Die nächsten Wahlen der Pfarrgemeinderäte und der ersten Pfarreiräte finden am 16./17. März 2024 statt.
Der Pfarrgemeinderat ist das gewählte Laiengremium in einer katholischen Pfarrei. Mit den Hauptamtlichen zusammen stellt der Pfarrgemeinderat die Weichen für ein lebendiges Pfarreileben und setzt inhaltliche und strukturelle Akzente. Erstkommunion- und Firmkatechese, Jugendarbeit, die Gestaltung der Gottesdienste, Glaubensgespräche und spirituelle Impulse, Sorge um die Kindertagesstätte, Feste und Feiern und die Planung von Angeboten für ältere Menschen, besonders aber auch die diakonische Sorge um Notleidende und Bedürftige. Das alles und noch mehr sind Themen, die die Vielfalt der Kirche ausmachen und mit denen sich der Pfarrgemeinderat beschäftigt. Gemeinsam suchen sie nach Wegen, Kirche vor Ort zu gestalten und die Botschaft Jesu Christi weiterzutragen.
Entstanden ist der Pfarrgemeinderat nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965). Alle Glieder des Gottesvolkes sind durch Taufe und Firmung zum Aufbau der Kirche berufen und gesendet. Diese Mitverantwortung aller Pfarreimitglieder für die Sendung der Kirche ist Leitidee des Gremiums. Der Pfarrgemeinderat hat beratend oder beschließend Anteil an der Leitung der Pfarrei. Nach einem Beschluss der gemeinsamen Synode der deutschen Bistümer im Jahr 1975 sind in Deutschland Pfarrgemeinderäte in jeder Pfarrei verbindlich vorgeschrieben. Im Bistum Mainz fanden 1968 die ersten Pfarrgemeinderatswahlen statt.