Es gibt viele Lebensvollzüge und Institutionen, die im Alltag gelingen und ihre Funktionen erfüllen, über die wir aber wenig nachdenken. Dies muss nicht unbedingt ein grundlegender Fehler sein. Viele sind ohnehin der Ansicht, zuviel Reflexion sei in Gefahr, die Unmittelbarkeit des Lebensvollzugs eher in Frage zu stellen oder gar aufzulösen. Dies muss jedoch zwangsläufig nicht sein. Wir dürfen auch nicht selbstverständlich auf das Funktionieren unserer Lebenswelt vertrauen, als ob alles beinahe mechanisch oder naturwüchsig gelingen müsste. Wenn wir die Grundlagen unseres Lebens betrachten, auf die normativen Ursprünge sehen und von daher immer wieder das Wesen vom Unwesen, das Wesentliche vom weniger Wichtigen unterscheiden, ist es auch eine Hilfe für das Leben selbst.
Ähnlich ist es in dieser Hinsicht um das kirchliche Amt, besonders auch das Bischofsamt bestellt. Es ist gerade im Zweiten Vatikanischen Konzil so viel nachgedacht worden über diesen Dienst, wie es kein Konzil je versucht hat. Aber es ist danach auch eine gewisse Ermüdung eingetreten. Darum liegen auch viele Fragen, die uns das Zweite Vatikanische Konzil hinterlassen hat, brach. Dies war auch deutlich zu spüren bei der X. Ordentlichen Bischofssynode, die vom 28. September bis zum 28. Oktober 2001 in Rom stattfand und das Thema „Der Bischof als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt“ zum Gegenstand hatte. Die theologische Grundlagendiskussion kam dabei, wie mir scheint, trotz guter Ansätze im sogenannten Instrumentum laboris (Vatikanstadt 2001) und auch in der Diskussion, etwas zu kurz.
Es gibt dafür keine bessere Gelegenheit als die Feier des Geburtstages von Bischof Manfred Müller, den wir am heutigen Tag begehen. Ich freue mich, dass ich an diesem Tag bei Ihnen sein kann, und danke der Katholisch-Theologischen Fakultät sehr herzlich für die freundliche Einladung zum Festvortrag.
I.
Kein Amt und erst recht kein Dienst verstehen sich von selbst. Jedenfalls gilt dies für den theologischen Grundsinn aller Rede über Ämter und Dienste. Die Sprache der Tradition hat hier viele Ausdrücke und Begriffe. Man redet von Stellvertretung, Repräsentation, „im Namen Jesu Christi“ oder auch mehr theologisch-technisch Bedeutungsintention, wie z.B. „in persona Christi“. Alle diese Begriffe sind trotz ihrer verschiedenen Bedeutung darin einig, dass sie auf einen Ursprung verweisen, der jenseits des Amtes selbst liegt, auch wenn dies zu seinem Wesen gehört. Es übersteigt sich selbst auf ein Größeres oder aber es bestimmt sich von einem anderen her. Deswegen wäre es unzureichend, wie es leider immer noch geschieht, dass wir in einer fragwürdigen ekklesiologischen Engführung vom Amt und gerade auch vom Bischofsamt sprechen. Selbstverständlich geht es um einen grundlegend ekklesialen Auftrag. Für den christlichen Glauben ist das Amt jedoch zuerst christologisch begründet. Es hat nur ausreichende Legitimation, wenn es sich auf die Person Jesu Christi, seinen Weg und sein Wirken, bezieht und hierin seinen Ursprung und seinen bleibenden Grund findet. Darum sagen wir mit Recht, der Bischof sei ein Diener und ein Zeuge für das Evangelium Jesu Christi.
Dieser Ursprung hängt mit der ganzen Lebensgeschichte Jesu Christi, seiner Herkunft, seinem Weg und auch seinem Schicksal zusammen. Dazu gehören auch Tod und Auferstehung Jesu Christi. Die Exegese der letzten Jahre und Jahrzehnte hat immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass die Hingabe Jesu an den Willen des Vaters im Himmel und sein Einsatz für das Heil aller Menschen einschließlich Eucharistie und Passion zusammengehören. Sie bilden für den irdischen und den nachösterlichen Jesus Christus das elementare Gefälle und die Grundrichtung seines Lebens und Wirkens, auch seines Sterbens und seines Todes. Man hat dafür das vielleicht nicht schöne, aber nützliche und verständliche Fremdwort „Pro-Existenz“ gewählt und auch in die systematische Theologie eingeführt. Dieses Lebensprogramm Jesu verwirklicht sich in seiner Verkündigung, in den von ihm gewirkten Zeichen und Symbolhandlungen sowie in seinem gesamten Verhalten, das auch die Tat des Lebens einschließt. Wir dürfen dafür wirklich das Grundwort der biblischen Botschaft, das auch das Alte und das Neue Testament miteinander verbindet, in Anspruch nehmen, nämlich das Evangelium. Auch wenn das Kommen des Reiches Gottes, das den Hauptinhalt des Evangeliums darstellt, sich erst bei der Vollendung von Welt und Geschichte voll realisiert, so ist es doch im Erscheinen Jesu Christi, in seinem Wort und in seinem Tun, wirklich grundsätzlich präsent und wirksam. Jesu Existenz ist mit dieser Botschaft identisch.
