Vortrag bei der Pressekonferenz zur Eröffnung der Frühjahrs-Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 11. Februar 2008 in Würzburg
I. Zur Geschichte und Struktur der Bischofskonferenz und zum Amt des Vorsitzenden
Ich will kein „Bilanzreferat“ halten, auch wenn es so verstanden werden kann.* Es geht mir zunächst darum, manche Wege und Stationen der letzten 20 Jahre nicht einfach der Vergessenheit anheimfallen zu lassen. Aber es ist schon gar nicht eine Bilanz-Pressekonferenz, wie sie Konzerne regelmäßig meist Jahr für Jahr abhalten, um Soll und Haben, vor allem aber auch die Gewinne auszuweisen. Der Anfang und das Ende meiner Zeit als Vorsitzender ist auch in hohem Maß zufällig. Es ist auf der großen Straße der Geschichte der Kirche eine winzige Wegstrecke. Vieles muss im Blick auf den Glauben und seine Weitergabe, das Gebet und die Gottesdienste sowie die Nächstenliebe und die Caritas tagtäglich – wie in aller Welt, wo Christen sind – geschehen. Diese alltägliche Treue ist viel entscheidender als die ins Auge springenden Einzelereignisse. Eine Bischofskonferenz ist darum auch nicht einfach identisch mit dem Leben der Kirche. Dieses ist viel reicher. Wir sind im Netzwerk des kirchlichen Lebens nur ein Hilfsstrang, der mithelfen soll, das ganze zusammenzuhalten.
Wir begehen jetzt hier in Würzburg auch – wie schon vor zehn Jahren – die Erinnerung an die erste Zusammenkunft der deutschen Bischöfe vom 21. Oktober bis zum 15. November 1848. Schon damals wollte man in einer politisch brisanten Zeit mit Hilfe solcher Begegnungen von Bischöfen das Leben der katholischen Kirche besser koordinieren, Einsichten und Erfahrungen austauschen und dadurch den Aufgaben der Zeit gerechter werden. Dies war noch lange keine Bischofskonferenz in dem formellen und institutionellen Sinn, wie sie dann im Zweiten Vatikanischen Konzil entstanden und danach ausgebildet worden sind. Dies geschah 1965 im Dekret „Christus Dominus“ (Art. 38) und wurde im neuen kirchlichen Gesetzbuch von 1983 (cc. 447-459 CIC) normiert. In rascher Folge wurden in aller Welt Bischofskonferenzen gebildet, sodass sie heute fast selbstverständlich geworden sind. Das Päpstliche Jahrbuch des Jahres 2007 zählt in aller Welt 113 Bischofskonferenzen, wozu noch 18 Bischofssynoden der katholischen Ostkirchen hinzukommen. Es gibt auch 14 Internationale Vereinigungen von Bischofskonferenzen, die zunächst einmal auf die Kontinente bezogen sind. So rasch haben sich die Bischofskonferenzen bewährt und sind zur festen Einrichtung geworden. Man hat schnell vergessen, wie hart im Zweiten Vatikanischen Konzil gerungen worden ist. Hatte die römische Kurie 1848 schon Bedenken aus Sorge vor nationalkirchlichen Tendenzen, so fragte man sich im Zweiten Vatikanischen Konzil, ob die Bischofskonferenzen nicht zu sehr die päpstlichen wie auch die einzelnen bischöflichen Kompetenzen beschneiden und begrenzen könnten. Auch nach dem Konzil gibt es bis heute immer wieder warnende Stimmen, die vor allem eine Aushöhlung der Autorität des einzelnen Bischofs befürchten. Doch angesichts der Wichtigkeit einer intensiven Beratung und auch – mindestens in Einzelfällen – einer rechtsverbindlichen Beschlussverfassung in zusammenhängenden pastoralen Räumen ist diese Gefahr nach meinem Dafürhalten mindestens bei uns nicht eingetreten.
Deshalb muss man aber auch die recht unterschiedliche Struktur der Bischofskonferenzen beachten. Ortskirchen mit der starken Ausprägung einer Zentralmacht im staatlichen und gesellschaftlichen Bereich, z.B. in Frankreich und Italien, haben auch in der Regel eine straffe zentrale Kompetenz der Bischofskonferenzen. Dies wird noch dadurch gesteigert, wenn es viele kleine Bistümer gibt, die nicht zuletzt auch im finanziellen Bereich abhängiger sind. Im Vergleich dazu ist unsere Bischofskonferenz bei aller Verbindlichkeit bestimmter Beschlüsse von einer größeren Selbstständigkeit der einzelnen Bistümer geprägt. Auch hier spiegelt sich die Tendenz zu einem Föderalismus. Dies gilt besonders, wenn die Beschlüsse keine Rechtsverbindlichkeit beanspruchen können, wie es in Artikel 14 unseres Statuts geregelt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen genügt eine Mitteilung an den Vorsitzenden, dass ein Diözesanbischof einer Empfehlung nicht folgen kann (vgl. Art. 14, Abs. 2). In diesem Sinne ist schon in der Struktur der Deutschen Bischofskonferenz ein hohes Recht dem einzelnen Diözesanbischof vorbehalten.
Dies schlägt sich auch nieder im Verständnis des Amtes des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Es wird auch in den Artikeln 28 und 29 des Statuts sehr zurückhaltend umschrieben; ähnlich ist dies auch in Artikel 11 der Geschäftsordnung. Ich habe deshalb immer wieder die Formulierung gewählt, der Vorsitzende sei in der Bischofskonferenz nicht „primus inter pares“ (Erster unter Gleichrangigen), sondern eher „unus inter pares“ (Einer unter Gleichrangigen). Es gibt selbstverständlich wichtige Befugnisse, die hauptsächlich in Folgendem bestehen: der Vorsitzende leitet die Vollversammlung und den Ständigen Rat; er setzt die Tagesordnung unter Berücksichtigung der eingegangenen Wünsche fest, wobei selbstverständlich die Gremien zu Beginn ihrer Sitzung nochmals über die Tagesordnung befinden; der Sekretär steht dem Vorsitzenden zur Seite und ist an seine Weisungen gebunden.
Nun hängt gewiss die Stellung des Vorsitzenden von vielen anderen Faktoren ab. Die Art und Weise, wie er die Gremien leitet und zu konsensfähigen Beschlüssen führt, entscheidet viel über seine Position. Seine Autorität hängt auch von einem klaren Protokoll über die Sitzungen ab. Die Aufgabe des Vorsitzenden besteht aber auch darin, dass er die Bischofskonferenz nach außen vertritt (vgl. Statut Art. 29, Abs. 1 und Abs. 2). Dabei ist er nicht nur an die Beschlüsse gebunden, sondern der Möglichkeit, in der Öffentlichkeit Erklärungen und Stellungnahmen abzugeben, sind relativ enge Grenzen gesetzt (vgl. Geschäftsordnung § 11, dazu auch § 14, Abs. 3 a-c).
In Wirklichkeit hat sich jedoch hier ein Wandel vollzogen. Denn in der Mediengesellschaft wird der Vorsitzende nicht nur wegen der ergangenen Beschlüsse angefragt, sondern muss zu vielen Ereignissen und Problemen des kulturellen, politischen und gesellschaftlichen Lebens Stellung beziehen, für das es sehr oft keine unmittelbaren Vorgaben durch Beschlüsse der Bischofskonferenz gibt. Dies verstärkt die Verantwortung und die Stellung des Vorsitzenden vor allem in die Gesellschaft hinein, hat aber auch Rückwirkungen für seine Position in der Kirche und in der Bischofskonferenz. In diesem Sinne ist das Amt des Vorsitzenden allem Anschein entgegen relativ offen strukturiert und eher bescheiden ausgestattet, kann recht verschieden ausgefüllt werden – und kann vielleicht gerade so eine stärkere Wirkung entfalten, als dies im Statut vorgezeichnet ist. – Ich übergehe viele andere Probleme, z.B. die Frage des Lehrcharakters von Bischofskonferenzen und auch manche Bestimmungen des Apostolischen Schreibens über die theologische und rechtliche Natur von Bischofskonferenz vom 21. Mai 1998.
