In den Pfarrgemeinden vor Ort kann ein Ortsausschuss gebildet werden. Der Ortsausschuss ist ein Unterausschuss des Gesamtpfarrgemeinderates (vgl. § 9 Statut für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Mainz). Der Ortsausschuss wird durch die vier gewählten Mandatsträger der jeweiligen Pfarrei gebildet. Er tritt an die Stelle der bis dahin existierenden Pfarrgemeinderäte. Den Kern und die Leitung bilden die vier Mandatsträger der Pfarrei im Gesamtpfarrgemeinderat. Sie kümmern sich um die Geschicke der Pfarrei, koordinieren und delegieren.
Der Ortsausschuss kann sich weitere Mitglieder hinzu berufen. Diese sind keine Mitglieder im Gesamtpfarrgemeinderat. Die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter können an den Sitzungen des Ortsausschusses teilnehmen, sind dazu aber nicht verpflichtet.