Das Amt hat nur Sinn, wenn es sich in diesen Dienst Jesu Christi stellt. Je mehr es dem Auftrag entspricht, dieses innerste Lebensgeheimnis Jesu Christi der ganzen Welt mitzuteilen, um so näher kommt es seinem Ursprung. Das Amt nimmt so ganz zentral am Wesen der Botschaft Jesu Christi teil. Aber dies gilt nur unter der Bedingung, dass es sich selbst ganz zurücknimmt, nur Hinweis auf Jesus Christus ist und selbst ganz transparent wird auf ihn hin, so wie im Isenheimer Altar die Gestalt Johannes des Täufers nichts anderes ist als ein einziger Fingerzeig auf ihn. Hier ist eine eigentümliche Dialektik am Werk, die rasch falsch aufgelöst wird und zu großen Missverständnissen führen kann. Das Amt ist nur im Lot, wenn es sich selbst auf Jesus Christus hin übersteigt, sich also selbst in einer Art Kenose verlässt. Nur wenn es leer wird von sich selbst, kommt es zu seinem Wesen. Darum ist jedes Amt Vikariat. Es hat seine Würde gerade in dieser bleibenden Abhängigkeit. Es hat nur Autorität, wenn es diese Vollmacht von Jesus Christus verliehen und geliehen bekommt.
Jedes Amt dieser Art spricht nicht aus sich selbst. Der Amtsträger ist im Bereich der Kirche immer nur der Bote eines anderen. Er kann dies auch nicht selbst bewerkstelligen. Der Bote muss gerade in diesem Fall ermächtigt werden und die Erlaubnis bekommen, das Evangelium Gottes zu verkünden. Hier darf freilich kein Missverständnis entstehen. Der Amtsträger ist nicht einfach nur das seelen- und willenlose Medium, mit dem Gott sein Welttheater betreibt. Die Menschen sind nicht nur Masken oder Lautsprecher. Die explosive Kraft des Wortes Gottes nimmt ihre Existenz in Anspruch, geht durch ihr Leben hindurch, verlangt das spannungsvolle Durchdringen der Botschaft Gottes mit der Originalität des eigenen Lebens. Trotz aller Vorbildfunktion Jesu geht es nicht um ein reines Kopieren. Aber diese lebendige Darstellung Jesu wird eben nur authentisch, wenn der Mensch bereit ist, sein Eigenes wegzugeben für diese größere Zeugenschaft. Darum ist jeder Amtsträger grundlegend ein Zeuge, wie dies zunächst auch im Blick auf die konkrete christliche Existenz jeder einzelne Christ ist. Es gibt hier eine sehr verletzliche Grundgestalt, die Differenz und Zusammengehörigkeit zwischen Jesus Christus und dem Amtsträger beschreibt. Differenz ist es deshalb, weil ein unaufhebbarer Raum des Gehorsams im Sinne des ursprünglichen Hörens zwischen Jesus und seinem Zeugen waltet; Zusammengehörigkeit ist deshalb notwendig, weil der Zeuge in seinem Namen spricht und nichts anderes will. „Wer euch hört, hört mich.“ (Lk 10,16) Wehe, wenn einer nur die Zusammengehörigkeit als irgendeine Form von Identität oder Identifikation auslegt und Jesu Christi einmalige Souveränität usurpiert. Wehe aber auch, wenn jemand den Auftrag von Jesus selbst abkoppelt und die Botschaft zu einem reinen Menschenwort, z.B. einem politischen Programm, macht.
Einen solchen Auftrag nimmt man sich nicht eigenmächtig, wenn auch zu seiner Erfüllung die ganze Existenz des Menschen in Anspruch genommen wird. Am Anfang steht die Berufung, wie sie seit Abraham ohnehin für jeden Glaubenden notwendig ist; im Falle des amtlichen Auftrags gehört dazu jedoch die Einsetzung in ein Amt, die auf vielerlei Weise geschehen kann, jedoch schon im Neuen Testament mehr und mehr vorwiegend durch das Gebet der Kirche unter Handauflegung geschieht. Die damit einhergehende Ausstattung des Menschen mit der Gabe des Gottesgeistes ist eine freie Gabe, die den Menschen gleichsam für immer zeichnet und wenigstens als Erinnerung und Anspruch nicht mehr von ihm weicht.
II.
Ich brauche hier nicht über das Entstehen und die Differenzierung des Amtes und der Ämter in der apostolischen Zeit und in der nachapostolischen Epoche sprechen. Es ist ein differenzierter Prozess, der gerade angesichts der letztlich dürftigen Quellen behutsam interpretiert werden muss. Das Zweite Vatikanische Konzil hat in der systematischen Betrachtung insofern eine Wende gebracht, als das Verhältnis des dreifachen Amtes in den Stufen des Diakons, des Presbyters und des Bischofs nicht additiv von unten nach oben beschrieben wird, was nicht wenige Probleme auch der rechtlichen Zuordnung mit sich bringt, sondern dass man vom Episkopat als der Fülle des Amtes ausgeht, gewiss mit der Gefahr, dass man die anderen Formen des Amtes nur subtraktiv und gar als unvollständige Formen begreifen könnte. Aber es ist ein Vorteil in der Begründung, zunächst einmal von der Vollform auszugehen, an der die anderen Ämter in jedem Fall auf ihre Weise partizipieren.