II. Führungsaufgaben in der Deutschen Bischofskonferenz
Meine ersten Berührungen mit einer verantwortlichen Aufgabe bei der Führung der Deutschen Bischofskonferenz war 1985, als ich in der Herbst-Vollversammlung vom 23.-26. September zum Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden bin. Die Position wurde damals neu geschaffen. Diese Zeit war weniger dadurch geprägt, dass ich für den Vorsitzenden Kard. Höffner viele Aufgaben zu erfüllen hatte, sondern dass ich mit dem Amt des Vorsitzenden in engere Berührung kam. Dies zeigte sich weniger beim Pastoralbesuch von Papst Johannes Paul II. im Frühjahr 1987 (30. April bis 4. Mai). Für Kardinal Höffner, der an Weihnachten 1986 das 80. Lebensjahr vollendete, war dies gewiss vor allem mit der Seligsprechung von Schwester Teresia Benedicta a Cruce, Edith Stein, am 1. Mai 1987 ein Höhepunkt seiner Amtszeit, gefolgt von der Seligsprechung von P. Rupert Mayer SJ in München am 3. Mai 1987. Einer meiner wichtigsten Aufgaben in dieser Stellvertreterzeit war zunächst die Vertretung der Deutschen Bischofskonferenz beim Katholikentreffen in Dresden vom 10. bis 12. Juli 1987. Kard. Höffner wollte von vornherein nicht teilnehmen, ganz unabhängig von seiner gesundheitlichen Situation. Darüber ist hier nicht genauer zu handeln. Seit Mai 1987 musste ich wegen der Erkrankung des Kölner Kardinals mehr und mehr in meiner Funktion als Stellvertretender Vorsitzender tätig werden. Am 15. August 1987 trat Kardinal Höffner zurück. Ich erfüllte meine Aufgaben danach als Kommissarischer Vorsitzender bis zur Wahl am 22. September 1987. Am 16. Oktober 1987 starb Kardinal Höffner, nachdem der Papst am 14. September sein Rücktrittsgesuch als Erzbischof von Köln angenommen hatte. Ein wenig war ich dadurch in die künftige Aufgabe eingeübt und habe wohl auch in dieser Zeit das Vertrauen vieler gewonnen, die den damals jüngsten Diözesanbischof außerhalb der bisherigen Vorsitzenden, die weitgehend aus Köln und München kamen, mit dieser Aufgabe betrauten. Am 4. Dezember 1987 machte ich meinen Antrittsbesuch bei Johannes Paul II.
III. Vorschule zur Übernahme oder Aufgabe
Als ich die Aufgabe des Vorsitzenden übernahm, hatte ich viele gute Erfahrungen machen dürfen, die es mir leichter machten, das Amt zu übernehmen:
·Schon während meines Studiums in Rom (1957-1964) durfte ich den Aufbruch hin zum Zweiten Vatikanischen Konzil, seine Vorbereitung und einen wichtigen Teil der Durchführung aus der Nähe erleben. Dies erfolgte hauptsächlich währen der Erarbeitung meiner philosophischen Dissertation (1959-1962).
·Durch meine kleinen Hilfsdienste und die spätere Assistentenzeit bei Karl Rahner (1964-1967), die ich vor allem während des Konzils in Rom und beim Aufbau des Instituts für Christliche Weltanschauung und Religionsphilosophie in München verbrachte, habe ich das „Ereignis“ des Konzils verfolgen dürfen, auch wenn ich dabei nur eine kleine, externe Zuarbeit für Karl Rahner leisten konnte. Ich war nur einmal in der Konzilsaula
·Es hat mich tief geprägt, dass mich in dieser Zeit Kardinal Döpfner im Frühjahr 1963 zum Diakon und am 10. Oktober 1963 in Rom zum Priester weihte.
·Als ich nach der Assistentenzeit in Münster (1967), nach der theologischen Promotion (Sommer 1967) und dem Beginn meiner Studien zur Habilitationsschrift (mit Hilfe eines DFG-Stipendiums) im Juli 1968 an die Johannes Gutenberg-Universität in Mainz berufen wurde, kam ich mitten in die Auseinandersetzung des Jahres 1968. Auch in der Kirche gab es besonders um die Enzyklika „Humane vitae“ mächtige Konflikte, die ich vor allem beim Essener Katholikentag (4. bis 8. September) hautnah erfahren habe.
·Danach wurde ich bald an der öffentlichen Diskussion der nachkonziliaren Situation beteiligt. So wurde ich in diese Auseinandersetzung regelrecht geworfen. Ich kam bereits im Herbst 1968 in eine Studiengruppe und danach in die Vorbereitungskommission der späteren Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland, als Berater in die Glaubenskomission der Deutschen Bischofskonferenz (1969), in den Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen (1969) und auch in das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (1969-1983). Hier haben mich die Zusammenarbeit und das Vertrauen von Julius Kardinal Döpfner, Hermann Kardinal Volk und Kultusminister Dr. Bernhard Vogel, damals Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und des Essener Kirchentages, sehr geprägt.
·In den folgenden Jahren hat mich die vielfache Mitarbeit bei der Gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971-1975) sehr in Anspruch genommen, und dies zunächst als Vorsitzender der Sachkommission I „Glaubenssituation und Verkündigung“, die den ersten Beschluss der Gemeinsamen Synode verantwortete (Die Beteiligung der Laien an der Verkündigung); gleichzeitig war ich federführender Vorsitzender der Gemischten Kommission „Der Religionsunterricht an der Schule“ und gab dann im Februar 1973 diese Verantwortung auf Bitten von Kardinal Döpfner auf, um als kooptiertes Mitglied der Zentralkommission und in ihrem Auftrag die Probleme der Themenauswahl, Themenkonzentration und der Struktur der Beratungsprozesse usw. zu übernehmen (15.2.1973). In dieser Zeit habe ich viel Kard. Döpfner zugearbeitet. Nach Abschluss der Synode habe ich im Auftrag des Präsidiums und der Deutschen Bischofskonferenz mit anderen zusammen als federführender Herausgeber die beiden Bände der Texte der Synode mit Dokumentation herausgegeben. Im Auftrag des damaligen Sekretärs der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Josef Homeyer, habe ich mich auch künftig mit der Rezeption der Synodenbeschlüsse und dem Schicksal der „Voten“ der Gemeinsamen Synode beschäftigt.
·Zur gleichen Zeit weitete sich auch das Arbeitsfeld international aus, nicht zuletzt durch die zehnjährige Tätigkeit in der Internationalen Theologischen Kommission beim Hl. Stuhl (1974-1984), in der ich als Vorsitzender der jeweiligen Unterkommission die Verantwortung für die Vorbereitung, Beratung und Veröffentlichung einiger Dokumente übernommen habe.
·Im Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen bekam ich im Jahr 1976 die Wissenschaftliche Leitung von Hermann Kardinal Volk übertragen (1986 wurde ich nach seinem Tod Nachfolger als Leiter von katholischer Seite). Nach dem Pastoralbesuch von Papst Johannes Paul II. im November 1980 übernahm ich für die katholische Seite die Vorbereitung und Durchführung der Auftragsarbeit mit der Fragestellung, ob die Lehrverurteilungen des 16. Jahrhunderts den heutigen ökumenischen Partner noch treffen.
