist aus datenschutzrechtlichen Gründen passwortgeschützt):
https://rz.bistum-mainz.de/Schematismus/Default.aspx?a=Schematismus
Tel: (06131) 253 -467 oder -496
Für die Ausstellung von Celebrets und Dienstausweisen wenden Sie sich bitte an:
Tel: (06131) 253 -116
Urkunden für Ehejubiläen, Geburtstage und für Dank und Anerkennung bestellen Sie bitte bei:
oder drucken Sie mit den entsprechenden Vorlagen aus, die Sie im (passwortgeschützten) Pfarreien-Portal finden:
https://rz.bistum-mainz.de/schematismus/default.aspx?a=Monatsversand
Für die Genehmigung von neuen Siegeln wenden Sie sich bitte direkt an Frau Dr. Ott.
Die Siegelordnungen für Pfarreien und Kirchengemeinden finden Sie im Kirchlichen Amtsblatt Nr. 15 vom 22.12.2023.