Dieses Amt hat grundlegend – wie wir gesehen haben – mit der Umsetzung des Evangeliums Jesu Christi zu tun. Seine Weitergabe, die elementare Treue zur Botschaft und schöpferische Vermittlung verbindet, ist die Hauptaufgabe. Darum beschreiben das Neue Testament, viele Theologen, wie z.B. Thomas von Aquin, und das Zweite Vatikanische Konzil, das Amt schlechthin von dem fundamentalen Auftrag der Verkündigung des Evangeliums her und nennen mit großer Eindringlichkeit diesen Auftrag als grundlegende Aufgabe. Mit der Verkündigung ist auch die sach- und zeitgerechte Auslegung verbunden, die den unveräußerlichen Kern des Evangeliums, die „Lehre“, schützt und verteidigt. Die Sendung zu dieser Evangelisierung bezieht sich also nicht nur auf die Predigt, sondern auf die Lehrvollmacht, wie es im Übrigen auch noch deutlich im Bekenntnis von Augsburg des Jahres 1530 (CA 28) erkennbar ist.
Dieser Auftrag bezieht sich auf die Botschaft des Evangeliums, die sich normativ auf das Wort Jesu Christi bezieht und in der apostolischen Zeit als „Hinterlassenschaft“ (Testament, Vermächtnis) für alle Zeiten zur Sprache gebracht worden ist und in der Schrift des Neuen Testaments verwahrt und verbürgt wird. Hier muss man aber nun von Anfang an den oft nicht mehr recht bewussten Doppelsinn des Wortes „apostolisch“ vor Augen haben. Das apostolische Erbe erschließt sich gewiss zunächst einmal in einem Rückblick auf die Jesuszeit, die in sich und in ihrer Bedeutung durch das Zeugnis der Apostel ein für allemal festgehalten wird. Die Apostel und besonders das Kollegium der Apostel (zu den „Zwölf“ kommt ja auch Paulus als 13. Apostel hinzu) sind bei aller Unterschiedlichkeit ihrer Herkunft, Sprache und auch theologischer Diktion gemeinsam die bleibende Norm des Christlichen, die sich nicht zuletzt in der Umgrenzung der Schriften des Neuen Testamentes durch die Kanonbildung ergibt. Daran sind alle Zeiten gebunden. Aber es gehört nun auch schon zum Wortsinn des Apostels, dass er – schon vom hebräischen Hintergrund des Wortes her – der Gesandte ist, der gerade wegen der universalen Bedeutsamkeit das apostolische Erbe allen Völkern und Kulturen in allen Sprachen mitteilen muss. In diesem Sinne ist das Apostolische nicht nur im Rückgriff auf das normative Erbe der Jesuszeit und des apostolischen Zeitalters gleichsam retrospektiv zu bestimmen, sondern es spannt den Auftrag der Mitteilung des Evangeliums über die Gegenwart hinaus bis zur äußersten Zukunft, ja bis zur Vollendung der Geschichte. In diesem Sinne mahnt uns das Apostolische immer an die Sendung und an den Auftrag, die Botschaft Jesu Christi immer wieder neu auszurichten. Das apostolische Erbe ist durch und durch missionarisch - es ist ja sogar dasselbe Wort: apostolisch = missionarisch - und hat nicht nur eine missionarische Dimension. In diesem Sinne verweist das Apostolische auf die Dynamik und Zukunft der Geschichte. Zugleich ist es aber eine stets lebendige Erinnerung an die Einsicht, dass diese Sendung, solange die Geschichte währt, andauert, unabgeschlossen und noch nicht eingelöst ist. Deswegen bleibt auch vieles vorläufig und fragmentarisch.