Zu dieser Zeit war ich bereits vom Lehrstuhl für Dogmatik und Ökumenische Theologie in Freiburg i. Br. (ab 1971) auf den Bischöflichen Stuhl in Mainz (1983) gewechselt. So hatte ich bei der Übernahme des Bischofsamtes in Mainz über meine theologische und philosophische Fachausbildung hinaus sehr viele Erfahrungen im Umgang mit der nachkonziliaren Situation im deutschen Katholizismus und z.T. auch in der Weltkirche sammeln können. Dies erlaubte mir einen rascheren Einstieg in die Verantwortung als Bischof. Erst später erkannte ich dies alles als wichtige Hilfen für die Übernahme der Aufgaben eines Stellvertretenden Vorsitzenden (1985) und eines Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz (1987).
Obwohl ich manchmal unter diesem starken Engagement im gesamtkirchlichen Feld, vor allem in der Zeit der Gemeinsamen Synode, litt, hatte ich bei meinen neuen Aufgaben davon auch großen Nutzen. Ich konnte nicht nur auf ein längeres Studium der Philosophie und Theologie (8 Jahre) und auf fast 20 Jahre Erfahrung als Hochschullehrer an vier deutschen Universitäten zurückgreifen, sondern kannte auch wenigstens in groben Zügen die kirchliche und politische Landschaft in unserem Land und ein Stück weit auch in der Weltkirche. Ich konnte lange von diesen Vorgaben zehren. Dafür bin ich heute noch dankbar.
Zeugnis für die inhaltliche Konzeption gibt mein Vortrag beim Festakt der Deutschen Bischofskonferenz und der Diözese Würzburg am 21. November 2005 in Würzburg: 40 Jahre Zweites Vatikanisches Konzil und 30 Jahre Gemeinsame Synode.
IV. Allgemeine Aufgaben
Wenn man nach der Bilanz fragt, wird man unwillkürlich und schnell auf außerordentliche Ereignisse gestoßen bzw. danach gefragt. Dies kann leicht eine falsche Perspektive auf die Gesamtaufgabe eines Bischofs werden. Dies gilt auch, wenigstens modifiziert, für das Amt des Vorsitzenden. Ein sehr großer Teil der zu erfüllenden Aufgaben bezieht sich auf manchmal unscheinbare Tätigkeiten: die zahlreichen Sitzungen müssen sorgfältig vorbereitet werden; das Protokoll muss verlässlich sein und darf nicht zum Streit über die Ausrichtung der Beschlüsse werden; der Vorsitzende ist mit dem Sekretär für die ernsthafte und zügige Verwirklichung der Beschlüsse verantwortlich.
Das Gesagte gilt aber auch noch in anderer Hinsicht: viele Aktivitäten sind eng mit Abhalten von Gottesdiensten, Predigten und geistlichen Worten verbunden. Zum Alltag gehören eine große Korrespondenz, die Vorbereitung von Vorträgen, zahlreiche Gespräche und Konsultationen. Die riesige und wachsende Zahl der Gesprächstermine und Sitzungen, die oft auch eigene Reisen verursachen, wäre ein eigenes Kapitel. Dabei spielen die regelmäßig wiederkehrenden Termine, die ein Bischof ja schon auf der Bistumsebene hat, eine große Rolle. Die tägliche Bereitschaft für die Arbeit mit den Medien musste immer größer werden. Man darf also nicht vergessen, dass ein beträchtlicher Teil der Tätigkeit eines Vorsitzenden weniger auffällig ist und sich eher in diesen wenig spektakulären, aber wichtigen Dimensionen abspielt. Aber dies ist ja bei vielen Berufen ähnlich. Es ist deshalb auch keine Klage, schärft aber den Sinn für die zu erfüllenden Aufgaben insgesamt. Die Erwartungen steigen mit der Länge der Dienstzeit.
Zum Aufgabenbereich des Vorsitzenden gehört nicht nur die Leitung der Gremien und die Vertretung nach außen, sondern die Verbindung der Bistümer untereinander, zuerst im eigenen Land, schließlich aber auch im Sinne der Beziehungen zum Zentrum der Weltkirche in Rom, zu den Nachbarkirchen und in die ganze Weltkirche hinein. Ich bin selbstverständlich bei entsprechenden Anlässen mehrfach in allen heute 27 Diözesen unserer Bischofskonferenz, aber auch im benachbarten Ausland gewesen. Die Tätigkeit im Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) – hier war ich auch acht Jahre erster Vizepräsident – hat hier bis zu den Kontakten zur Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (ComECE) und zu den Instanzen in Brüssel viele Aufgaben gestellt. In diesem Sinne gab es in diesen 20 Jahren außerordentlich viele Kontakte zu den deutschen Diözesen, aber auch zu den europäischen Kirchen, nicht selten in Verbindung mit der Ökumene. Dies wurde auch besonders dicht erfahrbar in den zahlreichen Weltbischofssynoden, bei denen ich früher als Berater und später als Mitglied war, nicht zuletzt als einer der beiden Sekretäre bei der ersten Europa-Synode im Jahr 1991, also bald nach der Wende. Hier sind auch die Europäischen Ökumenischen Versammlungen zu nennen, besonders in Basel (1989) und in Graz (1997), an denen ich auch teilnehmen konnte, und nun in Sibiu/Rumänien (2007).
Nicht zu vergessen sind hier die Pastoralbesuche der Päpste (einschließlich des Weltjugendtages in Köln), und zwar sowohl im eigenen Land (1980, 1987, 1996), als auch bei unseren Nachbarn. Die Beziehungen zu Frankreich und Polen, Tschechien, Österreich und zur Schweiz spielen insgesamt in unseren Kontakten eine wichtige Rolle.
Mit Interkontinentalreisen war ich angesichts der vielen Einladungen sehr zurückhaltend. Die insgesamt zur Verfügung stehende Zeit war dafür zu knapp. Auch sind die Anstrengungen dieser Reisen bekannt. Viele Mitbrüder haben aus sehr verschiedenen Gründen Reisen in diese Länder und Kontinente unternommen, ob sie Missionare besucht haben oder deutsche Auslandsgemeinden besuchten (einschließlich der Firmungen). Immerhin kam es zu wichtigen Reisen nach Kuba (1988), mehrfach in die USA, in die Sahel-Zone (mit Kardinal Etchegaray) und schließlich mit dem Ständigen Rat nach Israel und in die Palästinensischen Gebiete (2006). Immer mehr Kontakte gab es auch nach Brüssel. Die EXPO in Deutschland (2000) verlangte eine starke Präsenz der Kirche. Nicht zu vergessen sind die regelmäßigen Kontakte mit der Polnischen Bischofskonferenz, die wir im Anschluss an den Briefwechsel im November/Dezember 1965 weiterpflegten und ausbauten, die aber auch eine gewisse „Normalisierung“ der Beziehungen im Rahmen unserer europäischen Zusammenschlüsse erlangt haben. – Nicht übergehen möchte ich die intensive Mitwirkung bei allen Katholiken- und Kirchentagen dieser Jahrzehnte (vgl. die Katholikentage in dieser Zeit: Berlin, Karlsruhe, Dresden, Mainz, Hamburg, Ulm, Saarbrücken). Nach den guten Erfahrungen mit dem ersten Ökumenischen Kirchentag in Berlin (2003) blicken wir nun intensiv auf die zweite große Begegnung 2010 in München.