Dies wird besonders anschaulich zu Beginn der Apostelgeschichte und kommt unübertrefflich in den Jesusworten zum Ausdruck: „...ihr werdet meine Zeugen sein in Jerusalem und in ganz Judäa und Samarien und bis an die Grenzen der Erde“ (Apg. 1,8b). Aber es geht nicht nur darum, das apostolische Erbe einfach weiterzureichen. Gewiss muss es gegen Verfälschungen und gegen alles Zerreden bewahrt werden. Aber es bedarf immer auch der situationsgerechten Übersetzung in neue Sprach- und Kulturräume hinein, sodass immer auch eine darauf bezogene Auslegung notwendig ist. Es ist kein heiliger Buchstabe, der bloß konserviert und weitergegeben werden dürfte. Es ist ein kaum zu überschätzendes Ereignis, dass die Bibel des Alten und des Neuen Testaments nicht nur in der hebräischen und griechischen Sprache zugänglich ist, sondern dass sie wirklich z.B. in den syrischen und koptischen, aber auch lateinischen Sprach- und Kulturraum vermittelt wird. Das „lebendige Wort“ (viva vox) hat einen bleibenden Überhang gegenüber der gewonnenen Schriftlichkeit, die freilich dieses Wort durch die Schriftwerdung auch bewahrt und zur Vermittlung bereit hält. Es ist nicht zufällig, dass an Pfingsten, dem Geburtsfest der Kirche, durch das Sprachenwunder diese universale Kommunikation des Evangeliums Jesu Christi zu allen Völkern geschieht und dadurch die apostolische Kirche konstituiert wird. Es ist der Geist (vgl. schon Apg. 1,8b), der diese Vermittlung authentisch ermöglicht und bewirkt, nämlich die Bewahrung des ursprünglichen apostolischen Erbes und zugleich seine unversehrte, schöpferische Auslegung in der Vielfalt der Sprachen und Kulturen. Darum ist der Geist auch die Gabe Gottes, die dem Amtsträger in der Ordination zu dieser Sendung verliehen wird. Besonders die sogenannten Paraklet-Sprüche im Johannes-Evangelium zeigen diesen Vorgang der Verkündigung und Überlieferung in der Einheit von Christologie und Pneumatologie.
Wenn wir dies weiter konkretisieren, dann bewegen wir uns im Raum der Geschichte. Die Exegese hat aufgezeigt, wie nicht nur Lukas im Neuen Testament auf die Jesuszeit mit dem apostolischen Zeugnis die Zeit der Kirche folgen lässt. Dies ist ohne eine Konkretisierung in Raum und Zeit nicht möglich. Die Ausrichtung der christlichen Botschaft geschieht nicht in abstrakter Universalität, gleichsam in einem biblischen Esperanto, sondern die Einheit und Universalität, was ja nichts anderes ist als die ursprüngliche Katholizität, gibt es nur in bunter Vielfalt. Schon die Existenz des einen Evangeliums in den vier Evangelien ist dafür ein wichtiger Hinweis.
Daran orientiert sich wohl auch die Struktur des apostolischen Amtes. Es steht in lebendiger Beziehung zum Erbe der Apostel, aber es hat eine differenziertere Struktur im Blick auf die Verantwortung der Vermittlung in die raumzeitliche Geschichte hinein. Ähnlich wie die Apostel ihre Sendung in recht verschiedene Gegenden der Welt verstanden und übernommen haben, Jakobus bleibt in Jerusalem, Thomas z.B. ist nach Indien, sind auch ihre Nachfolger, als welche die Bischöfe bezeichnet werden, zuständig geworden für eine konkreten, durch Raum und Zeit bestimmten Bereich. Dies sind gewiss zuerst die großen Städte, später mehr das dazugehörige Umland, aber doch mehr in Richtung einer überörtlichen Zuständigkeit. Es ist klar, dass die konkreten Verhältnisse hier schwanken und auch die Amtsbezeichnungen für eine gewisse Zeit noch ineinander übergehen können. Das Amt des Bischofs begrenzt sich jedenfalls nicht in der untersten Einheit einer einzelnen Gemeinde oder eines Dorfes. Dafür kommen eher die sogenannten Gemeindeleiter in Frage, die man in eine enge Verbindung zu den Presbytern bringen darf. Das Bischofsamt hat in diesem Sinne eine mehr übergeordnete Verantwortung.
Ähnlich wie Petrus unter den Zwölf bereits eine Vorzugsstellung einnimmt, bekommt auch der Bischof von Rom schon sehr früh eine primatiale Position und Verantwortung. Hier steigert sich das übergeordnete überörtliche Element zu seiner ökumenischen, d.h. die ganze bewohnte Erde betreffenden, universal-katholischen Weite.
An dieser Stelle, wo das geschichtliche und raumzeitliche Element der Verkündigung des Evangeliums Jesu Christi ins Spiel kommt, muss auch notwendigerweise von der sogenannten apostolischen Sukzession die Rede sein. Sie darf man nicht primär nach dem mehr oder weniger reflektierten Modell einer ununterbrochenen Kette, gar noch mechanischer Art, vorstellen. Zunächst kommt es darauf an, dass das Evangelium Jesu Christi, das für alle Zeiten und Orte bestimmt ist, immer wieder verantwortliche Zeugen findet, die es weitergeben und die es gerade im Fortgang der Geschichte stützen, bewahren, verteidigen und zugleich schöpferisch auslegen. Die möglichst bruchlose Kontinuität ist nicht eine menschliche, für sich allein ausreichende Sicherung der Wahrheit des Evangeliums, sondern sie wird von dem dauernden Anspruch des Wortes Gottes im Sinne einer Weitergabe an andere Zeiten und Orte selbst gefordert. In diesem Sinne ist die apostolische Sukzession, die wiederum beide Elemente des Apostolischen, wie es schon beschrieben worden ist, in sich birgt, ein Zeichen oder besser noch: ein Realsymbol für die Sorge der Kirche, dass das Evangelium Jesu Christi durch die amtliche und personale Zeugenschaft der Bischöfe in die Zeiträume der Geschichte hinein ununterbrochen weitervermittelt wird und so die Menschen in seiner ursprünglichen Bedeutung erreicht. In dieser Vermittlung des Evangeliums Jesu Christi durch menschliche Verantwortung hat der Geist, der in alle Wahrheit einführt, eine unübersehbare Funktion. Zugleich verweist die apostolische Sukzession darauf, dass das Bischofsamt immer auch in diesem Kontext der gemeinsamen Weitergabe des Glaubens gesehen werden muss. Dies heißt nicht nur, dass der Bischof dabei alle Glieder der Kirche und besonders alle Dienste und Ämter als Mitarbeiter bei der Verkündigung braucht, sondern dass er selbst immer in dieser Zeugengemeinschaft steht. Man könnte zugespitzt sagen: ein Bischof ist kein Bischof, er darf nie isoliert betrachtet werden, so wie er auch nur durch mehrere Bischöfe und durch die Bestätigung des Nachfolgers Petri bei der Ordination in das Kollegium der Bischöfe aufgenommen wird. Dieser Dienst macht bescheiden und in gewisser Weise auch demütig. Denn es kommt in erster Linie nicht darauf an, in dieser Gemeinschaft von Zeugen durch die Geschichte hindurch durch außergewöhnliche Originalität zu glänzen, sondern der Bewahrung und schöpferische Verkündigung des Evangeliums in einer bestimmten Zeit und an einem bestimmten Ort treu zu dienen. Wegen dieser Struktur gibt es von Anfang an auch zwischen den Bischöfen, besonders einer Kirchenprovinz, gegenseitige Besuche und Abstimmungen des kirchlichen Handelns, Beteiligung an der Bischofsweihe, Synoden und Konzilien, gemeinsame Verlautbarungen und schließlich Bischofskonferenzen. Sie haben gewiss nicht alle denselben Rang und zeugen von einer unterschiedlichen Notwendigkeit. So stellt ein Ökumenisches Konzil mit dem Papst die höchste Autorität dar.
Die orthodoxe und katholische Tradition erblicken in dieser Struktur keine aus sich heraus schon funktionierende Garantie für die unversehrte Weitergabe des Evangeliums Jesu Christi. Keine Seite sollte eine billige Karikatur der apostolischen Sukzession ausmalen. Aber diese Kirchen halten, grundsätzlich hier auch verbunden mit der anglikanischen Kirchengemeinschaft, dieses Zeichen auf der Ebene der Instrumente und Mittel für unentbehrlich. Da die aus der Reformation hervorgegangenen Kirchen, mindestens in einigen Bekenntnisschriften, dem geistlichen Amt bischöfliche Funktionen zuerkennen und auch durchaus ein überörtliches Amt der „Aufsicht“ kennen (Superintendent ist ja die wörtliche lateinisch-griechische Übersetzung von „episkopos/episcopus“, d.h. auf etwas sehen, auf etwas achten, Aufsicht führen), gibt es hier durchaus einige Bausteine für ein produktives ökumenisches Gespräch. Dieses muss in den nächsten Jahren grundlegend und intensiv neu aufgenommen werden und stellt wohl eines der schwierigsten Probleme im ökumenischen Dialog dar.
III.
Nach dieser ersten grundlegenden Überlegung soll nun die Gestalt des bischöflichen Amtes noch deutlicher herausgestellt werden. Das Zweite Vatikanische Konzil und die nachkonziliaren Dokumente bis hin zum Arbeitsinstrument der soeben abgehaltenen Weltbischofssynode (vgl. Nr. 32, 63f., 101, 107f., 144ff.) kennzeichnen das Kirchesein und auch die in ihr gegebenen Dienste und Ämter durch die beiden Grundbegriffe „Communio“ und „Missio“ (Sendung). Das Schlussdokument der Außerordentlichen Bischofssynode 1985 hat diese Beschreibung zusammengefasst und in gewisser Weise vertieft. Daran möchte ich anknüpfen.
„Communio“ ist die Gemeinschaft mit Gott durch Jesus Christus im Hl. Geist. Diese Gemeinschaft ereignet sich vornehmlich und grundlegend im Wort Gottes und in den Sakramenten. Die Taufe ist dabei Zugang und Grund der kirchlichen Gemeinschaft, die Eucharistie Gipfel und Höhepunkt des ganzen christlichen und kirchlichen Lebens. Die Gemeinschaft des eucharistischen Leibes Jesu Christi baut die vielfältige, strukturierte Gemeinschaft aller Gläubigen im Leib Christi, der Kirche, auf (vgl. LG 9 und 11). Die Einheit und Vielfalt der Kirche ist dabei in der Gemeinschaft der Bischöfe mit und unter dem Papst als dem Nachfolger Petri gegeben. Die eine und einzige katholische Kirche ist so in allen Teilkirchen anwesend und tritt auch aus ihnen hervor (vgl. CD 11 und LG 23). So zeigt sich im Bischofsdienst mit und unter dem Petrusamt eine echte Vielfalt, die einen wirklichen Reichtum ausmacht und zugleich darin echte Fülle und Einheit mit sich bringt. Dies ist gegenüber mancher Auflösung und Zerstörung lebendiger Vielfalt, wie sie heute oft in einem schädlichen Individualismus und hemmungslosem Pluralismus erfolgen, der Gewinn wahrer Katholizität, die immer eine geistgewirkte Einheit in lebendiger Vielfalt darstellt und so erst wirklich Identität gewährleistet.