V. Folgen der wiedergefundenen deutschen Einheit für die Kirche
Über diese genannten Aufgaben hinaus gibt es nun eine Reihe von herausragenden Ereignissen und Aufgabenstellungen, die diese Jahrzehnte geprägt haben. Darunter ist an erster Stelle das einmalige Ereignis der Deutschen Einheit und die Schaffung neuer Bistümer, schließlich auch die Vereinigung der Deutschen und der Berliner Bischofskonferenz zu nennen. Hatten wir in der Zeit des Eisernen Vorhangs und der Mauer von Seiten der Deutschen Bischofskonferenz neben den Beziehungen zwischen einzelnen Diözesen zweimal jährlich – sehr oft mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken – Gespräche in Ost-Berlin, so hatte ich gemeinsam mit dem damaligen Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz, Prälat Wilhelm Schätzler, in der Zeit der „Wende“ (1989/1990) ein regelmäßiges Treffen mit der Berliner Bischofskonferenz, zumeist in Ost-Berlin und in Dresden. Wir haben viel zugehört und viel gelernt. Mit Ratschlägen waren wir zurückhaltend. Die künftige geistige Präsenz der Kirche im Osten unseres Vaterlandes lag mir besonders am Herzen, konkret z.B. die Schaffung der Katholischen Akademie für die neuen Bundesländer in Berlin und den Erhalt des Benno-Verlags in Leipzig.
Diese sehr engen und freundschaftlichen Kontakte haben dann, was hier nicht näher dargestellt zu werden braucht, in mehreren Etappen zu einer Zusammenlegung der beiden Bischofskonferenzen und zu einem neuen Statut geführt (1990/1991). Der Heilige Stuhl hat uns auch beauftragt, im Gefolge der deutschen Einheit in einer eigenen Kommission die Errichtung förmlicher Diözesen zu beraten und Vorschläge zu machen (1992-1994). Die Leitung oblag dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz. Nach einer intensiven längeren Arbeit wurden schließlich das Erzbistum Berlin, das Bistum Dresden-Meißen, das Bistum Erfurt, das Bistum Görlitz, das Erzbistum Hamburg und das Bistum Magdeburg errichtet. Das Erzbistum Hamburg wurde das zweite Bistum, das nach dem Zweiten Weltkrieg neben dem Bistum Essen gegründet (1958) wurde. Bewusst entschieden wir uns mit guten Gründen auch für das kleine Bistum Görlitz, das damals – freilich auf einer großen Fläche – 50.000 Katholiken zählte, heute aber wohl auf 35.000 Gläubige zurückgegangen ist. Über die bisherigen finanziellen Unterstützungen der so genannten Jurisdiktionsbezirke in der ehemaligen DDR hinaus mussten nun nach intensiven Beratungen große finanzielle Hilfen für den Ausbau der Diözesen in den neuen Bundesländern bereit gestellt werden. Wir haben daran unsere Mitbrüder und ihre Experten aus den neuen Diözesen stets und wiederholt beteiligt. Dieser Einsatz wird auch heute noch etwas vermindert, aber doch noch intensiv fortgeführt.
Eine wichtige und mutige Entscheidung war es, beim Verdacht einer Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit in der DDR selber als Kirche Vorermittlungen zu unternehmen und nicht auf die Entlarvung z.B. durch die Medien zu warten. Das Zusammenwachsen war durch die vielen früheren Kontakte und die Einheit im Glauben und nicht zuletzt auch durch die eine Weltkirche mit dem Nachfolger Petri kein grundsätzliches Problem. Aber bis zum heutigen Tag spüren wir die Folgen der kommunistischen Herrschaft, besonders deutscher Prägung, in den Seelen der Menschen, die damit zusammenhängende geistige und spirituelle Verarmung und die besonders schwierigen Bedingungen der ostdeutschen Diaspora. Das Bonifatiuswerk sorgte und sorgt hier in besonderer Weise für die Unterstützung. Aus ähnlichem Geist haben wir mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken das Werk „Renovabis“ besonders für Osteuropa geschaffen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch unsere eigene kirchliche Initiative für die Zwangsarbeiter und in diesem Kontext auch die Gründung eines Versöhnungsfonds nennen, nun hervorragend dokumentiert in einem umfangreichen Band.
Wir haben viele Impulse erhalten von unseren Mitbrüdern aus den neuen Bundesländern, besonders für eine missionarische Pastoral. Diese Dimension der Seelsorge haben wir durch das Erwachsenenkatechumenat (ab 2000) und durch eine neue Betonung der Weltmission „Allen Völkern Sein Heil“ (2003) zunehmend verstärkt. Hier darf ich dankbar Bischof Joachim Wanke aus Erfurt nennen, der seit Jahren auch der Vorsitzende unserer Pastoralkommission ist. Schließlich gab es auch einige andere wichtige Akzente: die Ernennung von Joachim Kardinal Meisner, Bischof von Berlin, im Dezember 1988, also kurz vor der Wende, zum Erzbischof von Köln, die Ernennung von Prälat Hellmut Puschmann aus den neuen Bundesländern im September 1991 zum Präsidenten des Deutschen Caritasverbandes (Nachfolge G. Hüssler). Es war eine der ersten Spitzenpositionen, die mit einem Ostdeutschen besetzt wurden. Immer wieder wird besonders der Besuch des Papstes in den neuen Bundesländern gewünscht, verbunden mit einem Besuch in der Bundeshauptstadt Berlin.
VI. Schwerpunkte des Ausbaus
Die Bischofskonferenz brauchte gerade angesichts dieser Veränderungen auch die richtigen Instrumente zu ihrem Wirken. Deshalb haben wir in dieser Zeit Struktur und Organisation überprüft, nicht zuletzt auch mit Hilfe von McKinsey. Am Ende dieser Überprüfung wurde die Organisation des Sekretariates neu strukturiert. In Bonn wurde das alte Gebäude niedergelegt und ein neues an seiner Stelle errichtet. In Berlin haben wir ein neues Gebäude für das Katholische Büro, das nun von Bonn nach Berlin verlegt wurde, errichtet, das in engem Kontakt zu Niederlassungen katholischer Institutionen in Berlin steht (vgl. auch die Bedeutung des in Berlin fortgesetzten „Michaelempfangs“ jeweils im Herbst eines Jahres).
Wir haben finanziell und beratend geholfen, dass in Berlin auch dank des Mitwirkens des Erzbistums ein neues repräsentatives Haus für die Apostolische Nuntiatur in Deutschland gebaut werden konnte, die auch wegen ihrer Architektur durch einen Preis ausgezeichnet wurde und bisher die Anforderungen sehr gut erfüllt. Dankbar darf ich hier die gute Zusammenarbeit mit den Apostolischen Nuntien dieser zwei Jahrzehnte vermerken: del Mestri, Uhać, Kada, Lajolo, Ender und nun Jean-Claude Périsset. Nebenbei darf ich erwähnen, dass wir in diesem Zusammenhang auch in Rom durch Mietanwerbungen in der Villa Mater Dei die Aufenthaltsmöglichkeiten für die deutschen Bischöfe in Rom verbessern konnten. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) wurde ebenfalls im Zug der genannten Organisationsberatung neu strukturiert und erfüllt seine Zwecke auf sehr gute Weise.