Jeder Bischof lebt in dieser „Communio“. Er steht auf viele Ebenen in Verbindung mit der ganzen Kirche, nicht zuletzt durch die Bischofsweihe und die mit ihr verliehene Kollegialität. Hier steht der Bischof auch mit seiner Verantwortung für die Teilkirche in der „Communio“: z.B. mit dem Presbyterium, der besonderen Sorge für die Priester, für die Ordensgemeinschaften und Säkularinstitute, für die kirchlichen Berufe, für alle Berufungen, nicht zuletzt für die Laien mit ihren Familien und für die Jugend. Hier vollzieht der Bischof den Dienst am Wort und den Dienst der Heiligung; hier übt er nach dem Bild des Guten Hirten sein Leitungsamt aus. In dieser „Communio“ erhält er geistliche Kraft und Unterstützung für seinen Dienst. Die weltweite Verbindung der Bischöfe untereinander, besonders mit und unter dem Papst, ist dabei – vor allem in Situationen äußerer Bedrängnis – eine außerordentliche Stütze.
Das Aufgabenbündel des Bischofs kann dabei sehr verschieden umschrieben werden. Die Tradition hat z.B. im Anschluss an biblische Aussagen Jesus Christus selbst als König, Hirte und Herr verstanden. Es gibt besonders auch in der Soteriologie die drei Aspekte des Propheten-, Priester- und Hirtenamtes Jesu Christi. Es gib im Übrigen keine einheitliche Drei-Ämter-Lehre, aber das Zweite Vatikanische Konzil benutzt vielfach dieses Hilfsmittel (vgl. LG 13; 24-27; 37ff.; SC 7f.), um von Jesus Christus her ein dreifaches Amt der ganzen Kirche, der Amtsträger und der Gläubigen zu entfalten. Dies geht so weit, dass man – freilich nicht ganz korrekt – von einer Drei-Ämter-Lehre spricht, wobei eben die christologische Fundierung in den Ämtern Jesu Christi nicht übergangen werden darf. Sie hat gewiss auch heilsgeschichtlich-trinitarische Aspekte: sie reflektiert über den glaubend-liebenden Zugang zu Gott durch den Sohn im Heiligen Geist in der Gegenwart und ist zugleich in Hoffnung offen für die Vollendung des Heils im Reich Gottes. Im Rahmen dieses Beitrags brauche ich die Entfaltung der einzelnen bischöflichen Aufgaben nicht ausführlicher zu umschreiben.
Bei der „Communio“ geht es immer zugleich um die „Missio“. Der Bischof darf nie seine Verwurzelung und Beheimatung in der geistlichen und sakramentalen Tiefe der Communio verlieren, aus der er in seinem amtlichen Dienst und auch als geistlicher Mensch lebt. Aber er ist gerade heute immer wieder herausgefordert, diese von Gott gewirkte und geschenkte Gemeinschaft zu erneuern, zu vertiefen und auszubreiten. Er darf sich nie damit zufrieden geben, als ob sie schon vollendet wäre. Wenn der Communio-Gedanke hier nicht fundamental ergänzt wird durch das Erfordernis der „Missio“ entsteht ein falscher Eindruck, dass nämlich diese jetzt gegebene und gelebte Communio für sich schon vollendet wäre. In Wirklichkeit aber wird diese „Communio“ durch die Missio immer wieder grundlegend geöffnet und auf die Menschen hin ausgerichtet. Dabei geht es einerseits gewiss um den Dienst an der zerrissenen Welt und für die betroffenen, und verwundeten verletzten Menschen. Aber diese Sendung des Bischofs liegt noch tiefer: sie hat Anteil an der Gabe und Aufgabe des Heils, das der Herr in Kreuz und Auferstehung für alle erworben hat und das als Heil der Welt wirklich zu allen Menschen gelangen möchte (vgl. LG 16, GS 18-22, AG 7, DV 3). Dies geschieht natürlich nicht allein durch den Bischof, der freilich die Verantwortung innehat. Dies erfolgt stets in Zusammenarbeit mit den übrigen Gliedern der Kirche, die mit allen Diensten und Ämtern zusammen eine Gemeinschaft der Zeugen der Hoffnung sind. In diesem Sinne ist „Missio“ natürlich hier mehr als die Missionstätigkeit der Kirche. Sie entspricht dem früher erläuterten Sinn und Begriff des Apostolischen in seiner Doppelbedeutung.
So hat der Dienst des Bischofs, übrigens analog auch die Presbyter und Diakone, einen ganz grundlegenden Anteil an der Sendung der Gesamtkirche. Dies bezieht sich auch auf seine Verpflichtung für die Missionstätigkeit der Kirche (vgl. AG 11, 20, 29, 30), darf aber nicht darauf allein eingeschränkt werden. So heißt es in bezeichnender Weise im Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe in der Kirche „Christus Dominus“, die Bischöfe sollen sich „ihrer apostolischen Aufgabe... zuwenden als Zeugen Christi vor allen Menschen. Sie sollen sich nicht bloß um die kümmern, die schon dem obersten Hirten nachfolgen, sondern sich mit ganzem Herzen auch jenen widmen, die irgendwie vom Weg der Wahrheit abgewichen sind oder die Frohe Botschaft Christi und sein heilbringendes Erbarmen nicht kennen, bis schließlich alle ‚in lauter Güte und Gerechtigkeit und Wahrheit‘ (Eph 5,9) wandeln.“ (CD 11) Dabei ist hier gewiss auch der Dialog in der Ökumene mit anderen Religionen und mit den Nichtglaubenden angesprochen. Aber durch diesen kräftigen Akzent der „Missio“ in der Mitte der amtlichen Gestalt des Bischofs ist ein Wesenszug gegeben, der gewiss nicht immer genügend gesehen wird und dennoch gerade heute elementar zum Wirken des Bischofs gehört.
Wir dürfen uns in der modernen Welt nicht immer wieder bloß in die Defensive, gleichsam mit dem Rücken an die Wand stellen lassen, sondern müssen mit dem großen, einmaligen Gut unserer Botschaft in die Offensive gehen und Rechenschaft von der Hoffnung geben, die uns erfüllt. Dies hat natürlich Konsequenzen für den Umgang des Bischofs mit den Menschen in Kirche und Welt. Wenn er sich den geistigen, leiblichen und weltlichen Nöten der Menschen auch außerhalb des Gefüges der Kirche zuwendet, verfehlt er nicht seine Aufgabe, sondern er erfüllt grundlegend den Dienst des guten Hirten, wie er heute notwendig ist. In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig zu sehen, dass die Weltbischofssynode im Titel ihrer Themenbeschreibung einen wichtigen Hinweis auf diese Dimension enthält. Ihr Thema lautet nämlich: Der Bischof als Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt. Damit sind viele Fragen und Aufgaben angesprochen, die im Rahmen dieses Beitrags nicht mehr erörtert werden können. Sie beziehen sich auf die Felder und Bereiche der Tätigkeit des Bischofs, auf den Stil seines Auftretens und nicht zuletzt auch auf Kriterien zur Bestellung von Kandidaten für das Bischofsamt.
Einen solchen Dienst kann man angesichts der Herausforderung und der Würde nur in Furcht und Zittern vollziehen. Der Bischof ist sich bewusst, dass er nicht nur unter einer hohen Erwartung der Menschen, sondern auch unter dem Gericht Gottes steht, in dem auch der beste Knecht und Diener immer wieder der Barmherzigkeit Gottes bedarf. Deshalb möchte ich gerade diese wichtige Erkenntnis zusammenfassen mit den bekannten Worten des Hl. Augustinus über den bischöflichen Dienst: „Wo mich erschreckt, was ich für euch bin, dort tröstet mich, was ich mit euch bin. Für euch nämlich bin ich Bischof, mit euch bin ich Christ. Jenes ist der Name der übernommenen Pflicht, dieses der der Gnade; jenes ist Gefahr, dieses Heil.“ (Serm. 340, I: CCL 104, 919)
Damit bin ich an der Stelle, wo ich Herrn Bischof Manfred Müller zum heutigen 75. Geburtstag von ganzem Herzen gratulieren und ihm Gottes reichen Segen wünschen darf. Ich möchte dies tun durch die Verlesung eines Briefes, den ich ihm zum heutigen Tag geschrieben habe.
Sehr geehrter Herr Bischof Müller, lieber Mitbruder Manfred!
Zu Ihrem 75. Geburtstag, den Sie am 15. November feiern dürfen, gratuliere ich Ihnen im Namen der Deutschen Bischofskonferenz und besonders auch persönlich von Herzen. Wir wünschen Ihnen zu diesem besonderen Festtag Gottes reichen Segen des Himmels und der Erde, Gesundheit und Wohlergehen an Leib und Seele, Freude und Zuversicht aus der Kraft unseres Glaubens und den Beistand des Gottesgeistes auf allen Wegen.
An diesem Tag werden sich insbesondere die Gläubigen im Bistum Regensburg mit Ihnen freuen und Ihnen danken für Ihren fast zwanzigjährigen segensreichen bischöflichen Dienst in der Diözese. Auch ich nehme Ihren Geburtstag gerne zum Anlass, Ihnen erneut herzlich und aufrichtig zu danken für alle Mitsorge um die überdiözesanen Anliegen unserer Kirche und für Ihre jahrzehntelange Mitarbeit in unserer Bischofskonferenz.