Im Lauf dieser Jahrzehnte ist es auch notwendig geworden, das schon früher geschaffene Arbeitsrecht in der Kirche fortzuführen und genauer zu ordnen. Besonders genannt werden muss hier die in den Diözesen zum 1.1.1994 in Kraft gesetzte „Grundordnung“, die für das Dienst- und Arbeitsrecht der Kirche in der Bundesrepublik Deutschland die rechtliche Basis schafft. Eine Reihe von weiteren Bestimmungen und Loyalitätsanforderungen für die einzelnen kirchlichen Berufe kommen hinzu (pastorale Berufe, Ständige Diakone). Im Blick auf den „Dritten Weg“ wurden Satzungen entworfen für die Mitarbeiterbeteiligung und für die paritätisch besetzten Kommissionen zur Ordnung des Arbeitsvertragsrechtes (KODA). Durch die Einführung des TVöD anstelle des bisherigen BAT wurden viele Neuüberlegungen in diesem Bereich notwendig, die noch nicht völlig abgeschlossen sind.
Ein wichtiger Schritt, der lange vorbereitet war und der auch wichtige Implikationen enthält für eine kirchliche Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die mit römischer Zustimmung ergangene Schaffung einer eigenen kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit und eines Arbeitsgerichtshofes (2004). Ähnliches gilt auch für das kircheneigene Arbeitsrecht des Caritasbereichs und die hierbei notwendigen Regelungen. Auch wenn wir auf der Eigenständigkeit des „Dritten Weges“ beharren, so brauchen auch wir immer wieder insgesamt differenzierte Anpassungen des kirchlichen Dienst- und Arbeitsrechtes. Dies gilt grundsätzlich aber auch für die Selbstständigkeit kirchlicher Einrichtungen, besonders im Caritasbereich, ein äußerst wichtig gewordenes und noch längst nicht genügend bearbeitetes Gebiet. Überhaupt bedarf die genauere rechtliche Klärung des Verhältnisses von Caritas und verfasster Kirche gesteigerter Aufmerksamkeit.
Auch wenn es nicht unmittelbar Kompetenz der Deutschen Bischofskonferenz ist, so muss doch darauf hingewiesen werden, dass besonders nach der „Wende“ durch die Apostolische Nuntiatur viele neue Staatskirchenverträge mit vielen Bundesländern ausgehandelt und vereinbart werden konnten. Die Bischofskonferenz hat hier, ebenso wie die Bischöfe, beratende Hilfe geleistet, nicht zuletzt durch die Katholischen Büros auf Bundes- und Länderebene sowie durch das Institut für Staatskirchenrecht der Diözesen Deutschlands in Bonn. Die letzten Jahrzehnte haben sehr zu einer positiven Entwicklung der Konkordate beigetragen. Unbefriedigend ist die Situation vor allem noch in Hessen und in Berlin. Wir hoffen, dass in diesem Zusammenhang in den nächsten Jahren gute Regelungen vereinbart werden können.
Wir hoffen sehr, dass die Mitwirkung der Kirchen bei den Beratungen zu Gesetzesvorhaben und Regelungen der Europäischen Union durch den Vertrag von Lissabon (§ 58) endlich rechtlich gesichert wird und auch wirksam werden kann. Dabei ist uns bewusst, dass wir die Fragen eines Gottesbezugs, eines Hinweises auf die christlichen Wurzeln Europas und auch der Formulierung mancher Grundrechte nicht ruhen lassen dürfen.
Vor diesem Hintergrund sei nur noch erwähnt, dass – wie schon früher – so nun auch in Berlin neben den alltäglichen Beziehungen und Kontakten des Katholischen Büros regelmäßig wiederkehrende Gesprächstermine mit der Bundesregierung und den Parteien mit der Deutschen Bischofskonferenz stattfinden. Das Katholische Büro in Berlin übernimmt, oft in enger Abstimmung mit dem Evangelischen Büro, gleichsam das operative Geschäft. In ähnlicher Weise werden auch regelmäßige Treffen mit den Großorganisationen unserer Gesellschaft organisiert, z.B. mit den Gewerkschaften, den Arbeitgeberverbänden, dem Deutschen Handwerk, der Bundesärztekammer usw.
In diesem Zusammenhang darf auf einen wichtigen Umstand hingewiesen werden. Nach der „Wende“ und nach der Verlegung des Sitzes der Bundesregierung von Bonn nach Berlin sind sehr viele Einrichtungen in Politik, Kultur und Gesellschaft, auch wenn sie es vorher anders planten, nach Berlin umgezogen. Berlin wurde dadurch nicht nur Bundeshauptstadt, sondern ist mehr und mehr auch ein Zentrum der medialen, sozialen und kulturellen Kommunikation geworden. Dies hatte zur Konsequenz, dass sehr viele wichtige und zentrale Veranstaltungen, bei denen die Kirche eingeladen wird und präsent sein muss, in Berlin stattfinden. Dies bringt es mit sich, dass der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, nicht zuletzt im Blick auf die Medien, in einem hohen Maß nach Berlin reisen muss, vermutlich ca. 35 Mal im Jahr. Da der derzeitige Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, Bischof von Berlin ist, konzentrieren sich auch viele gemeinsame ökumenische Begegnungen und Veranstaltungen in Berlin. Dieser starke Ortswechsel wird auch geradezu erzwungen durch die hohe Zahl der Journalisten, Redaktionen und Medienunternehmen in der Bundeshauptstadt.
VII. Ein weites Spektrum wichtiger Aktivitäten
Es ist in diesem Rahmen nicht möglich, die übrigen zahlreichen und weit verzweigten Aktivitäten der Deutschen Bischofskonferenz und ihrer Gremien einzeln darzustellen. Ich erlaube mir daher eine stichwortartige Zusammenfassung der Schwerpunkte in den letzten zwei Jahrzehnten. Dies kann selbstverständlich nur auswahlartig erfolgen:
·Eine wichtige Aufgabe der Deutschen Bischofskonferenz besteht vor allem im Blick auf die Vertiefung der Glaubenserfahrung und nicht zuletzt auch des Glaubenswissens. Wir können hier nur dankbar sein, dass wir dafür nicht nur viele eigene Einrichtungen und Verbände in der Kirche haben, sondern dass auch die Theologischen Fakultäten, sowohl kirchliche als auch staatliche und die Theologischen Hochschulen, einschließlich der Ordenseinrichtungen, hervorragende Dienste tun, sodass heute den Interessierten viele Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat in den Jahren 1985 und 1995 die beiden Bände des „Katholischen Erwachsenenkatechismus“ (I: Glaubensbekenntnis, II: Leben aus dem Glauben) mit einem Gesamtumfang von ca. 1000 Seiten ein wichtiges Hilfsmittel geschaffen, das ergänzend zu ähnlichen Grundbüchern wie dem Katechismus der Katholischen Kirche (1992) zu sehen ist. Bei allem Interesse müsste die Rezeption dieser und anderer Hilfen noch verstärkt werden. Hingewiesen werden darf auch auf wichtige theologische Texte, wie z.B. zur Bedeutung des trinitarischen Glaubens an Gott (2006).
·Die Liturgische Kommission unserer Bischofskonferenz (mit dem Liturgischen Institut in Trier) hat nach dem Konzil bis zum heutigen Tag der Bischofskonferenz eine große Fülle von neu übersetzten und bearbeiteten Texten für die Eucharistiefeier und die Feier der Sakramente vorgelegt. Dies gilt nun wiederum für die deutsche Fassung des Missale Romanum, Editio typica tertia (2002). Wir bereiten außerdem ein neues Gebet- und Gesangbuch vor. Die Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift wird einer gemäßigten Revision unterzogen. Dies alles vereinbaren wir mit Hilfe einer eigenen Kommission „Ecclesia celebrans“ und mit der Zustimmung des Hl. Stuhls für das gesamte deutsche Sprachgebiet. Dies ermöglicht Qualität und bei der hohen Mobilität der heutigen Menschen auch eine wohltuende Einheit besonders der Liturgie, vgl. z.B. die eben erschienene „Feier der Kindertaufe“ (2007).
·Wir haben in unserem Land verfassungsmäßig und staatskirchenrechtlich fest verbürgte Möglichkeiten eines kirchlichen Religionsunterrichtes an den Schulen. Die Deutsche Bischofskonferenz hat in den vergangenen Jahrzehnten viel Mühe aufgewendet, um die Konzeption, die Kirchlichkeit, die Stellung des Religionslehrers usw. zu stärken. Es gibt in dieser Hinsicht bis zur Teilnahme am „Bologna-Prozess“ heute außerordentlich viele Bemühungen, nicht zuletzt und besonders auch für den Religionsunterricht an Berufsbildenden Schulen.
·Das Leben auf dieser Erde und die Rücksicht auf die Lebensbedingungen gerade auch künftiger Generationen bilden nicht erst heute ein wichtiges Thema. Seit Jahrzehnten setzt sich die Kirche ganz besonders für den Schutz des Lebens insgesamt ein, vor allem am Anfang und am Ende des menschlichen Lebens. Seit Jahrzehnten kämpfen wir unverdrossen für das Leben des ungeborenen Kindes und für Hilfen zugunsten der Mütter. Deswegen haben wir mit den entsprechenden Verbänden viele Zentren der Beratung geschaffen. Ein ökumenischer Meilenstein war die gemeinsame Veröffentlichung „Gott ist ein Freund des Lebens“ (1989). Der Streit um die Schwangerschaftskonfliktberatung, der 1999 mit dem Entscheid von Papst Johannes Paul II. endete, nicht mehr im Rahmen der staatlichen Beratungsmöglichkeiten tätig zu sein, brachte zwar viel Enttäuschung, beendete aber nicht die intensive Sorge der Kirche in diesem Bereich. In der Auseinandersetzung um den künftigen Weg der Lebenswissenschaften und um die zahlreichen bioethischen Probleme (z.B. embryonale Stammzellforschung) sind wir stets präsent. Dies gilt auch für die pränatale Diagnostik und die Präimplantationsdiagnostik. Ein Dauerthema dieser Jahre war auch die so genannte Sterbehilfe-Thematik, nicht zuletzt auch die Gestalt einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung, wobei wir in ökumenischer Gemeinsamkeit eine sehr verbreitete Christliche Patientenverfügung (2. Aufl.) geschaffen haben. Die vom Vorsitzenden ausgehende, zunächst vom ZdK (1991) später (1994) auch ökumenisch mitgetragene „Woche für das Leben“ hat heute schon einen unübersehbaren Beitrag zum Lebensschutz geleistet durch Intensivierung der Sensibilität für das Leben überhaupt. Die Bischofskonferenz hat sich auch schon früh und nun wieder erneut mit den Problemen des Erhalts der Schöpfung und den Fragen des Klimawandels beschäftigt und manche Anerkennung dafür erhalten. Die Einsicht in die Unteilbarkeit des Lebensschutzes war eine wichtige Aussage auch für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Bei allen schmerzlichen Erfahrungen mit den Abtreibungszahlen gibt es auch hier einige ermutigende Zeichen in unserer Gesellschaft, wie z.B. die Trauer der Eltern um tote Frühgeburten und überhaupt um den Verlust von Kindern. Wir haben dafür Vorschläge ausgearbeitet.
·Die Intervention im politischen und sozialen Bereich wird in unserem Land von vielen Instanzen, nicht zuletzt den Sozialverbänden, mitgetragen. Im Lauf der letzten 30 Jahre hat sich hier auch eine intensive ökumenische Zusammenarbeit ergeben, die in vielen gemeinsamen Verlautbarungen ihren Niederschlag gefunden hat, angefangen von der frühen Debatte zu den Grundwerten (1970), über den bekannten „Sozialhirtenbrief“ (1997: Für eine Zukunft in Solidarität und Gerechtigkeit), z.B. eine „Ethik der Transplantation“ und Ausführungen zur Eigentumsproblematik in der ehemaligen DDR bis zu den „Tugenden in der Demokratie“ (2006). Dies ist eine oft übersehene, ganz wichtige sozialethische Säule des gemeinsamen ökumenischen Wirkens. Hier ist vor allem auch an den Schutz und die Heiligung des Sonntags zu denken, einschließlich einer neuerlichen Klage beim Bundesverfassungsgericht wegen der Berliner Sonntags- und Feiertagsordnung.
Dies schließt eigene Worte der großen Kirchen z.B. über die Friedensethik, die Landwirtschaft usw. nicht aus. Wir haben auch den früher angesprochenen Beratungsprozess zur sozialen und wirtschaftlichen Lage durch die Schrift „Das Soziale neu lernen“ fortgeschrieben. In diesen Zusammenhang gehören auch die Worte zu Problemen der Migration, der Integration von Ausländern und der Fremdenfeindlichkeit. In diesem Kontext sei es auch erlaubt, auf die besondere Sorge der Kirche für manche Gruppen hinzuweisen: die Aids-Kranken, die Gefangenen und alle in den modernen Gesellschaften an den Rand Gedrängten.
·Auch über 60 Jahre nach dem Krieg haben wir immer noch mit der historischen und moralischen Aufarbeitung unserer Vergangenheit zu tun. Deshalb liegt uns immer wieder die Friedenserziehung am Herzen sowie die Verhinderung oder wenigstens Minderung von Gewalt. Wir fördern nach Kräften den Dialog mit den anderen Religionen, vor allem dem Judentum, dem wir besonders verbunden sind (vgl. nochmals unsere Israel-Reise 2007), und mit dem Islam. Wir haben z.B. dafür in jüngster Zeit eigene Unterkommissionen eingerichtet. Gerade im Blick auf den Islam haben wir viele wichtige Informationen und Handreichungen erarbeitet (z.B. Christen und Muslime, Vorschläge für das Beten von Christen, Juden und Muslimen).
Aber auch die Seelsorge für die Heimatvertriebenen und z.B. die Russlanddeutschen ist nicht nur eine historische Reminiszenz. In diesem Zusammenhang sind viele Erklärungen zu den erwähnten Themen entstanden, die auch eine gute Resonanz in der Öffentlichkeit gefunden haben, nicht zuletzt zu Judenverfolgung, zur Pogromnacht von 1938 (1988), zu Auschwitz und den Konzentrationslagern, mehrfach zum 8. Mai 1945 und zur Last der Geschichte gerade für uns (1988). – Dabei war es uns auch wichtig, auf die vielen Märtyrer und Glaubenszeugen des 20. Jahrhunderts hinzuweisen, an die Johannes Paul II. weltweit im Blick auf die Jahrtausendwende erinnert hat und die wir in einem zweibändigen Werk gesammelt haben. Nicht nur aufgrund dieses Rückblicks auf die Gräuel der Vergangenheit sehen wir uns verpflichtet, mit allen Mitteln für „Justitia et Pax“ (Gerechtigkeit und Frieden) in aller Welt einzutreten, und dies mit vielen Institutionen und Verbänden in der Kirche, zu denen auch die Kommission gleichen Namens (mit dem ZdK gemeinsam getragen), Pax Christi, das Kolbe-Werk in einer neuen Struktur und nicht zuletzt auch der schon genannte Versöhnungsfonds gehören. Ich denke hier aber auch an die Tätigkeit aller Bischöflichen Werke und der Caritas.