Ihre Kindheit und Schulzeit verbrachten Sie in Augsburg, einer Stadt, der Sie über viele Jahre auch als Priester und später als Weihbischof verbunden waren. Nach Kriegsdienst und englischer Kriegsgefangenschaft führten Sie Ihre Studien zunächst an die Philosophisch-Theologische Hochschule in Dillingen und später an die Ludwig-Maximilians-Universität ins Herzogliche Georgianum nach München. Am 24. Juni 1952 wurden Sie von Bischof Freundorfer in München zum Priester geweiht.
Nach dreijähriger Kaplanszeit in Starnberg waren Sie über viele Jahre als Lehrer tätig, zunächst in den Berufsschulen in Augsburg, dann in der Oberrealschule in Lindenberg und schließlich am Hans-Holbein-Gymnasium in Augsburg. In dieser Zeit haben Sie sich auch als Fachberater für den katholischen Religionsunterricht an den Gymnasien in Südbayern und als Diözesanvorsitzender des Religionslehrerverbandes sehr für die Pädagogik, insbesondere für die Weitergabe des Glaubens im Religionsunterricht und das Gespräch mit der jungen Generation engagiert. Der Dialog mit den Religionslehrerinnen und –lehrern und die Bereitschaft, nach Wegen der Vermittlung unseres Glaubens in Erziehung und Schule zu suchen, waren für Sie stets wichtige Anliegen, denen Sie sich mit ganzer Kraft gewidmet haben.
Seit Ihrer Ernennung zum Weihbischof in Augsburg – die Bischofsweihe empfingen Sie am 25. März 1972 durch Bischof Josef Stimpfle im Hohen Dom zu Augsburg – durfte auch die Deutsche Bischofskonferenz von Ihrer pädagogischen Erfahrung und Ihrem großen Einsatz für alle Fragen von Schule und Erziehung, von Wissenschaft und Kultur profitieren: Seit 1972 gehörten Sie der Bischöflichen Kommission für Erziehung und Schule an, deren Vorsitz Sie seit 1991 inne hatten. Ab 1976 waren Sie zudem Mitglied der Kommission für Fragen der Wissenschaft und Kultur, in der Sie zwischen 1982 und 1991 ebenfalls mit großer Umsicht die Aufgabe des Vorsitzenden wahrgenommen haben. Als Präsident des Internationalen Katholischen Büros für Unterricht und Erziehung (OIEC) haben Sie sich für die weltweite Zusammenarbeit katholischer Schulen eingesetzt. Auch als Vorsitzender der Schulbuch-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz für die Region Bayern konnten Sie viel für uns bewirken. Darüber hinaus haben Sie zwischen 1981 und 1986 in der Publizistischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz mitgearbeitet und waren von 1978 bis 1987 Vorsitzender in der Jury zur Verleihung des katholischen Kinder- und Jugendbuchpreises.
Am 16. Juni 1982 wurden Sie zum 76. Bischof von Regensburg ernannt und am 18. September 1982 in der Kathedrale zu Regensburg inthronisiert. Ihr Wahlspruch „Die Wahrheit in Liebe verkünden“ hat nicht nur Ihren Dienst als Bischof von Regensburg geprägt. Viele Menschen weit über das Bistum hinaus schätzen Ihre Offenheit und Aufmerksamkeit im Gespräch, Ihre Freundlichkeit und Verbindlichkeit im Umgang und Ihre Anteilnahme an den Sorgen und Nöten Ihrer Mitmenschen.
Einen Dank möchte ich noch besonders abstatten. Obwohl der Bischof von Regensburg, wenn es um Sitzungen und Gespräche der Bischofskonferenz handelt, meist weite Wege vor sich hat, war und ist Bischof Manfred Müller bei unseren überdiözesanen Aufgaben ein besonders vorbildlicher Kollege. Er war nicht nur unermüdlich bereit, besonders im Zusammenhang seiner erwähnten Kommissionstätigkeit seine Verpflichtungen zu erfüllen, sondern er ist auch ein Vorbild an Treue und Verlässlichkeit in diesem Dienst. Er hat die Verantwortung im Bistum, gewiss auch auf der Ebene der bayerischen Bischöfe und ganz gewiss in der Deutschen Bischofskonferenz mit großem Ernst wahrgenommen. Dafür möchte ich mich an diesem Tag als Vorsitzender ganz besonders bedanken.
Für die vielen Jahre der guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit sage ich Ihnen heute auch im Namen der deutschen Bischöfe ein von Herzen kommendes Vergelt´s Gott!
Ich freue mich, dass ich am kommenden Freitag in Regensburg zu Gast sein darf und Ihnen dann meine Glückwünsche auch noch persönlich ausdrücken kann.
Zunächst wünsche ich Ihnen jedoch einen frohen und gesegneten Geburtstag und Gottes Schutz und Segen für die kommenden Lebensjahre.
In brüderlicher Verbundenheit
Ihr
Karl Kardinal Lehmann
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz
Ich danke Ihnen!
Es gilt das gesprochene Wort - im Originaltext sind Fußnoten und Anmerkungen enthalten.
(c) Karl Kardinal Lehmann
von Karl Kardinal Lehmann, Bischof em. von Mainz
Copyright: Karl Kardinal Lehmann, Mainz