·Die Sorge um Ehe und Familie gehört zu den Grundaufgaben der Kirche. Wir haben in den letzten Jahrzehnten diese Sorge vertieft und auch institutionell sichtbar gemacht (vgl. z.B. die Erneuerung der Familiensonntage). Ich nenne auch die Auseinandersetzung um die semantische Überdehnung des Ehe- und Familienbegriffs zugunsten gleichgeschlechtlicher Paare und vieler so genannter familialer Lebensformen. Dies alles zeigt uns auch der Studientag am 13.2.2008 mit diesem Thema. Ich brauche dies nicht ausführlicher zu entfalten, da wir auch an den Diskussionen um Formen der Erziehung und Betreuung der Kinder intensiv engagiert sind. Dabei müssen wir uns immer mehr um fundamentale Fragen und Probleme dieses Kontextes bemühen: grundlegende Zusammengehörigkeit von Ehe und Familie, Mut zum Kind und zur Zukunft, Verhältnis von Mann und Frau, demografische Entwicklung, Kinderfreundlichkeit in unserer Gesellschaft – bis hin zu Fragen der Gesundheitsreform, Rentenversicherung und Altersversorgung.
·In diesem Zusammenhang ist es auch wichtig zu sehen, dass wir in den letzten Jahrzehnten zunächst mit Skepsis, aber schließlich doch auch mit Bedacht die Zahl der Kommissionen von 10 auf 14 erhöht haben, weil wir besonders die Sorge für Ehe und Familie, Jugend, Migranten (Flüchtlinge, Asylanten und besonders das Problem der Illegalen) und die Aufgaben der Caritas jeweils mit neuer Aufmerksamkeit betrachten mussten. Dies gilt auch für weitere Problemgruppen in unserer Gesellschaft, die besondere Aufmerksamkeit verdienen (z.B. Arbeitslose, die „Überflüssigen“). Die Sorge für die Zuwendung zu den Behinderten geht wie ein roter Faden durch unsere Veröffentlichungen.
·Es gibt noch viele Themen und Situationen, denen wir eine besondere und verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet haben: die Veränderung der Friedhofs- und Bestattungskultur (im Gespräch mit dem Bestattergewerbe), die Erneuerung der Trauungspastoral, die noch größere Bedeutung der Soldatenseelsorge durch die Auslandseinsätze (auch wenn dafür der Militärbischof zuständig ist), das ständige Gespräch mit den Sportorganisationen auf Bundesebene (Fußballweltmeisterschaft 2006, Olympische Spiele, Paralympics usw.). Die Jugendpastoral gewann einen neuen Aufschwung durch die intensive Vorbereitung und Teilnahme an den Weltjugendtagen von Paris über Rom und Toronto bis Köln (2005) und Sydney (2008). Große Aufmerksamkeit erzielten auch die Vorschläge zu den Wort-Gottes-Feiern am Sonntag. Nach wie vor dringend ist die Erneuerung der Bußpastoral.
·Bei manchen Fragen war es besonders wichtig, einerseits den Bistümern beim konkreten Vorgehen Initiative und Freiheit zu lassen, aber anderseits sich auch gemeinsam um Informationsaustausch und Koordination zwischen den Diözesen zu mühen. Dies gilt z.B. für die in den letzten Jahrzehnten fast überall eingeführten pastoralen Struktur-Reformen (vgl. „Mehr als Strukturen ...“), aber auch für das notwendige Gespräch über Grundlinien beim Vorgehen im Zusammenhang des Verdachts von „Missbrauch“ von Kindern und Jugendlichen durch Amtspersonen. Ähnliches gilt für gemeinsame Initiativen in der Berufungspastoral, besonders auch zum priesterlichen Beruf, aber schließlich auch im Blick auf die Bemühungen für die Geistlichen Gemeinschaften und die Orden überhaupt (vgl. besonders den Studientag 2005 und die gemeinsame Tagung am 2.2.2007). Mit einer gemeinsamen Erklärung zur Hospizbewegung (1993) konnten wir manche Blockaden der früheren Jahre beseitigen.
·Besondere Aufmerksamkeit haben wir immer wieder den großen Bischöflichen Werken (Misereor, Adveniat, Missio, Renovabis, Sternsinger, Caritas: Not- und Katastrophenhilfe) zugewandt. Wir danken den großzügigen Spendern für ihre immer wieder erstaunlich hohen Gaben, mit denen wir viel Not in der Welt lindern können. Dabei kam es uns z.B. auf eine gute Zusammenarbeit der Werke an, aber auch auf eine tiefere spirituelle Fundierung. Die Werke werden dabei sehr unterstützt von der Kommission Weltkirche mit ihren zahlreichen Unterkommissionen, zu denen auch eine wichtige Wissenschaftliche Arbeitsgruppe gehört, die sich mit theoretischen und praktischen Fragen der Entwicklung und der Armutsbekämpfung befasst. Wie die Studien von „Justitia et Pax“ verdienen sie eine größere Beachtung.
·Eine besondere Aufgabe der Koordination für die Bischofskonferenz ist mehr und mehr die Sorge um die eigenen Medien und die Mitwirkung bzw. Präsenz in den öffentlich-rechtlichen Medien, aber auch bei den „Privaten“, einschließlich der Print-Medien, des Internets usw. Hier gibt es eine Reihe von grundlegenden Äußerungen. Wichtig bleibt für uns die Schulung des Nachwuchses, vor allem durch das hoch anerkannte Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses, das eine wichtige Säule im Medienkonzept darstellt und das wir in erneuerter Gestalt im September 2008 in München eröffnen und vorstellen können. Im Übrigen ist dringend ein Mediengesamtplan erforderlich. Dafür sind aber noch besondere Planungen und Überprüfungen notwendig, besonders bei der künftigen Bedeutung digitaler Verbreitungsweisen, des Internet usw. Dabei muss auch die Frage eines eigenen „Kirchenkanals“ überprüft werden. Eine Entscheidung dafür ist jedoch noch nicht gefallen.
·Es ist hier nicht möglich, ausführlicher und über die bisherigen Bemerkungen hinaus über die ökumenische Entwicklung zu sprechen. Es gibt in den letzten 20 Jahren dafür gewiss viele Beispiele für eine größere gewachsene Einheit, die auch zum Ausdruck kommt im Ökumenischen Kirchentag, in der Gemeinsamen Woche für das Leben, in den schon genannten gemeinsamen sozialethischen Stellungnahmen, in dem wichtigen Dokument über die Gemeinsamkeit in den Grundwahrheiten der Rechtfertigungsbotschaft (31.10.1999) und in der Taufanerkennung, wie sie im Jahr 2007 vereinbart und im Magdeburger Dom in einem feierlichen Gottesdienst zum Ausdruck kam. Erwähnen möchte ich noch das schon zweimal durchgeführte „Jahr der Bibel“, manche Zusammenarbeit zwischen Bibelwerk und Bibelanstalt und schließlich viel Gemeinsamkeiten in den Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen (ACK) auf den verschiedenen Ebenen. Aber es ist kein Zweifel, dass es hier auch zu einschneidenden Rückschlägen gekommen ist, wie z.B. die Preisgabe der Einheitsübersetzung in den ökumenischen Gottesdiensten und das Fernbleiben der EKD von einer Revision, die Entwicklung des Ordinations- und Amtsverständnisses in der EKD, der Verlust an Gemeinsamkeit in der Bioethik. Es ist aber auch der Stil mancher Äußerungen im Zusammenhang katholischer Verlautbarungen (vgl. z.B. die Diskussion über das „subsistit“ in LG 8 während des Sommers 2007). Die „Ökumene der Profile“, die mit der stärkeren Profilierung und Identitätsstärkung zunächst etwas Positives anstrebt, ist bisher nicht der Gefahr entgangen, alte Abgrenzungsstrategien wieder zu beleben. Aber dies kann nicht das letzte Wort sein. In den kommenden Jahren haben wir einige gute Chancen zu weiteren Fortschritten: der Zweite Ökumenische Kirchentag 2010 in München, das Reformationsjubiläum im Jahr 2017, die Wiederaufnahme theologischer Gespräche mit der VELKD und auch die künftige Arbeit des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen. Seine Ergebnisse zur Auftragsstudie über die „Lehrverurteilungen“ (1980-1989) sind freilich noch nicht alle fruchtbar gemacht worden. Inzwischen liegt eine umfangreiche Studie zur „Apostolischen Sukzession“ vor, die in mehreren Jahren erarbeitet worden ist.
·Ich will wenigstens den Bereich der Kultur noch erwähnen. Untersuchungen über das kulturelle Leben in Deutschland haben, was nicht zu verwundern war, gezeigt, in welch hohem Maß die Kultur von den Kirchen geprägt wird (vgl. Enquête-Studie „Kultur in Deutschland“ mit dem Thema „Kirche und Kultur“). Dies ist ein weites Feld, das über den Studientag des Jahres 2006 hinaus künftig noch größerer Beachtung bedarf (vgl. Arbeitshilfen Nr. 212 „Kirche und Kultur“).
Ich möchte hier besonders hinweisen auf die Schaffung von Preisen, die kulturelle Leistungen auszeichnen und eine große Anerkennung gefunden haben: Kultur- und Kunstpreis der deutschen Katholiken (zusammen mit dem ZdK), Kinder- und Jugendbuchpreis (mit Empfehlungen weiterer Literatur), Medienpreis. Auch dies ist neben zahlreichen Tagungen, an denen auch die kirchlichen Akademien mit den Erwachsenenbildungseinrichtungen einen großen Anteil haben, eine wichtige Tür zum Gespräch mit den heutigen Kulturschaffenden.
Eine besonders wichtige Förderung von hochbegabten Studierenden erfolgt durch die Arbeit des Cusanuswerkes. Zahlreiche ausländische Studierende und Jungakademiker werden sehr erfolgreich unterstützt durch den Katholischen Akademischen Ausländer-Dienst (KAAD). – Die Deutsche Bischofskonferenz hat auch eine größere Sensibilität entwickelt für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den theologischen Disziplinen. Dem Austausch der Bischöfe des deutschen Sprachraumes mit den gewählten Sprechern der theologischen Disziplinen dienen seit 1988 die von mir eingeführten und geleiteten „Mainzer Theologengespräche“, die zweimal im Jahr stattfinden und im Laufe der Zeit durch Offenheit und Vertrauen zueinander manche Konflikte entkrampfen konnten.
VIII. Inspiration und Moderation
Diese gewiss noch recht unvollständige Zusammenstellung zeigt das Ausmaß der Tätigkeit im Rahmen der Deutschen Bischofskonferenz. Dies zeigt aber auch, wie sehr diese für die Diözesen und die katholischen Belange in unserem Land an Bedeutung zugenommen hat. Es ist aber auch deutlich geworden, wie sehr diese Aktivitäten auf einem sehr engen Zusammenwirken vieler Personen und Instanzen beruhen. Der Vorsitzende ist hier nur ein Glied in einer großen Kette. Im Rückblick glaube ich, dass Inspiration und Moderation der wichtigste Beitrag des Vorsitzenden in diesem gemeinsamen Dienst am Ganzen ist. Verwaltungsaufgaben, intensives Studium und Repräsentation dürfen dem Vorsitzenden nicht fremd sein.
Ich danke ganz besonders meinen beiden Stellvertretern in diesen 20 Jahren, Erzbischof Dr. Oskar Saier (1987-1999) und Bischof Dr. Heinrich Mussinghoff (seit 1999), den Sekretären der Deutschen Bischofskonferenz in dieser Zeit: Prälat Wilhelm Schätzler, P. Dr. Hans Langendörfer SJ und seinem Stellvertreter Dr. Rainer Ilgner. Mit ihnen möchte ich auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sekretariat in Bonn und im Kath. Büro Berlin in den Dank einschließen, an ihrer Spitze: lange Zeit Prälat Paul Bocklet, Prälat Dr. Karl Jüsten und seinen Stellvertreter Heiner Lendermann. Ebenso danke ich ganz besonders neben den Geschäftsführern, die identisch sind mit den Sekretären der Deutschen Bischofskonferenz, den Leitern der Geschäftsstelle des Verbandes der Diözesen Deutschlands: Edgar Panholzer, Dr. Hans Wendtner und Benno Wagner.
Nicht vergessen möchte ich aber die große Unterstützung, die ich immer im Bistum Mainz gefunden habe, bei den Weihbischöfen, bei den jeweiligen Generalvikaren (zurzeit Prälat Dietmar Giebelmann) und dem Domkapitel bzw. der Dezernentenkonferenz, vor allem aber im Sekretariat des Bischofs von Mainz. Ohne sie alle wäre die Wahrnehmung der Verantwortung eines Vorsitzenden und zugleich des Bischofs von Mainz nicht möglich gewesen. Darum möchte ich allen ein sehr herzliches Vergelt´s Gott zurufen. Dies gilt besonders auch für die stets rührige und überaus hilfsbereite Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn, ebenso der Pressestelle des Bischöflichen Ordinariates Mainz.
Im Zeitraum dieser 20 Jahre habe ich 42 Vollversammlungen der Deutschen Bischofskonferenz, ziemlich genau 100 Sitzungen des Ständigen Rates und 72 Tagungen der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands geleitet.
Ein besonderes Anliegen ist mir immer die gute Vorbereitung und Durchführung der Studientage in der Deutschen Bischofskonferenz gewesen, um deren Existenz ich besonders am Anfang ebenso kämpfen musste wie für den Erhalt der Eröffnungsreferate des Vorsitzenden in der jeweiligen Herbst-Vollversammlung (vgl. die Sammlung „Zuversicht aus dem Glauben“, Freiburg i. Br. 2006). Sie sind wichtige Gelegenheiten zur Reflexion und zur gemeinsamen Urteils-, Meinungs- und z.T. auch Fortbildung.
Dankbar bin ich auch für die zahlreichen Veröffentlichungen des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz mit den einzelnen Reihen: Hirtenschreiben und Erklärungen der deutschen Bischöfe und der Kommissionen; Verlautbarungen des Apostolischen Stuhls; Stimmen der Weltkirche; Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz; Arbeitshilfen; Gemeinsame Texte (mit der EKD). Es sind allein in meiner Amtszeit über 400 Veröffentlichungen. Für diese sorgfältige Begleitung aller Publikationen möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Bonn besonderen Dank sagen.
Damit möchte ich dankbar für das von vielen Seiten, auch von den Medien, besonders aber auch von meinen Mitbrüdern entgegengebrachte Vertrauen meinen langen Dienst beenden und ihn gerne einem neuen Vorsitzenden übergeben, dem ich Gottes reichen Segen für Leib und Seele wünsche.
Ich selbst kann gut und gerne in das Glied zurücktreten und mich noch innerhalb und außerhalb der Bischofskonferenz, besonders aber im Bistum Mainz in der Zeit, die Gott mir schenkt, nützlich machen. Wie das geschieht, wird die Zukunft zeigen.
(c) Karl Kardinal Lehmann
Es gilt das gesprochene Wort
von Karl Kardinal Lehmann, Bischof em. von Mainz
Copyright: Karl Kardinal Lehmann, Mainz